Kosten & Gebühren

Wie teuer ist ein Anwalt?

Diese Frage stellen sich viele Mandantinnen und Mandanten zu Beginn – und das völlig zu Recht. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung hängen von verschiedenen Faktoren ab und lassen sich daher nicht pauschal beantworten.

Entscheidend ist insbesondere, ob es sich um eine erste Einschätzung, eine umfassende Beratung oder eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung handelt. Ebenso spielt die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit eine Rolle.

Uns ist wichtig, dass Sie von Anfang an Klarheit haben. Deshalb informieren wir Sie stets vorab klar und verständlich über die voraussichtlich entstehenden Kosten, sodass Sie jederzeit eine fundierte und sichere Entscheidung treffen können.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Diese dient dazu, Ihre Situation zunächst einzuordnen und Ihnen eine erste Orientierung zu geben. Die Ersteinschätzung erfolgt ohne Sichtung von Unterlagen und ist auf eine Dauer von maximal 20 Minuten begrenzt.

In diesem Rahmen klären wir insbesondere, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht, welche rechtlichen Möglichkeiten grundsätzlich in Betracht kommen und wie das weitere Vorgehen aussehen kann. Die Ersteinschätzung ersetzt keine umfassende rechtliche Beratung, bietet Ihnen aber eine solide Grundlage für die nächsten Schritte.

Beratung

Für eine vertiefte rechtliche Prüfung bieten wir eine Beratung zu einem Festpreis von 190 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (insgesamt 226,10 EUR) an.

Im Rahmen der Beratung nehmen wir uns ausreichend Zeit für Ihren Fall und prüfen auch Ihre Unterlagen im Detail. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte rechtliche Einschätzung sowie konkrete Handlungsempfehlungen zu geben. Die Beratung umfasst die umfassende Prüfung Ihrer Unterlagen, eine rechtliche Bewertung Ihrer Situation, die Entwicklung einer individuellen Strategie sowie die Beantwortung Ihrer Fragen.

Sie erhalten damit eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und eine belastbare Grundlage für weitere Entscheidungen.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen, richten sich die Kosten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist hierbei der sogenannte Gegenstandswert, der sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit richtet.

Beispiel:

Für die außergerichtliche Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn in Höhe von 2.500,00 EUR brutto fallen Kosten in Höhe von 326,15 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an.

Selbstverständlich informieren wir Sie auch in diesen Fällen vor Auftragserteilung transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten. So wissen Sie genau, womit Sie rechnen können, und können in Ruhe entscheiden, ob und wie Sie weiter vorgehen möchten.

Sofern bereits eine Beratung in derselben Angelegenheit erfolgt ist, wird diese auf die weiteren Kosten angerechnet.

Neben der Abrechnung nach dem RVG besteht in geeigneten Fällen auch die Möglichkeit, individuelle Vergütungsvereinbarungen zu treffen.

Vergütungsvereinbarungen

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, von der gesetzlichen Vergütung abzuweichen und eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Umfang oder die Komplexität der Angelegenheit dies nahelegt.

Auch hier gilt: Wir besprechen alle Konditionen im Vorfeld transparent mit Ihnen, sodass Sie jederzeit volle Kostensicherheit haben.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen viele Versicherer die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht – zumindest ganz oder teilweise.

Gerne prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, sodass Sie sich hierum nicht selbst kümmern müssen.

Bitte beachten Sie, dass je nach Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung anfallen kann.

Häufig gestellte Fragen bzgl. der Kosten

1. Wer trägt die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht?

Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht hängen davon ab, in welchem Stadium sich der Fall befindet und ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Wenn Sie uns mit Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragen, richten sich die Kosten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist dabei der Gegenstandswert, also die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen viele Versicherer die Kosten ganz oder teilweise. Auf Wunsch prüfen wir auch die Deckungszusage für Sie. Vor Auftragserteilung informieren wir Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

2. Ist die Erstberatung bei einem Anwalt immer kostenlos?

Nein, eine Erstberatung bei einem Anwalt ist nicht immer kostenlos. Ob für eine erste Einschätzung Kosten anfallen, hängt von der jeweiligen Kanzlei ab. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Diese dient der ersten Orientierung, erfolgt ohne Sichtung von Unterlagen und ist auf maximal 20 Minuten begrenzt. Sie ersetzt keine umfassende rechtliche Beratung, hilft aber dabei, Ihre Situation besser einzuordnen und die nächsten Schritte abzuschätzen.

3. Ist das Arbeitsgericht für Arbeitnehmer kostenlos?

Das lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gilt die Besonderheit, dass die obsiegende Partei grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten gegen die andere Partei hat. Das bedeutet: Auch wenn Sie gewinnen, tragen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten in der Regel selbst. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus weitere Kosten entstehen, hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie sich von uns vertreten lassen, informieren wir Sie vorab transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

4. Wie viel kostet ein Telefonat mit einem Anwalt?

Ein pauschaler Preis für ein Telefonat mit einem Anwalt lässt sich nicht allgemein nennen, weil es darauf ankommt, ob es sich nur um eine kurze Ersteinschätzung oder bereits um eine vertiefte Beratung handelt. Bei uns ist eine kostenlose Ersteinschätzung möglich. Für eine umfassende Beratung berechnen wir einen Festpreis von 190 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Im Rahmen dieser Beratung prüfen wir Ihren Fall ausführlich, einschließlich Ihrer Unterlagen, und geben Ihnen eine fundierte rechtliche Einschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Kosten lassen sich nicht pauschal beantworten, weil sie vom Umfang der Tätigkeit und von der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit abhängen. Maßgeblich ist insbesondere, ob es nur um eine erste Einschätzung, eine vertiefte Beratung oder bereits um eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung geht. Die Kanzlei Hoang informiert Sie vorab transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten, damit Sie von Anfang an eine sichere Entscheidungsgrundlage haben.

Ja. Die Kanzlei Hoang bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Diese dient der ersten Orientierung, erfolgt ohne Sichtung von Unterlagen und ist auf maximal 20 Minuten begrenzt. In diesem Rahmen wird geklärt, ob Handlungsbedarf besteht, welche rechtlichen Möglichkeiten grundsätzlich in Betracht kommen und wie das weitere Vorgehen aussehen kann.

Für eine vertiefte rechtliche Beratung bietet die Kanzlei Hoang einen Festpreis von 190 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer an. Im Rahmen dieser Beratung werden auch Ihre Unterlagen im Detail geprüft. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung, konkrete Handlungsempfehlungen und eine belastbare Grundlage für weitere Entscheidungen.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gilt die Besonderheit, dass die obsiegende Partei grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten gegen die andere Seite hat. Das bedeutet: Auch wenn Sie gewinnen, tragen Sie Ihre Anwaltskosten in der Regel selbst. Deshalb ist es besonders wichtig, die Kostenfrage vorab klar zu besprechen und gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherung einzubeziehen.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen viele Versicherer die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht ganz oder teilweise. Die Kanzlei Hoang prüft für Sie gerne, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, und übernimmt auf Wunsch auch die Deckungsanfrage. Bitte beachten Sie, dass je nach Vertrag eine Selbstbeteiligung anfallen kann.