Häufige Fragen im Arbeitsrecht

Kündigung & Kündigungsschutz

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie diese umgehend rechtlich prüfen lassen. Häufig sind Kündigungen unwirksam. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln, da kurze Fristen gelten.

Sie haben 3 Wochen ab Zugang der Kündigung, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da die Wirksamkeit einer Kündigung von zahlreichen Faktoren abhängt. Diese reichen von formellen Aspekten – etwa der Einhaltung der Schriftform – bis hin zu möglichen Fehlern bei der Anhörung des Betriebsrats.

Da jede Kündigung individuell zu bewerten ist, sind allgemeine Aussagen, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen in Kleinbetrieben oder während der Probezeit, nicht sachgerecht.

Eine fundierte Beurteilung kann daher nur im Rahmen einer individuellen Prüfung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht. Abfindungen werden häufig im Rahmen von Verhandlungen oder vor Gericht vereinbart.

Die häufig genannte „Regelabfindung“ von etwa 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr stellt keinen verbindlichen Maßstab dar, sondern dient allenfalls als Orientierungsgröße bzw. Verhandlungsansatz. Ein tatsächlicher Anspruch in dieser Höhe besteht regelmäßig nicht.

Die konkrete Abfindungshöhe hängt vielmehr maßgeblich vom jeweiligen Einzelfall sowie vom Verhandlungsgeschick der Parteien ab und kann daher erheblich nach oben oder unten abweichen.

Grundsätzlich ja, bis zum Ende der Kündigungsfrist. Eine Freistellung ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber diese ausspricht oder vereinbart wird.

Wenn Sie nicht innerhalb von 3 Wochen klagen, wird die Kündigung wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Aufhebungsvertrag

Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell. Lassen Sie ihn vorher prüfen, da er oft Nachteile wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld haben kann.

Ein Aufhebungsvertrag kann grundsätzlich nicht widerrufen werden. Eine Anfechtung ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. Täuschung oder Druck).

Typische Nachteile sind Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Verlust von Kündigungsschutz und oft schlechtere Verhandlungsposition.

Eine bessere Abfindung erreichen Sie durch Verhandlung, insbesondere wenn die Kündigung angreifbar ist oder ein Kündigungsschutz besteht.

Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags droht regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Um dieses Risiko zu vermeiden oder zu minimieren, empfiehlt sich eine vorherige anwaltliche Beratung, insbesondere zur Gestaltung des Aufhebungsvertrags.

Gehalt, Überstunden & Ansprüche

Sie können Ihren Lohn schriftlich einfordern und notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen. Wichtig ist, Fristen zu beachten.

Überstunden müssen grundsätzlich vergütet werden, wenn sie angeordnet oder notwendig waren und keine wirksame Regelung im Arbeitsvertrag dagegen spricht. Bei den sog. “Besserverdienern” kommt es aber darauf an. 

Lohnansprüche können durch Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oft schon nach 3 Monaten verfallen.

Ein Anspruch besteht, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder regelmäßig gezahlt wurde und dadurch eine betriebliche Übung entstanden ist.

Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.

Arbeitszeugnis

Ja. Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Auf Wunsch muss dieses auch als qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden, das Leistung und Verhalten bewertet.

Arbeitszeugnisse enthalten oft standardisierte Formulierungen („Zeugnissprache“). Bestimmte Wendungen stehen für konkrete Bewertungen. Schon kleine Unterschiede im Wortlaut können die Gesamtnote erheblich beeinflussen.

Ja, wenn das Zeugnis unzutreffend, unvollständig oder unangemessen formuliert ist. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Bei Streit über die Bewertung kommt es auf die tatsächlichen Leistungen an.

Zunächst sollten Sie den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern. Bleibt dies erfolglos, kann der Anspruch auf Berichtigung gerichtlich durchgesetzt werden.

Befristung & Arbeitsvertrag

Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht, insbesondere schriftlich vereinbart wurde. Fehler führen häufig dazu, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Zum Beispiel, wenn die Schriftform fehlt, die zulässige Dauer überschritten wird oder eine unzulässige Kettenbefristung vorliegt. Auch bei Vorbeschäftigung kann eine sachgrundlose Befristung unzulässig sein.

Grundsätzlich endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Wird jedoch weitergearbeitet und der Arbeitgeber widerspricht nicht, kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Verlängerung muss vor Ablauf erfolgen und darf grundsätzlich keine Änderungen der Vertragsbedingungen enthalten.

Elternzeit, Mutterschutz & Krankheit

Sie haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und besonderen Kündigungsschutz. Zudem besteht ein Anspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz oder eine vergleichbare Position.

Grundsätzlich nein. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Zustimmung möglich.

Während des Mutterschutzes gelten besondere Schutzvorschriften, insbesondere Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz. Zudem besteht Anspruch auf Mutterschaftsleistungen.

Eine Kündigung während Krankheit ist nicht automatisch ausgeschlossen, aber nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Entscheidend sind u. a. Dauer und Prognose der Erkrankung.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist nur wirksam, wenn sie das Fehlverhalten konkret beschreibt und eine Warnfunktion erfüllt. Pauschale oder unklare Abmahnungen sind oft unwirksam.

Nein, das sollten Sie auch niemals tun.

Wenn die Abmahnung unberechtigt oder fehlerhaft ist. In diesem Fall kann eine Gegendarstellung erfolgen oder die Entfernung aus der Personalakte verlangt werden. Es kommt aber wie immer darauf an. Hier sollten Sie sich zwecks Strategie mit einem Anwalt auseinandersetzen.

Das hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen ist eine Abmahnung erforderlich, aber nicht immer. Bei schweren Pflichtverletzungen kann auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam sein.

Betriebsrat

Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungsrechte, z. B. bei Arbeitszeiten, Kündigungen und betrieblichen Regelungen. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer.

Gewissermaßen ja. Der Betriebsrat kann Sie unterstützen, beraten und Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Es hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Zunächst sollten Sie das Gespräch suchen. Hilft das nicht, können Betriebsrat oder rechtliche Schritte in Betracht kommen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu schützen. Betroffene können sich beschweren und ggf. rechtliche Ansprüche geltend machen. Hier hilft auch der Betriebsrat.

Kosten

Sobald es um wichtige Entscheidungen oder Konflikte geht, etwa bei Kündigung, Abmahnung oder Vertragsfragen. Frühe Beratung kann Nachteile vermeiden.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert oder einer Vergütungsvereinbarung. In vielen Fällen sind die Kosten planbar. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an und informieren Sie transparent vorab über etwaige Kosten. Sprechen Sie mit uns!

Oft ja, wenn Arbeitsrecht abgedeckt ist. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eingetreten ist.

Das hängt vom Einzelfall ab. Häufig bestehen gute Chancen eine Abfindung oder auf Weiterbeschäftigung.