Ein Gütetermin beim Arbeitsgericht ist für viele Arbeitnehmer der erste Schritt in einem arbeitsrechtlichen Verfahren – und oft auch der entscheidende. In diesem frühen Verhandlungstermin versucht das Gericht, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erreichen. Wer weiß, was im Gütetermin passiert, welche Rechte man hat und wie man sich vorbereitet, kann seine Chancen erheblich verbessern. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie ein Gütetermin abläuft, worauf Arbeitnehmer achten sollten und wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?
Der Gütetermin ist der erste Termin in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Er dient dazu, den Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglichst schnell und ohne aufwändiges Gerichtsverfahren beizulegen. Anders als in einem Kammertermin geht es hier nicht um Beweise oder Zeugen, sondern vor allem um eine einvernehmliche Einigung. Das Ziel: Eine Lösung, mit der beide Seiten leben können, bevor der Konflikt eskaliert.
Für Arbeitnehmer ist der Gütetermin oft der erste direkte Kontakt mit dem Gericht. Das kann verunsichernd sein, vor allem wenn man noch nie an einer Verhandlung teilgenommen hat. Doch die Atmosphäre ist meist weniger formell als viele erwarten. Der Richter oder die Richterin führt das Gespräch ruhig und versucht, beide Seiten zu einem fairen Kompromiss zu bewegen. Juristische Laien müssen also keine Angst haben – das Verfahren ist darauf ausgelegt, auch ohne tiefes Rechtswissen verständlich zu bleiben.
Wichtig ist zu wissen: Im Gütetermin entscheidet das Gericht in der Regel noch nichts. Es geht zunächst darum, eine gütliche Einigung zu erreichen, beispielsweise durch eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Erst wenn keine Einigung zustande kommt, wird ein weiterer Verhandlungstermin – der sogenannte Kammertermin – angesetzt.
Wie läuft ein Gütetermin beim Arbeitsgericht ab?
Der Ablauf eines Gütetermins ist in der Regel klar strukturiert. Zu Beginn ruft das Gericht die Sache auf und prüft, ob beide Parteien anwesend oder vertreten sind. Anschließend schildert der Richter kurz den Streitgegenstand – zum Beispiel eine Kündigung, eine Abmahnung oder eine Lohnforderung. Danach erhalten beide Seiten Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.
Der Richter oder die Richterin versucht, das Kernproblem zu erkennen und einen Vorschlag zur Einigung zu machen. Dieser kann sehr unterschiedlich aussehen: manchmal ein Vergleich über eine Abfindung, manchmal eine Rücknahme der Kündigung oder eine Einigung über die Zahlung ausstehender Löhne. Das Gericht achtet darauf, dass beide Seiten die Vorschläge verstehen und genügend Zeit haben, darüber nachzudenken.
Für Arbeitnehmer ist wichtig: Im Gütetermin besteht keine Pflicht, sich sofort zu einigen. Wer unsicher ist, kann eine Bedenkzeit verlangen oder den Vorschlag mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Auch ist es möglich, sich vertreten zu lassen – entweder durch einen Anwalt oder durch eine Gewerkschaft.
Kommt es zu keiner Einigung, wird das Verfahren nicht sofort entschieden. Das Gericht setzt dann einen Kammertermin fest, in dem Beweise erhoben werden können und eine rechtliche Entscheidung getroffen wird.
Welche Rolle spielt der Richter im Gütetermin?
Die Richterin oder der Richter am Arbeitsgericht ist im Gütetermin nicht einfach ein neutraler Beobachter. Vielmehr nimmt das Gericht eine aktive Rolle ein, um eine Einigung zu fördern. Ziel ist es, die Parteien zu einem vernünftigen Kompromiss zu führen, der beiden Seiten Zeit, Kosten und Nerven spart.
Dazu kann der Richter auch deutliche Worte finden, etwa indem er erklärt, wie das Gericht die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzt. Arbeitnehmer sollten das nicht als Einschüchterung verstehen, sondern als Orientierungshilfe. Oft zeigt das Gericht damit, welche Risiken oder Chancen es in der jeweiligen Situation sieht.
Der Richter darf aber keine Partei bevorzugen. Seine Aufgabe besteht darin, objektiv zu vermitteln und rechtlich faire Lösungen anzuregen. Wenn beide Seiten guten Willen zeigen, kann ein Gütetermin sehr schnell zu einem Ergebnis führen – oft noch am selben Tag.
Wie können sich Arbeitnehmer auf den Gütetermin vorbereiten?
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, um im Gütetermin selbstbewusst und sicher aufzutreten. Arbeitnehmer sollten alle relevanten Unterlagen mitbringen – insbesondere den Arbeitsvertrag, die Kündigung, eventuelle Abmahnungen und Lohnabrechnungen. Auch Notizen zum zeitlichen Ablauf des Konflikts sind hilfreich, damit man wichtige Punkte nicht vergisst.
Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die eigenen Ziele klarzuwerden. Möchte man den Arbeitsplatz zurück, oder geht es eher um eine faire Abfindung? Wer seine Interessen kennt, kann im Termin besser reagieren, wenn das Gericht oder der Arbeitgeber einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
Es ist ratsam, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu holen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann den Sachverhalt rechtlich einordnen, die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen und den Arbeitnehmer im Gütetermin vertreten. Das gibt Sicherheit und verhindert, dass man vorschnell einem unvorteilhaften Vergleich zustimmt.
Arbeitnehmer sollten auch wissen, dass das Verfahren beim Arbeitsgericht keine Gerichtskosten verursacht, wenn ein Vergleich geschlossen wird oder die Klage zurück genommen wird. Lediglich Anwaltskosten müssen selbst getragen werden – eine Investition, die sich oft lohnt, da eine gute Vertretung die Verhandlungsposition deutlich stärkt.
Was passiert, wenn im Gütetermin keine Einigung erzielt wird?
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, wird das Verfahren in die nächste Phase übergeleitet. Das Gericht setzt dann einen Kammertermin an, bei dem die Sache ausführlich verhandelt wird. In diesem Termin sind in der Regel auch zwei ehrenamtliche Richter dabei – einer aus Arbeitnehmer- und einer aus Arbeitgeberkreisen.
Im Kammertermin werden Beweise erhoben, Zeugen vernommen und die rechtliche Bewertung des Falls vorgenommen. Am Ende fällt das Gericht ein Urteil. Dieses Urteil ist verbindlich, kann aber in vielen Fällen noch mit Rechtsmitteln angefochten werden.
Für Arbeitnehmer ist wichtig zu verstehen, dass eine fehlende Einigung im Gütetermin kein Nachteil ist. Oft lohnt es sich, auf ein Urteil zu warten, insbesondere wenn die Erfolgsaussichten gut sind oder der Arbeitgeber keine angemessene Lösung anbietet. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann einschätzen, wann ein Vergleich sinnvoll ist – und wann man besser standhaft bleibt.
Typische Beispiele aus der Praxis
Ein klassisches Beispiel für einen Gütetermin ist die Kündigungsschutzklage. Wird ein Arbeitnehmer entlassen, kann er innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Der Gütetermin findet meist wenige Wochen später statt. In vielen Fällen einigen sich die Parteien hier auf eine Abfindung, um das Arbeitsverhältnis ohne weitere Auseinandersetzung zu beenden.
Auch bei Lohnstreitigkeiten, Abmahnungen oder Streit über Arbeitszeugnisse kommt es häufig zu Güteterminen. Gerade hier kann das persönliche Gespräch mit Unterstützung des Gerichts helfen, eine schnelle Lösung zu finden.
In der Praxis werden rund zwei Drittel aller arbeitsgerichtlichen Verfahren bereits im Gütetermin beendet. Das zeigt, wie wichtig dieser Termin ist – und wie groß die Chancen auf eine Einigung sein können, wenn man gut vorbereitet erscheint.
Zusammenfassung
Der Gütetermin beim Arbeitsgericht ist der erste und oft wichtigste Schritt in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Ziel ist eine schnelle, gütliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wer sich gut vorbereitet, seine Rechte kennt und gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung nutzt, kann im Gütetermin viel erreichen.
Fazit
Für Arbeitnehmer ist der Gütetermin eine große Chance, einen Konflikt mit dem Arbeitgeber rasch und ohne langwieriges Verfahren zu lösen. Auch wenn der Termin zunächst einschüchternd wirkt, ist er in der Regel sachlich, ruhig und lösungsorientiert. Eine gute Vorbereitung und rechtliche Begleitung erhöhen die Erfolgsaussichten erheblich. Wer sich unsicher fühlt, sollte unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen – besonders wenn es um Kündigungen, Abfindungen oder Lohnforderungen geht. So lässt sich vermeiden, dass man vorschnell auf Rechte verzichtet oder ungünstige Vergleiche schließt.
Das können wir für Sie tun
Unsere Kanzlei ist bundesweit im gesamten Arbeitsrecht tätig in allen Fragen rund um Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag und Lohnstreitigkeiten und vieles mehr. Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht, bereiten Sie auf den Gütetermin vor und verhandeln für Sie Vergleiche oder Abfindungen.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder zu einem Gütetermin geladen sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie eine Entscheidung treffen oder eine Erklärung unterschreiben. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Chancen realistisch einschätzen und Ihre Interessen wirksam durchsetzen. Jede Situation ist anders – lassen Sie sich daher individuell beraten, bevor Sie handeln.
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