Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, bleibt häufig Resturlaub übrig. Kann dieser Urlaub nicht mehr genommen werden, muss er in vielen Fällen ausgezahlt werden. Das nennt man Urlaubsabgeltung.
Mit unserem Urlaubsabgeltungsrechner können Sie schnell eine erste Orientierung bekommen, wie hoch Ihre mögliche Urlaubsabgeltung (brutto) ausfallen kann.
Inhalt
Urlaubsabgeltung berechnen
Rechner: In 3 Schritten zur Schätzung
1) Monatsbrutto (Durchschnitt der letzten 13 Wochen)
Was soll ich eingeben?
Tragen Sie Ihr durchschnittliches monatliches Bruttogehalt ein, das Sie in den letzten 13 Wochen (3 Monate) vor Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten haben.
Was zählt zum Monatsbrutto dazu?
Dazu gehören alle Vergütungsbestandteile, die mit Ihrer Arbeitsleistung zusammenhängen. Dazu zählen zum Beispiel Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge, Gefahrenzulagen, Auslandszulagen oder Zuschläge für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Auch Sachbezüge zählen dazu. Das sind geldwerte Vorteile wie Zuschüsse oder Kostenübernahmen für Unterkunft, Mahlzeiten, Arbeitskleidung, Tankgutscheine oder Eintrittskarten.
Was zählt nicht dazu?
Nicht berücksichtigt werden in der Regel Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld oder Treueprämien. Ebenfalls nicht einbezogen werden Überstundenvergütungen, vermögenswirksame Leistungen oder Trinkgelder.
Wichtig bei Gehaltsänderungen
Wenn Ihr Gehalt im Berechnungszeitraum dauerhaft erhöht wurde, wird grundsätzlich das höhere Gehalt zugrunde gelegt. Verdiensteinbußen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldetes Fehlen sollen die Berechnung grundsätzlich nicht verschlechtern.
2) Arbeitstage pro Woche
Was soll ich eingeben?
Geben Sie an, an wie vielen Tagen pro Woche Sie regelmäßig arbeiten.
Beispiele
Montag bis Freitag → 5
Teilzeit an drei Tagen → 3
Schichtmodell mit vier Arbeitstagen → 4
Warum ist das wichtig?
Der Rechner ermittelt daraus Ihr durchschnittliches Tagesentgelt. Je nach Anzahl der Arbeitstage verteilt sich Ihr Einkommen anders auf einzelne Arbeitstage.
3) Abzugeltende Urlaubstage (Resturlaub)
Was soll ich eingeben?
Tragen Sie die Anzahl Ihrer offenen Urlaubstage ein, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnten.
Bruchteile von Urlaubstagen
Ergibt ein Bruchteil mindestens einen halben Urlaubstag, wird er in der Regel auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Kleinere Bruchteile werden anteilig berücksichtigt.
So rechnet der Urlaubsabgeltungsrechner
Quartalsentgelt
Das Quartalsentgelt ist das Arbeitsentgelt für den gesamten Bemessungszeitraum von 13 Wochen beziehungsweise 3 Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Rechner wird es vereinfacht als dreifaches Monatsbrutto dargestellt.
Quartalsentgelt = Monatsbrutto × 3
Tagesentgelt
Das Tagesentgelt ist Ihr durchschnittlicher Verdienst pro Arbeitstag.
Zur Berechnung wird zuerst das Quartalsentgelt auf eine Woche heruntergerechnet und anschließend auf einen Arbeitstag verteilt.
- Wochenentgelt = Quartalsentgelt ÷ 13
- Tagesentgelt = Wochenentgelt ÷ Arbeitstage pro Woche
Beispiel
Quartalsentgelt: 15.000,00 €
Wochenentgelt: 15.000,00 € ÷ 13 = 1.153,85 €
Bei 5 Arbeitstagen pro Woche: 1.153,85 € ÷ 5 = 230,77 € Tagesentgelt
Urlaubsabgeltung (Ergebnis)
Die Urlaubsabgeltung ergibt sich aus der Anzahl der Urlaubstage multipliziert mit dem Tagesentgelt.
Beispiel
7 × 230,77 € = 1.615,39 € brutto
Rechtlicher Hintergrund: Eine Urlaubsabgeltung ist gesetzlich vorgesehen, wenn Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.
Hinweis: Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag, tariflichen Regelungen und den Umständen des Einzelfalls ab. Für eine rechtsichere Prüfung kontaktieren Sie uns.
Häufige Fragen zur Urlaubsabgeltung
In vielen Fällen, wenn das Arbeitsverhältnis endet und Resturlaub nicht mehr genommen werden kann. Ob das im Einzelfall gilt, hängt von Fristen, Vertragsregelungen und der konkreten Beendigungssituation ab.
Der Rechner zeigt eine Brutto-Schätzung. In der Praxis werden Sie die Urlaubsabgeltung in Brutto angegeben bekommen.
Dann sollte geprüft werden, ob der Anspruch korrekt berechnet wurde und ob eventuell Ausschlussfristen laufen. Denn die korrekte Geltendmachung ist essentiell, um keine Ansprüche zu verlieren. Hierzu sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, da ggfs. Klage eingereicht werden muss.
Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen
Der Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung. Die rechtssichere Bewertung hängt aber oft von Details ab, zum Beispiel von Tarifverträgen, Ausschlussfristen oder Besonderheiten Ihres Arbeitsverhältnisses.
Wir prüfen Ihren Anspruch individuell und setzen ihn bei Bedarf durch.
Schauen Sie sich auch unseren Abfindungsrechner bei Interesse an.
