Wie teuer ist ein Anwalt?
Diese Frage stellen sich viele Mandantinnen und Mandanten zu Beginn – und das völlig zu Recht. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung hängen von verschiedenen Faktoren ab und lassen sich daher nicht pauschal beantworten.
Entscheidend ist insbesondere, ob es sich um eine erste Einschätzung, eine umfassende Beratung oder eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung handelt. Ebenso spielt die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit eine Rolle.
Uns ist wichtig, dass Sie von Anfang an Klarheit haben. Deshalb informieren wir Sie stets vorab klar und verständlich über die voraussichtlich entstehenden Kosten, sodass Sie jederzeit eine fundierte und sichere Entscheidung treffen können.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Diese dient dazu, Ihre Situation zunächst einzuordnen und Ihnen eine erste Orientierung zu geben. Die Ersteinschätzung erfolgt ohne Sichtung von Unterlagen und ist auf eine Dauer von maximal 20 Minuten begrenzt.
In diesem Rahmen klären wir insbesondere, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht, welche rechtlichen Möglichkeiten grundsätzlich in Betracht kommen und wie das weitere Vorgehen aussehen kann. Die Ersteinschätzung ersetzt keine umfassende rechtliche Beratung, bietet Ihnen aber eine solide Grundlage für die nächsten Schritte.
Beratung
Für eine vertiefte rechtliche Prüfung bieten wir eine Beratung zu einem Festpreis von 190 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer an.
Im Rahmen der Beratung nehmen wir uns ausreichend Zeit für Ihren Fall und prüfen auch Ihre Unterlagen im Detail. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte rechtliche Einschätzung sowie konkrete Handlungsempfehlungen zu geben. Die Beratung umfasst die umfassende Prüfung Ihrer Unterlagen, eine rechtliche Bewertung Ihrer Situation, die Entwicklung einer individuellen Strategie sowie die Beantwortung Ihrer Fragen.
Sie erhalten damit eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und eine belastbare Grundlage für weitere Entscheidungen.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen, richten sich die Kosten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist hierbei der sogenannte Gegenstandswert, der sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit richtet.
Selbstverständlich informieren wir Sie auch in diesen Fällen vor Auftragserteilung transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten. So wissen Sie genau, womit Sie rechnen können, und können in Ruhe entscheiden, ob und wie Sie weiter vorgehen möchten.
Sofern bereits eine Beratung in derselben Angelegenheit erfolgt ist, wird diese auf die weiteren Kosten angerechnet.
Neben der Abrechnung nach dem RVG besteht in geeigneten Fällen auch die Möglichkeit, individuelle Vergütungsvereinbarungen zu treffen.
Vergütungsvereinbarungen
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, von der gesetzlichen Vergütung abzuweichen und eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Umfang oder die Komplexität der Angelegenheit dies nahelegt.
Auch hier gilt: Wir besprechen alle Konditionen im Vorfeld transparent mit Ihnen, sodass Sie jederzeit volle Kostensicherheit haben.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen viele Versicherer die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht – zumindest ganz oder teilweise.
Gerne prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, sodass Sie sich hierum nicht selbst kümmern müssen.
Bitte beachten Sie, dass je nach Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung anfallen kann.