Wer nach einer Kündigungsschutzklage gewinnt, muss nicht immer sofort zur Arbeit erscheinen. Das gilt besonders, wenn der Arbeitgeber weiter an der Kündigung festhält. Anders kann es aber werden, wenn der Arbeitgeber die Kündigungen ernsthaft fallen lässt. Dann kann eine erneute Arbeitsverweigerung riskant sein.
Anmerkung zu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 09.01.2026, Aktenzeichen: 10 SLa 614/25
Inhalt
Der Fall im Überblick
Ein Monteur arbeitete seit Mai 2021 bei einem bundesweit tätigen Bauunternehmen. Sein monatliches Bruttogehalt betrug 3.780 Euro. Die Arbeitgeberin kündigte ihm zunächst ordentlich. Später folgte eine weitere fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und bekam im Vorprozess Recht.
Trotz des gewonnenen Kündigungsschutzprozesses zahlte die Arbeitgeberin ab Februar 2023 kein Gehalt mehr. Der Arbeitnehmer bezog zunächst Arbeitslosengeld. Ab Juli 2023 nahm er eine neue Stelle an. Dort verdiente er monatlich 2.880 Euro brutto. Deshalb verlangte er später die Differenz zum früheren Gehalt.
Im laufenden Streit kündigte die Arbeitgeberin erneut. Außerdem erklärte sie Anfang Februar 2025, die früheren Kündigungen seien unwirksam. Zugleich forderte sie den Arbeitnehmer zur Arbeitsaufnahme im April 2025 auf. Der Arbeitnehmer erschien nicht. Nach einer Abmahnung kündigte die Arbeitgeberin erneut fristlos.
Die Entscheidung des Gerichts und ihre Begründung
Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied differenziert. Der Arbeitnehmer erhielt Annahmeverzugslohn für Februar bis Mai 2024. Die Kündigung vom September 2024 beendete das Arbeitsverhältnis nicht. Die spätere fristlose Kündigung vom April 2025 hielt das Gericht dagegen für wirksam.
Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung
Kündigt ein Arbeitgeber unwirksam, lehnt er regelmäßig die Arbeitsleistung ab. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit dann nicht ständig erneut anbieten. Er darf grundsätzlich abwarten, bis der Arbeitgeber einen ordnungsgemäßen Arbeitsplatz zuweist. Das gilt auch nach einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess.
Für Arbeitnehmer ist dieser Punkt besonders wichtig. Ein Schweigen nach gewonnenem Prozess führt nicht automatisch zum Verlust von Lohnansprüchen. Der Arbeitgeber muss klar machen, dass er die Arbeitsleistung wieder annimmt. Eine bloße Prozessbeschäftigung reicht dafür nicht immer aus.
Neue Arbeit schließt Lohnansprüche nicht aus
Der Arbeitnehmer hatte während des Streits eine neue Beschäftigung aufgenommen. Das schadete ihm für den Annahmeverzugslohn nicht. Wer nach einer Kündigung Geld verdienen muss, darf grundsätzlich eine neue Stelle antreten. Daraus folgt nicht automatisch fehlender Leistungswille.
Allerdings muss sich der Arbeitnehmer den neuen Verdienst anrechnen lassen. Hier betrug die Differenz 900 Euro brutto monatlich. Genau diesen Betrag musste die Arbeitgeberin für mehrere Monate zahlen. Die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist half der Arbeitgeberin nicht.
Warum die spätere Kündigung wirksam war
Anders bewertete das Gericht die Situation ab Februar 2025. Die Arbeitgeberin erklärte nun ausdrücklich, ihre Kündigungen seien unwirksam. Sie wollte das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Außerdem forderte sie den Arbeitnehmer konkret zur Arbeitsaufnahme auf. Damit änderte sich die rechtliche Lage deutlich.
Nach Ansicht des Gerichts lebte die Arbeitspflicht wieder auf. Der Arbeitnehmer durfte die Aufforderung nicht einfach ignorieren. Nach seinem Fernbleiben erhielt er eine Abmahnung. Trotzdem nahm er die Arbeit nicht auf. Das Gericht sah darin eine beharrliche Arbeitsverweigerung.
Diese Arbeitsverweigerung rechtfertigte die fristlose Kündigung. Entscheidend war die klare Erklärung der Arbeitgeberin. Sie hatte die Arbeitsleistung wieder als Vertragserfüllung verlangt. Damit ging es nicht nur um taktische Prozessbeschäftigung. Der Arbeitnehmer hätte die Rechtslage sorgfältig prüfen müssen.
Welche Folgen hat das für Arbeitnehmer?
Das Urteil stärkt Arbeitnehmer zunächst beim Annahmeverzugslohn. Nach einer unwirksamen Kündigung müssen sie nicht automatisch zur alten Stelle zurückkehren. Sie dürfen regelmäßig warten, bis der Arbeitgeber klar zur Arbeit auffordert. Wer in dieser Zeit eine neue Stelle annimmt, verliert seine Ansprüche nicht automatisch.
Arbeitnehmer sollten aber jede Aufforderung zur Arbeitsaufnahme ernst nehmen. Besonders riskant wird es bei klaren Formulierungen des Arbeitgebers. Erklärt der Arbeitgeber die frühere Kündigung für unwirksam (oder vielmehr, dass er keine Rechte mehr aus der Kündigung herleitet), entsteht ein neues Risiko. Dann kann eine Arbeitsverweigerung nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen.
In der Praxis betrifft das viele Kündigungsschutzverfahren. Arbeitgeber versuchen oft, Annahmeverzugslohn zu begrenzen. Dafür reicht eine unklare Einladung zur Prozessbeschäftigung nicht immer aus. Anders liegt es bei einem eindeutigen Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer sollten dann vor jeder Reaktion rechtlichen Rat einholen.
Wichtig ist auch der Umgang mit einer neuen Beschäftigung. Eine neue Stelle kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Sie kann den Lebensunterhalt sichern und spätere Lücken vermeiden. Trotzdem sollte der alte Arbeitsvertrag im Blick bleiben. Eine Rückkehrpflicht kann entstehen, wenn der Arbeitgeber wirksam Arbeit anbietet.
Wer eine solche Aufforderung erhält, sollte schnell handeln. Prüfen Sie Datum, Ort, Tätigkeit und Inhalt des Schreibens. Klären Sie, ob der Arbeitgeber die Kündigung wirklich fallen lässt. Dokumentieren Sie jede Reaktion schriftlich. Schweigen kann in dieser Lage gefährlich werden.
Auch eine Abmahnung darf niemand auf die leichte Schulter nehmen. Sie kann der letzte Warnschritt vor der Kündigung sein. Nach einer Abmahnung steigt das Risiko erheblich. Arbeitnehmer sollten dann nicht abwarten. Eine rechtliche Prüfung kann entscheidende Fehler verhindern.
Über die Kanzlei Hoang in Dortmund
Die Kanzlei Hoang in Dortmund unterstützt Arbeitnehmer und Betriebsräte bundesweit im Arbeitsrecht. Das gilt besonders bei Kündigung, Kündigungsschutzklage und Annahmeverzugslohn. Gerade nach gewonnenen Verfahren entstehen oft neue Konflikte. Wir prüfen, ob eine Arbeitsaufforderung wirksam ist. Außerdem klären wir, wie Arbeitnehmer ihre Lohnansprüche sichern können.
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- Von Rechtsanwalt Van Hoang
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