Kosten

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder andere arbeitsrechtliche Fragestellungen – viele Arbeitnehmer fragen sich, welche Kosten im Arbeitsrecht auf sie zukommen.


Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über mögliche Anwalts- und Gerichtskosten, darüber, wann ein rechtliches Vorgehen sinnvoll sein kann und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen

Kostenlose Ersteinschätzung

Manchmal braucht es nur ein kurzes Gespräch, um Klarheit zu gewinnen. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung von bis zu 20 Minuten besprechen wir Ihr Anliegen in einem vertraulichen und unverbindlichen telefonischen Erstgespräch.

Sie erhalten eine ehrliche und fachliche Einschätzung Ihrer Situation sowie eine erste Orientierung für das weitere Vorgehen. Alle Inhalte des Gesprächs werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Für Sie entstehen keine Kosten und keinerlei Verpflichtungen.


Erstberatung

Für eine erste rechtliche Einschätzung berechnen wir eine Erstberatungsgebühr von 226,10 € (inkl. MwSt.).
Diese Beratung dauert bis zu 45 Minuten und dient dazu, Ihre arbeitsrechtliche Situation umfassend zu bewerten – etwa bei einer Kündigung, Abmahnung oder einem Aufhebungsvertrag.

Wird anschließend eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung beauftragt, wird die Erstberatungsgebühr voll auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet.

Die Erstberatungsgebühr fällt nur an, wenn es bei dieser einmaligen Beratung verbleibt.


Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Die Abrechnung meiner anwaltlichen Tätigkeit erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart wird – nach den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Das RVG sorgt für eine transparente und nachvollziehbare Vergütung, die sich unter anderem nach dem Gegenstandswert sowie dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit richtet. So wissen Sie von Anfang an, auf welcher Grundlage die Kosten berechnet werden.

Gerne informiere ich Sie vorab und verständlich über die zu erwartenden Gebühren, damit Sie eine fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung treffen können.


Kostentragungspflicht

Im arbeitsrechtlichen Verfahren gilt in der ersten Instanz eine besondere Regelung zur Kostentragungspflicht. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen.

Gerichtskosten entstehen in der ersten Instanz in der Regel nur dann, wenn das Verfahren nicht durch Vergleich beendet wird. In vielen Fällen kann daher eine einvernehmliche Lösung dazu beitragen, das Kostenrisiko zu begrenzen.

Ab der zweiten Instanz gelten die allgemeinen Regeln der Kostenerstattung. Das bedeutet, dass die unterlegene Partei regelmäßig die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat.

Gerne informiere ich Sie im Rahmen einer Ersteinschätzung darüber, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall zu erwarten sind und wie sich das Kostenrisiko wirtschaftlich sinnvoll einschätzen lässt.


Rechtschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in der Regel die Kosten des Verfahrens – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist direkt an unsere Kanzlei zu zahlen.

Beachten Sie bitte, dass Rechtsschutzversicherungen keine bereits bestehenden oder vergangenen Fälle („Alt-Fälle“) übernehmen. In bestimmten Ausnahmefällen kann dennoch Versicherungsschutz bestehen – dies hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Bitte beachten Sie außerdem: Es gilt meist eine Wartezeit von rund drei Monaten ab Vertragsbeginn.
Wird die Versicherung erst nach Zugang der Kündigung abgeschlossen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz für diesen Fall.

Selbstzahler

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, erfolgt die Beauftragung unserer Kanzlei auf Selbstzahlerbasis. Vor der Mandatserteilung informieren wir Sie stets transparent über die voraussichtlichen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit – insbesondere bei einer Kündigungsschutzklage oder Vertragsverhandlung.

Die Vergütung richtet sich – sofern keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird – nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und dem Gegenstands- bzw. Streitwert. So wissen Sie bereits vor Beginn des Mandats genau, welche Kosten auf Sie zukommen – für volle Kostentransparenz von Anfang an.

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine faire Abfindung erzielen möchten, beraten wir Sie frühzeitig, damit Sie die beste rechtliche und wirtschaftliche Entscheidung treffen können.

Prozesskostenhilfe

Wenn Ihr Einkommen begrenzt ist, können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Bei Bewilligung übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Die Bewilligung hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen und den Erfolgsaussichten Ihrer Klage ab.

Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe erfüllt sind, und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Gewerkschaft

Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft, können Sie häufig kostenlosen Rechtsschutz im Arbeitsrecht erhalten. In vielen Fällen übernimmt die Gewerkschaft die Vertretung vor dem Arbeitsgericht oder stellt einen eigenen Rechtsanwalt.

Bevor Sie jedoch einen externen Anwalt beauftragen, sollten Sie selbst bei Ihrer Gewerkschaft klären, ob die Kosten für eine anwaltliche Vertretung übernommen werden.