Bekomme ich Gehalt bei einer Freistellung?

Eine Freistellung bedeutet für viele Arbeitnehmer zunächst: nicht mehr arbeiten – aber was passiert mit dem Gehalt? Gerade nach einer Kündigung oder in Konfliktsituationen sorgt eine Freistellung häufig für Unsicherheit.

Viele Betroffene wissen nicht, ob sie weiterhin Anspruch auf ihr Gehalt haben, ob sie erreichbar bleiben müssen oder ob sie bereits einen neuen Job annehmen dürfen. Gleichzeitig können Details wie Urlaub oder Überstunden eine wichtige Rolle spielen.

Wer die Unterschiede zwischen bezahlter und unbezahlter Freistellung kennt, kann besser einschätzen, welche Rechte bestehen und worauf in dieser Situation besonders zu achten ist.

Rechtliche Grundlagen

Im deutschen Arbeitsrecht bedeutet eine Freistellung, dass der Arbeitgeber einseitig oder einvernehmlich auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verzichtet. Das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen, sodass die gegenseitigen Rechte und Pflichten grundsätzlich weiterhin gelten. Eine Freistellung kann bezahlt oder unbezahlt erfolgen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine sogenannte bezahlte Freistellung, bei der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf ihr Gehalt haben. Grundlage dafür ist der arbeitsvertragliche Vergütungsanspruch aus § 611a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer also von der Arbeitspflicht entbinden, muss aber in vielen Fällen weiterhin den Lohn zahlen.

In bestimmten Situationen ergibt sich eine Freistellung auch direkt aus gesetzlichen Vorschriften. Ein Beispiel ist die vorübergehende Verhinderung aus persönlichen Gründen. Nach § 616 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) behalten Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch, wenn sie für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus persönlichen Gründen ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert sind. Dazu können etwa Arztbesuche, familiäre Ereignisse oder kurzfristige Notfälle gehören. Allerdings kann diese Vorschrift im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein, sodass Arbeitnehmer nicht automatisch Anspruch darauf haben.

Auch Betriebsräte können unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Arbeit freigestellt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sie ihre Aufgaben im Betriebsrat wahrnehmen müssen. Nach § 37 Abs. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. In größeren Betrieben können sogar vollständig freigestellte Betriebsratsmitglieder vorgesehen sein. Diese Regelung dient dazu, die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb effektiv zu ermöglichen.

Widerrufliche und unwiderrufliche Freistellung

Im Arbeitsrecht wird häufig zwischen einer widerruflichen und einer unwiderruflichen Freistellung unterschieden. Diese Unterscheidung ist für Arbeitnehmer wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben können. Bei einer widerruflichen Freistellung behält sich der Arbeitgeber vor, den Arbeitnehmer jederzeit wieder zur Arbeitsleistung zurückzurufen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich weiterhin bereit sein müssen, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Eine dauerhafte Planung, etwa die Aufnahme einer neuen Beschäftigung, kann in dieser Situation schwierig sein.

Anders verhält es sich bei einer unwiderruflichen Freistellung. In diesem Fall verzichtet der Arbeitgeber endgültig darauf, den Arbeitnehmer während der restlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses zur Arbeit heranzuziehen. Arbeitnehmer müssen dann nicht mehr damit rechnen, wieder im Betrieb erscheinen zu müssen. Häufig wird eine unwiderrufliche Freistellung mit der Anrechnung von Urlaub oder Überstunden verbunden. Für Arbeitnehmer ist es deshalb wichtig zu prüfen, welche Form der Freistellung konkret ausgesprochen wurde und welche rechtlichen Folgen damit verbunden sind.

Typische Probleme aus der Praxis

In der Praxis wird eine Freistellung häufig im Zusammenhang mit einer Kündigung ausgesprochen. Arbeitgeber möchten in solchen Fällen verhindern, dass Arbeitnehmer weiterhin im Betrieb tätig sind, etwa weil sensible Daten betroffen sein könnten oder das Vertrauensverhältnis bereits gestört ist. Für Arbeitnehmer ist eine Freistellung zunächst oft überraschend, weil sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr arbeiten sollen. Viele Beschäftigte sind dann unsicher, ob sie weiterhin Anspruch auf ihr Gehalt haben und welche Verpflichtungen noch bestehen. Besonders unklar ist oft, ob während der Freistellung ein neuer Job aufgenommen werden darf oder ob weiterhin eine Pflicht zur Arbeitsbereitschaft besteht.

Ein weiteres Problem betrifft die Anrechnung von Urlaub oder Überstunden. Arbeitgeber verbinden eine Freistellung häufig mit dem Hinweis, dass noch vorhandene Urlaubstage automatisch verbraucht werden sollen. Für Arbeitnehmer ist jedoch nicht immer ersichtlich, ob eine solche Anrechnung rechtlich zulässig ist. Wird Urlaub wirksam angerechnet, kann dies dazu führen, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein zusätzlicher Urlaubsanspruch mehr besteht. Gerade bei längeren Freistellungen können dadurch finanzielle Nachteile entstehen.

Konflikte entstehen auch dann, wenn die Freistellung unbezahlt erfolgen soll. In solchen Fällen versuchen Arbeitgeber gelegentlich, Arbeitnehmer zur Zustimmung zu bewegen. Für Beschäftigte kann dies erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, da während dieser Zeit kein Einkommen fließt. Viele Arbeitnehmer fühlen sich in solchen Situationen unter Druck gesetzt und sind unsicher, ob sie eine solche Vereinbarung akzeptieren müssen. Ohne rechtliche Prüfung ist es jedoch oft schwer zu beurteilen, ob eine unbezahlte Freistellung zulässig ist.

Was Arbeitnehmer konkret tun können

Wenn Arbeitnehmer eine Freistellung erhalten, sollten sie zunächst genau prüfen lassen, unter welchen Bedingungen diese ausgesprochen wurde. Besonders wichtig ist die Frage, ob es sich um eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung handelt und ob Urlaubstage oder Überstunden angerechnet werden sollen. Auch der Wortlaut eines Schreibens oder einer Vereinbarung kann entscheidend sein. Selbst kleine Formulierungen können erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. Deshalb ist es sinnvoll, entsprechende Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und nicht vorschnell zu unterschreiben.

Arbeitnehmer sollten außerdem darauf achten, dass ihre Vergütung während einer bezahlten Freistellung weiterhin ordnungsgemäß gezahlt wird. Kommt es zu Unklarheiten oder Unstimmigkeiten, sollte frühzeitig eine rechtliche Prüfung erfolgen. Gerade bei Kündigungen oder angespannten Situationen im Betrieb kann eine Freistellung Teil einer größeren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung sein. In solchen Fällen ist es ratsam, die Situation von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. So lässt sich klären, welche Rechte bestehen und welche Schritte sinnvoll sein können.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

Eine Freistellung bedeutet nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist oder dass Arbeitnehmer ihre Rechte verlieren. In vielen Fällen besteht weiterhin ein Anspruch auf Vergütung, obwohl keine Arbeitsleistung mehr erbracht werden muss. Gleichzeitig können Fragen zu Urlaub, Überstunden oder Nebenbeschäftigungen entstehen. Gerade bei Freistellungen im Zusammenhang mit Kündigungen können sich rechtliche Risiken ergeben. 

Arbeitnehmer sollten daher aufmerksam prüfen lassen, unter welchen Bedingungen eine Freistellung ausgesprochen wurde. Wenn Unsicherheiten bestehen oder wirtschaftliche Nachteile drohen, empfiehlt es sich, die Situation von einem Anwalt für Arbeitsrecht rechtlich prüfen zu lassen. So kann geklärt werden, welche Ansprüche bestehen und wie sich Arbeitnehmer am besten verhalten sollten.

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