Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ohne Kündigung und oft mit kurzfristiger Wirkung.

Was auf den ersten Blick unkompliziert wirkt, birgt in der Praxis erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag niemals vorschnell unterschrieben werden.

Die Kanzlei Hoang in Dortmund berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts – kompetent, engagiert und praxisorientiert. Dabei steht eine klare, lösungsorientierte Beratung im Vordergrund – außergerichtlich ebenso wie vor dem Arbeitsgericht.

Die nachfolgenden Themen stellen nur einen Auszug typischer arbeitsrechtlicher Fragestellungen im Bezug zum Thema Aufhebungsvertrag dar.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden.

Im Gegensatz zur Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist, und die Beendigung erfolgt zu einem frei vereinbarten Zeitpunkt.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs – insbesondere § 311 Abs. 1 BGB.

Da der Aufhebungsvertrag eine weitreichende Rechtswirkung hat, sollte er niemals unüberlegt oder ohne rechtliche Prüfung unterschrieben werden.

Daher gilt: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne ihn zuvor rechtlich prüfen zu lassen.

Vorteile und Risiken eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag kann – richtig gestaltet – für beide Seiten Vorteile bieten:

  • Planungssicherheit über den Beendigungszeitpunkt
  • Möglichkeit, Abfindungen auszuhandeln
  • Vermeidung von Kündigungsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht
  • Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung
  • Regelung von Resturlaub, Boni und Zeugnis

Allerdings bestehen auch erhebliche Risiken, insbesondere für Arbeitnehmer:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), wenn kein wichtiger Grund für den Vertragsabschluss vorliegt
  • Verlust von Kündigungsschutz
  • Unklare oder nachteilige Formulierungen zu Abfindung, Zeugnis oder Freistellung
  • Grundsätzlich kein gesetzlicher Widerruf oder Rücktrittsrecht nach Unterzeichnung

Wir prüfen sorgfältig, ob der Aufhebungsvertrag rechtlich wirksam und inhaltlich ausgewogen ist – und ob der Abschluss für Sie tatsächlich vorteilhaft ist.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Ein zentrales Thema beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu einem Viertel der Anspruchsdauer (in der Regel zwölf Wochen) verhängen, wenn der Arbeitnehmer durch eigenes Verhalten die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt hat, ohne dass ein „wichtiger Grund“ vorlag.

Wir beraten gezielt mit dem Ziel, eine Sperrzeit möglichst zu verhindern. Dabei erläutern wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen ein Aufhebungsvertrag sozialrechtlich akzeptiert wird – etwa, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ohnehin bevorstand oder der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen wurde.

Abfindung im Aufhebungsvertrag

In der Praxis ist die Vereinbarung einer Abfindung häufig Teil eines Aufhebungsvertrags.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht zwar nicht automatisch, kann aber vertraglich oder durch Verhandlung vereinbart werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie eine angemessene Abfindung erhalten, die der Dauer des Arbeitsverhältnisses, Ihrer Position und den Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage entspricht.
Dabei berücksichtigen wir steuerliche Aspekte, um den wirtschaftlichen Vorteil bestmöglich zu sichern.

Aufhebungsvertrag unter Druck oder Täuschung

Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn er freiwillig und ohne unzulässigen Druck geschlossen wurde. Wird ein Arbeitnehmer etwa unter Zeitdruck, Drohung mit fristloser Kündigung oder durch falsche Angaben zum Abschluss bewegt, kann der Vertrag angefochten werden (§ 123 BGB), wobei es hier immer auf die Umstände des Einzelfalles ankommt.

Wir prüfen, ob der Aufhebungsvertrag unter unzulässigen Umständen zustande gekommen ist und unterstützen Sie dabei, die Vereinbarung anzufechten oder rückgängig zu machen, wenn Ihre Zustimmung nicht freiwillig erfolgte.Nach

Gestaltung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags

Die rechtliche Ausgestaltung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags erfordert juristisches Fachwissen, taktisches Geschick und ein klares Verständnis der wirtschaftlichen Interessen beider Seiten.
Jeder Vertrag ist individuell – abhängig von der Position, der Beschäftigungsdauer, den Gründen der Beendigung und den Zielen des Mandanten.

Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verhandlungsstrategie, die Ihre Interessen optimal berücksichtigt. Dabei bewerten wir sowohl rechtliche Risiken (z. B. Sperrzeit, Verzicht auf Ansprüche, Formfehler) als auch finanzielle Aspekte (Abfindung, Steuern, Freistellung, Boni).

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verhandlung mit Arbeitgebern und Personalabteilungen. Wir wissen, wann sich Verhandlungen lohnen, wann Zurückhaltung geboten ist und wie sich emotionale Situationen am besten deeskalieren lassen.

Unser Anspruch ist, dass Sie den Aufhebungsvertrag nur mit vollständigem Überblick und Sicherheit über alle Folgen unterzeichnen – nicht unter Druck, sondern mit klarer Entscheidung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung bei nachvertraglichen Pflichten (z. B. Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit, Rückzahlungsklauseln)
  • Prüfung und rechtliche Bewertung vorgelegter Aufhebungsverträge
  • Gestaltung rechtssicherer Vertragsentwürfe
  • Taktische Beratung und Vorbereitung auf Verhandlungsgespräche
  • Durchsetzung angemessener Abfindungsregelungen

Unser Ziel ist stets die bestmögliche, rechtssichere und praxisorientierte Lösung – ob außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten. Im Arbeitsrecht geht es häufig nicht nur um rechtliche Fragen, sondern auch um existenzielle finanzielle und persönliche Interessen – wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Position optimal gewahrt bleibt.

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