Kann mir wegen schlechter Leistung gekündigt werden?

„Low Performer“ – dieser Begriff taucht in vielen Unternehmen immer häufiger auf. Doch was nach klarer Bewertung klingt, ist rechtlich oft alles andere als eindeutig.

Nicht jede unterdurchschnittliche Leistung ist automatisch ein Kündigungsgrund. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Arbeitnehmer seine persönlichen Fähigkeiten tatsächlich nicht ausschöpft – oder ob die Erwartungen des Arbeitgebers schlicht zu hoch angesetzt sind.

Genau an diesem Punkt entstehen die meisten Konflikte: zwischen subjektiver Bewertung und rechtlicher Realität.

Rechtliche Grundlagen bei Vorwürfen der Schlechtleistung

Im Arbeitsverhältnis schuldet der Arbeitnehmer grundsätzlich die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit. Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus § 611a Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Maßstab ist jedoch nicht ein absoluter Leistungsstandard, sondern die persönliche Leistungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers. Nach der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung gilt der Grundsatz, dass ein Arbeitnehmer nur das leisten muss, was er nach seinen individuellen Fähigkeiten tatsächlich leisten kann.

Dieser Grundsatz wird häufig mit der Formulierung beschrieben, dass Arbeitnehmer ihre persönliche Leistungsfähigkeit ausschöpfen müssen. Arbeitnehmer schulden daher keine überdurchschnittliche Leistung, sondern eine Leistung, die ihrer individuellen Leistungsfähigkeit entspricht. Auch wenn Arbeitgeber den Begriff „Low Performer“ verwenden, bedeutet dies rechtlich nicht automatisch, dass eine Pflichtverletzung vorliegt. Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitnehmer seine persönliche Leistungsfähigkeit dauerhaft deutlich unterschreitet oder bewusst weniger arbeitet, als ihm möglich wäre.

Arbeitgeber können arbeitsrechtliche Maßnahmen nur ergreifen, wenn tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt. Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. Häufig ist zuvor eine Abmahnung erforderlich, in der der Arbeitgeber das angeblich unzureichende Verhalten konkret beanstandet. Dabei muss der Arbeitgeber genau darlegen, welche Leistung erwartet wird und warum die erbrachte Leistung erheblich davon abweicht.

Typische Probleme aus der Praxis

In der Praxis entstehen Konflikte über angebliche Schlechtleistung häufig in Unternehmen mit starken Leistungskennzahlen oder Zielvorgaben. Arbeitnehmer erhalten beispielsweise bestimmte Verkaufsziele, Produktionsmengen oder Bearbeitungszeiten für ihre Aufgaben. Wenn diese Vorgaben nicht erreicht werden, entsteht schnell der Eindruck, dass ein Mitarbeiter ein sogenannter Low Performer sei. Für betroffene Arbeitnehmer ist jedoch oft unklar, ob die Ziele überhaupt realistisch sind oder ob sie unter den gegebenen Arbeitsbedingungen erreichbar waren.

Ein weiteres häufiges Problem entsteht bei Leistungsbewertungen durch Vorgesetzte. Manche Arbeitgeber beurteilen die Leistung ihrer Mitarbeiter anhand subjektiver Eindrücke oder interner Ranglisten. Arbeitnehmer erfahren dann, dass sie im Vergleich zu Kollegen schlechter abschneiden. Solche Vergleiche können zu erheblichem Druck im Arbeitsverhältnis führen. Gleichzeitig ist rechtlich entscheidend, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt oder ob lediglich unterschiedliche Leistungsniveaus im Team bestehen.

Konflikte entstehen auch dann, wenn Arbeitgeber Maßnahmen gegen sogenannte Low Performer einleiten. Dazu gehören etwa Kritikgespräche, Zielvereinbarungen oder Abmahnungen wegen angeblicher Minderleistung. Für Arbeitnehmer kann dies erhebliche Folgen haben, weil solche Maßnahmen später eine Rolle bei einer Kündigung spielen können. Viele Beschäftigte reagieren zunächst unsicher oder fühlen sich ungerecht behandelt, weil sie ihre Arbeit als ausreichend empfinden.

Was Arbeitnehmer konkret tun können

Wenn Arbeitnehmer mit dem Vorwurf der Schlechtleistung konfrontiert werden, sollten sie solche Situationen ernst nehmen. Gespräche über angeblich unzureichende Leistungen können eine wichtige Rolle im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses spielen. Deshalb ist es sinnvoll, den Inhalt solcher Gespräche aufmerksam zu verfolgen und sich wichtige Punkte zu notieren. Auch schriftliche Hinweise oder Abmahnungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie später rechtlich relevant sein können.

Besonders wichtig ist es, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, wenn der Arbeitgeber den Vorwurf der Schlechtleistung erhebt oder Maßnahmen gegen sogenannte Low Performer ankündigt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob tatsächlich eine arbeitsrechtlich relevante Pflichtverletzung vorliegt. Dabei wird unter anderem berücksichtigt, welche Aufgaben im Arbeitsvertrag vereinbart sind und welche Leistungsanforderungen im Betrieb gelten.

Eine anwaltliche Beratung kann auch dann sinnvoll sein, wenn bereits Abmahnungen ausgesprochen wurden oder arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. In solchen Situationen geht es häufig um komplexe rechtliche Fragen zur Bewertung von Arbeitsleistungen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann beurteilen, welche Rechte im konkreten Arbeitsverhältnis bestehen und welche Schritte im weiteren Verlauf sinnvoll sein können.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

Der Vorwurf der Schlechtleistung kann für Arbeitnehmer erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Begriffe wie „Low Performer“ werden im betrieblichen Alltag häufig verwendet, haben jedoch keine eigenständige rechtliche Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Arbeitnehmer seine persönliche Leistungsfähigkeit dauerhaft deutlich unterschreitet oder gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Arbeitgeber müssen konkrete Anforderungen benennen und können arbeitsrechtliche Maßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen ergreifen.

Arbeitnehmer sollten Kritik an ihrer Arbeitsleistung ernst nehmen und mögliche Folgen frühzeitig im Blick behalten. Wenn Unsicherheiten über die rechtliche Situation bestehen oder arbeitsrechtliche Maßnahmen drohen, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die eigene Situation rechtlich prüfen zu lassen.

 
 

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