Urteil - Kanzlei Hoang

Haftung beim Dienstfahrzeug: Neues Urteil schafft klare Regeln

In diesem Fall ging es darum, welche Verantwortung Arbeitnehmer tragen, wenn sie ein Dienstfahrzeug nutzen und dieses in einem deutlich verschlechterten Zustand an ihren Arbeitgeber zurückgeben. Das Urteil ist besonders für Arbeitnehmer wichtig, weil es anschaulich zeigt, welche Pflichten bei überlassenen Firmenwagen bestehen und wie weit die Haftung reichen kann. Oft wird angenommen, dass normale Verschleißerscheinungen hinzunehmen sind und nur eindeutige Beschädigungen eine Ersatzpflicht auslösen. Das Gericht musste jedoch klären, wo die Grenze zwischen normaler Abnutzung und ersatzpflichtigem Schaden verläuft. Darüber hinaus spielte eine Rolle, ob die Nutzung des Fahrzeugs überhaupt betrieblich veranlasst war und ob dadurch die übliche Haftungsbegrenzung für Arbeitnehmer greifen konnte (sog. innerbetrieblicher Schadensausgleich). Das Urteil stärkt die Klarheit für alle Beschäftigten, die ein Firmenfahrzeug erhalten, und zeigt, welche Konsequenzen eine unsachgemäße Nutzung haben kann. Gerade weil Firmenwagen häufig im Alltag eingesetzt werden, liefert die Entscheidung wertvolle Orientierung.

GerichtLandesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen7 SLa 175/24
Entscheidungsdatum14. Januar 2025
VorinstanzArbeitsgericht Bonn, Urteil vom 13.03.2024, Aktenzeichen 2 Ca 1299/23
Relevante Vorschriften§ 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB

Sachverhalt

Die Arbeitgeberin führte einen Karosseriebetrieb und stellte dem Arbeitnehmer über viele Jahre ein Fahrzeug zur Verfügung, das vor allem für den täglichen Arbeitsweg genutzt wurde. Eine klare schriftliche Vereinbarung über Art und Umfang der Nutzung wurde nicht getroffen, was später zu Unsicherheiten führte. Bei Übergabe des Fahrzeugs lag ein ordnungsgemäßer Zustand vor, und das Auto wies nur die üblichen Gebrauchsspuren auf, die bei der vorherigen Nutzung entstanden waren. Als der Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger ausfiel und das Fahrzeug zurückgab, wurde jedoch ein erheblich verschmutzter Innenraum festgestellt. Der Sachverständige dokumentierte unter anderem Brandlöcher, starke Flecken, Geruchsbelästigungen durch Zigarettenrauch sowie Ascherückstände. Diese Schäden führten dazu, dass der Arbeitgeber das Fahrzeug professionell reinigen und instand setzen lassen musste. Im anschließenden Rechtsstreit machte die Arbeitgeberin die Kosten der Aufbereitung geltend und verlangte Schadenersatz. Während das Arbeitsgericht dem Arbeitgeber nur teilweise recht gab, wurde der gesamte Vorgang in der Berufungsinstanz nochmals umfassend geprüft.

Entscheidungsgründe

Das Landesarbeitsgericht Köln stellte klar, dass der Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug in einem Zustand zurückzugeben hat, der dem Zustand bei Übergabe entspricht – abgesehen von normalem Verschleiß. Da der Sachverständige jedoch deutliche Beschädigungen und starke Verschmutzungen feststellte, ging das Gericht von einer Pflichtverletzung aus. Der Arbeitnehmer habe seine Verpflichtung verletzt, auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und das Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Gerade Brandlöcher, Nikotinspuren und persistente Gerüche seien typische Schäden, die nicht durch bestimmungsgemäße Nutzung entstehen. Deshalb sei der Arbeitgeber berechtigt, die notwendigen Reinigungskosten und Reparaturen ersetzt zu verlangen.

Auch die Frage der Haftungsbegrenzung spielte eine wichtige Rolle. Die sogenannte beschränkte Arbeitnehmerhaftung greift nur, wenn ein Schaden im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist. Hier war jedoch unklar, ob die Nutzung überhaupt betrieblich geprägt war, da überwiegend nur Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle erfolgt waren. Solche Fahrten gelten rechtlich als private Anfahrten und nicht als Arbeitsleistung. Deshalb konnte der Arbeitnehmer sich nicht auf die Haftungsbegrenzung berufen und musste den Schaden in voller Höhe tragen. Zudem sah das Gericht keine Verjährung, da die reguläre Frist von drei Jahren maßgeblich war und bei Rückgabe des Fahrzeugs noch gar nicht begonnen hatte.

Für Arbeitnehmer bedeutet das Urteil, dass ein überlassener Pkw nicht lediglich ein Zusatzvorteil ist, sondern mit klaren Pflichten verbunden bleibt. Wer einen Dienstwagen erhält, sollte besonders sorgfältig mit ihm umgehen und ungewöhnliche Verschmutzungen, Geruchsbelastungen und Beschädigungen vermeiden. Betriebsräte und Gewerkschaften können aus dem Urteil ableiten, dass Firmenwagenregelungen möglichst klar geregelt werden sollten, um spätere Streitigkeiten zu verhindern. Die Entscheidung schafft damit wichtige Orientierung für alltägliche Situationen im Arbeitsverhältnis.

Zusammenfassung

Arbeitnehmer haften für außergewöhnliche Schäden und starke Verschmutzungen eines Dienstwagens, wenn diese über normale Abnutzung hinausgehen.

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Bildnachweis: Foto von KATRIN BOLOVTSOVA

Rechtsanwalt Van Hoang, LL.B.
Rechtsanwalt Van Hoang, LL.B.

Rechtsanwalt Hoang ist bundesweit tätig und spezialisiert auf Arbeitsrecht – von Kündigung und Abmahnung bis hin zu Aufhebungsverträgen und Lohnansprüchen. Zusätzlich berät er kompetent im allgemeinen Zivilrecht und Datenschutzrecht. Mandanten profitieren von klarer Kommunikation, effizienter Fallbearbeitung und fundierter juristischer Expertise. Dabei legt er besonderen Wert auf strategisches Vorgehen und taktisch kluges Verhandeln, um für seine Mandanten optimale Ergebnisse zu erzielen.

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