Kündigung wegen vermeintlich verweigertem Gendern am Arbeitsplatz

Der Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg zeigt, wie schnell arbeitsrechtliche Konflikte eskalieren können, wenn Aufgaben, Zuständigkeiten und Erwartungen im Arbeitsverhältnis nicht klar geregelt sind. Eine langjährig beschäftigte Arbeitnehmerin geriet mit ihrem Arbeitgeber in Streit, weil sie eine inhaltliche Überarbeitung und sprachliche Anpassung eines internen Dokuments ablehnte. Der Arbeitgeber wertete dies als Pflichtverletzung und reagierte mit Abmahnungen und schließlich einer Kündigung. Für Arbeitnehmer ist dieses Urteil besonders wichtig, weil es deutlich macht, dass nicht jede Weisung des Arbeitgebers automatisch befolgt werden muss. Das Gericht hat klargestellt, dass Grenzen dort verlaufen, wo Aufgaben nicht wirksam übertragen wurden. Gerade Beschäftigte mit besonderen Funktionen oder Zusatzrollen können aus dieser Entscheidung wichtige Lehren ziehen. Auch Betriebsräte und Gewerkschaften erhalten durch das Urteil klare Argumente für die Praxis. Insgesamt stärkt die Entscheidung die Rechte von Arbeitnehmern gegenüber vorschnellen arbeitsrechtlichen Sanktionen.

GerichtLandesarbeitsgericht Hamburg
Aktenzeichen1 SLa 18/25
Entscheidungsdatum05. Februar 2026
VorinstanzArbeitsgericht Hamburg, Urteil aus 2025, Aktenzeichen nicht veröffentlicht
Relevante rechtliche GrundlagenKündigungsschutzrecht, Direktionsrecht des Arbeitgebers, Regelungen zur wirksamen Aufgabenübertragung bei besonderen Funktionen

Sachverhalt

Die Klägerin war seit vielen Jahren bei einer öffentlichen Arbeitgeberin beschäftigt und galt fachlich als zuverlässig und erfahren. Zusätzlich zu ihrer regulären Tätigkeit wurde sie mit einer besonderen Funktion betraut, die mit erhöhter Verantwortung verbunden war. Im Rahmen dieser Funktion existierte eine interne Anweisung, die aus Sicht des Arbeitgebers aktualisiert werden sollte. Die Arbeitnehmerin sollte dabei nicht nur fachliche Inhalte ergänzen, sondern auch eine bestimmte sprachliche Form konsequent verwenden. Genau diese Kombination aus inhaltlicher und sprachlicher Vorgabe führte zum Konflikt. Die Klägerin war der Auffassung, dass sie zu dieser umfassenden Überarbeitung nicht verpflichtet sei. Sie lehnte die Umsetzung daher ab und begründete dies nachvollziehbar gegenüber ihrem Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber reagierte zunächst mit einer Abmahnung, also einer formellen Rüge wegen angeblichen Fehlverhaltens. Als die Arbeitnehmerin ihre Haltung nicht änderte, folgte eine weitere Abmahnung mit ähnlichem Inhalt. Schließlich sprach der Arbeitgeber eine Kündigung aus, weil er das Verhalten als beharrliche Arbeitsverweigerung wertete. Die Klägerin hielt die Kündigung für ungerechtfertigt und erhob Kündigungsschutzklage. Sie argumentierte, dass ihr die streitige Aufgabe nie wirksam übertragen worden sei. Außerdem habe sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verletzt. Der Fall landete zunächst vor dem Arbeitsgericht und später vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg. Dort musste geklärt werden, ob die Weisung des Arbeitgebers überhaupt verbindlich war.

Entscheidungsgründe

Das Landesarbeitsgericht Hamburg gab der Arbeitnehmerin Recht und erklärte die Kündigung für unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts fehlte es an einer klaren und rechtlich wirksamen Übertragung der streitigen Aufgabe. Ein Arbeitgeber kann zwar Weisungen erteilen, doch diese müssen sich im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit bewegen. Im konkreten Fall war nicht ausreichend festgelegt, dass die Klägerin für die vollständige inhaltliche und sprachliche Neufassung der Weisung zuständig war. Deshalb durfte sie die Umsetzung ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Weigerung keine Pflichtverletzung darstellt. Abmahnungen und Kündigung konnten daher keinen Bestand haben.

Besonders wichtig ist die Aussage des Gerichts zum sogenannten Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dieses Recht erlaubt es zwar, Inhalt und Ablauf der Arbeit näher zu bestimmen, es hat jedoch klare Grenzen. Werden Aufgaben erweitert oder verändert, muss dies transparent und eindeutig erfolgen. Das Gericht betonte, dass Arbeitnehmer nicht allein durch ihre Funktion automatisch jede zusätzliche Aufgabe übernehmen müssen. Entscheidend ist, was tatsächlich vereinbart oder wirksam übertragen wurde. Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine erhebliche Rechtssicherheit im Alltag. Sie dürfen Weisungen kritisch prüfen, wenn diese über das bisherige Aufgabenfeld hinausgehen.

Für die Praxis ist außerdem bedeutsam, dass das Gericht keine grundsätzliche Aussage zur sprachlichen Gestaltung von Arbeitsanweisungen getroffen hat. Es ging nicht darum, ob bestimmte Sprachformen zulässig oder unzulässig sind. Maßgeblich war allein die Frage, ob die Klägerin zur Umsetzung verpflichtet war. Damit macht das Urteil deutlich, dass Kündigungen nicht als Druckmittel eingesetzt werden dürfen, um strittige Weisungen durchzusetzen. Arbeitnehmer werden dadurch vor übereilten und unverhältnismäßigen Maßnahmen geschützt. Das Urteil fügt sich in eine arbeitnehmerfreundliche Linie der Rechtsprechung ein. Es stärkt die Position von Beschäftigten, die ihre Rechte sachlich und begründet wahrnehmen.

Zusammenfassung

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn ein Arbeitnehmer eine Aufgabe ablehnt, die ihm nie klar und wirksam übertragen wurde. Das Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte bei strittigen Weisungen.

Das können wir für Sie tun

Stehen Sie vor einer Abmahnung oder Kündigung, weil Sie eine bestimmte Anweisung Ihres Arbeitgebers nicht umsetzen wollen oder konnten, sollten Sie Ihre Rechte genau prüfen lassen. Viele Arbeitnehmer nehmen Weisungen hin, obwohl diese rechtlich angreifbar sind. Unsere Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften bundesweit im Arbeitsrecht. Wir prüfen Kündigungen, Abmahnungen und Streitigkeiten rund um Aufgabenänderungen sorgfältig und verständlich. Dabei zeigen wir realistische Handlungsoptionen auf und vertreten Ihre Interessen konsequent. Ziel ist es, Ihre berufliche Position zu sichern und unnötige Risiken zu vermeiden. Holen Sie sich rechtliche Unterstützung, bevor Sie handeln – wir sind Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht, bundesweit für Sie da.

Bildnachweis: Foto von KATRIN BOLOVTSOVA

Rechtsanwalt Van Hoang, LL.B.
Rechtsanwalt Van Hoang, LL.B.

Rechtsanwalt Hoang ist bundesweit tätig und spezialisiert auf Arbeitsrecht – von Kündigung und Abmahnung bis hin zu Aufhebungsverträgen und Lohnansprüchen. Sie profitieren von klarer Kommunikation, effizienter Fallbearbeitung und fundierter juristischer Expertise. Dabei legt er besonderen Wert auf strategisches Vorgehen und taktisch kluges Verhandeln, um für Sie optimale Ergebnisse zu erzielen.

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