Was passiert im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht?
Der Gütetermin ist für viele Arbeitnehmer der erste Kontakt mit dem Arbeitsgericht – und oft auch der Moment, in dem eine schnelle Entscheidung gefragt ist. Nicht selten steht bereits beim ersten Termin ein Vergleich im Raum, etwa mit einer Abfindung.
Viele Betroffene sind unsicher, wie der Termin abläuft und ob sie ein Angebot direkt annehmen sollten. Gerade weil die Situation ungewohnt ist, fällt es schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die richtige ist.
Wer den Ablauf des Gütetermins kennt und seine eigene Position einschätzen kann, ist deutlich besser vorbereitet und kann fundierter entscheiden, ob eine Einigung sinnvoll ist oder nicht.
Rechtliche Grundlagen
Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt. Nachdem eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wurde, wird in der Regel zunächst ein früher erster Termin zur Güteverhandlung angesetzt. Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus § 54 Abs. 1 ArbGG. Danach soll das Gericht möglichst früh versuchen, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen. Dieser Termin wird als Gütetermin bezeichnet.
Im Gütetermin entscheidet noch keine Kammer des Gerichts. Der Termin wird allein vom Vorsitzenden Richter des Arbeitsgerichts geleitet. Anders als im späteren Kammertermin nehmen keine ehrenamtlichen Richter teil. Der Richter bespricht mit beiden Parteien den Sachverhalt und versucht herauszufinden, ob eine Einigung möglich ist. Häufig werden dabei mögliche Lösungen vorgeschlagen, etwa eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
Kommt es im Gütetermin zu einer Einigung, wird diese als gerichtlicher Vergleich protokolliert. Ein solcher Vergleich beendet das Verfahren unmittelbar und ist rechtlich verbindlich. Wird hingegen keine Einigung erzielt, setzt das Gericht in der Regel einen weiteren Termin an, den sogenannten Kammertermin. In diesem Termin wird der Rechtsstreit dann ausführlicher geprüft.
Typische Probleme aus der Praxis
Viele Arbeitnehmer sind überrascht, wie schnell ein Gütetermin angesetzt wird. In Kündigungsschutzverfahren findet dieser Termin oft bereits wenige Wochen nach Einreichung der Klage statt. Arbeitnehmer fühlen sich deshalb manchmal unzureichend vorbereitet. Gerade wenn der Arbeitgeber bereits mit einem Vergleichsvorschlag oder einer möglichen Abfindung auftritt, kann dies zu einer schwierigen Entscheidungssituation führen.
Ein weiteres praktisches Problem besteht darin, dass Arbeitnehmer häufig unsicher sind, wie sie sich im Termin verhalten sollen. Der Richter stellt meist Fragen zum Sachverhalt und möchte die Position beider Seiten verstehen. Für Arbeitnehmer kann es ungewohnt sein, ihre Situation vor Gericht zu schildern. Gleichzeitig kann der Eindruck entstehen, dass bereits Druck in Richtung einer Einigung aufgebaut wird.
Auch die Bewertung eines möglichen Vergleichs stellt viele Arbeitnehmer vor Schwierigkeiten. Arbeitgeber bieten im Gütetermin häufig eine Abfindung oder eine andere Lösung an, um den Streit schnell zu beenden. Ohne rechtliche Einschätzung ist es jedoch oft schwer zu beurteilen, ob ein solches Angebot angemessen ist. Arbeitnehmer stehen dann vor der Frage, ob sie ein Angebot annehmen oder das Verfahren weiterführen sollen.
Was Arbeitnehmer konkret tun können
Wenn ein Gütetermin ansteht, sollten Arbeitnehmer die Situation ernst nehmen und sich gut vorbereiten. Es ist sinnvoll, alle relevanten Unterlagen zum Arbeitsverhältnis zusammenzustellen. Dazu gehören beispielsweise der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnungen oder wichtiger Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber. Diese Dokumente können im Termin eine wichtige Rolle spielen.
Besonders hilfreich ist es, die eigene Situation vor dem Termin rechtlich prüfen zu lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann einschätzen, welche Erfolgsaussichten eine Klage hat und welche Ergebnisse realistisch sein können. Auch mögliche Vergleichsvorschläge lassen sich so besser bewerten. Arbeitnehmer sollten deshalb nicht unvorbereitet in einen Gütetermin gehen, sondern sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Zwar besteht kein Anwaltszwang in der ersten Instanz, doch ist ein rechtlicher Beistand je nach Fallkonstellation empfehlenswert.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlung
Der Gütetermin ist der erste wichtige Schritt in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Ziel dieses Termins ist es, eine schnelle Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erreichen. Häufig wird dabei ein Vergleich vorgeschlagen, der den Rechtsstreit sofort beendet.
Für Arbeitnehmer kann diese Situation schwierig sein, weil Entscheidungen teilweise sehr kurzfristig getroffen werden müssen. Gleichzeitig kann ein Vergleich eine sinnvolle Lösung darstellen, wenn beide Seiten zu einem akzeptablen Ergebnis gelangen. Wenn Unsicherheiten bestehen oder ein Vergleich angeboten wird, empfiehlt es sich, die Situation von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
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