Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Die Kosten für einen Anwalt für Arbeitsrecht hängen davon ab, welche Unterstützung benötigt wird. Ein Beratungsgespräch verursacht andere Kosten als eine außergerichtliche Verhandlung oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Entscheidend sind unter anderem der Umfang des Auftrags, der Gegenstandswert und eine mögliche Vergütungsvereinbarung. Hinzu kommt die Besonderheit, dass Arbeitnehmer ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich selbst tragen. Eine frühzeitige Kosteneinschätzung hilft deshalb, das rechtliche und wirtschaftliche Vorgehen sinnvoll zu planen.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein erstes Beratungsgespräch kostet für Verbraucher ohne abweichende Vergütungsvereinbarung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
- Die Kanzlei Hoang bietet Arbeitnehmern eine kostenlose Ersteinschätzung an.
- Die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung richten sich häufig nach dem Gegenstandswert.
- Je höher die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit ist, desto höher können die gesetzlichen Anwaltsgebühren ausfallen.
- Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.
- Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen, wenn Arbeitsrecht versichert ist und eine Deckungszusage erteilt wird.
- Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeiten und Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren in Betracht.
Warum diese Frage nicht pauschal beantwortet werden kann
Die Frage „Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?“ lässt sich nicht mit einem einzigen Betrag beantworten. Zunächst kommt es darauf an, ob lediglich eine rechtliche Einschätzung gewünscht wird oder ob der Anwalt auch gegenüber dem Arbeitgeber tätig werden soll. Noch einmal andere Gebühren können entstehen, wenn eine Kündigungsschutzklage, eine Lohnklage oder ein sonstiges gerichtliches Verfahren geführt wird.
Auch die wirtschaftliche Bedeutung des Falls spielt eine wichtige Rolle. Bei einer Lohnforderung kann beispielsweise die Höhe des verlangten Betrags maßgeblich sein. Bei einer Kündigung orientiert sich der Gegenstandswert regelmäßig am Einkommen des Arbeitnehmers. Werden mehrere Ansprüche gleichzeitig verfolgt, etwa Kündigungsschutz, Arbeitszeugnis und ausstehender Lohn, können sich die einzelnen Werte auf die Kosten auswirken.
Eine seriöse Kosteneinschätzung setzt deshalb zumindest Angaben zum arbeitsrechtlichen Problem, zum Einkommen, zu möglichen Zahlungsansprüchen und zum gewünschten Umfang der anwaltlichen Tätigkeit voraus. Ebenfalls wichtig ist, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder staatliche Kostenhilfe beantragt werden kann.
Die wichtigsten Grundlagen
Die Vergütung eines Rechtsanwalts kann sich aus dem Gesetz oder aus einer Vergütungsvereinbarung ergeben. Welche Berechnungsweise gilt, sollte vor der Beauftragung geklärt werden.
Bei einer Erstberatung wird der Sachverhalt rechtlich eingeordnet und das mögliche weitere Vorgehen besprochen. Eine solche Beratung verpflichtet den Arbeitnehmer nicht automatisch dazu, den Anwalt anschließend mit einer Vertretung zu beauftragen.
Wurde keine besondere Vergütungsvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch eines Verbrauchers nach § 34 Abs. 1 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) höchstens 190 Euro. Hinzukommen können die gesetzliche Umsatzsteuer und gegebenenfalls erforderliche Auslagen. Die Höchstgrenze bedeutet nicht, dass jedes Erstgespräch automatisch 190 Euro kosten muss. Die konkrete Abrechnung sollte vor dem Termin geklärt werden.
Erteilt der Arbeitnehmer nach der Beratung ein weitergehendes Mandat, kann die Beratungsgebühr je nach Vereinbarung und Art der weiteren Tätigkeit auf nachfolgende Gebühren angerechnet werden. Ob und in welcher Höhe dies geschieht, sollte ebenfalls vorab besprochen werden.
Soll der Anwalt nicht nur beraten, sondern beispielsweise ein Schreiben an den Arbeitgeber verfassen, Ansprüche geltend machen oder über eine Abfindung verhandeln, liegt regelmäßig eine außergerichtliche Vertretung vor.
Die gesetzlichen Gebühren werden nach § 2 Abs. 1 RVG grundsätzlich anhand des Gegenstandswerts berechnet. Die konkrete Gebührenhöhe ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis und der Gebührentabelle des RVG. Maßgeblich sind außerdem Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.
Bei einer offenen Lohnforderung von 5.000 Euro kann beispielsweise dieser Betrag den Gegenstandswert bilden. Geht es dagegen um eine Kündigung, gelten besondere Regeln für die Wertberechnung. Werden mehrere Angelegenheiten bearbeitet, kann sich der Gesamtwert erhöhen.
Kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, entstehen Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit. Wird ein Termin wahrgenommen, fällt regelmäßig zusätzlich eine Terminsgebühr an. Endet das Verfahren durch eine Einigung, kann außerdem eine Einigungsgebühr entstehen.
Bei einer Kündigungsschutzklage wird für die Berechnung des Gegenstandswerts grundsätzlich höchstens das Arbeitsentgelt eines Vierteljahres angesetzt. Grundlage ist § 42 Abs. 2 GKG (Gerichtskostengesetz). Weitere Anträge, etwa auf Zahlung ausstehenden Lohns oder Erteilung eines Arbeitszeugnisses, können den Gegenstandswert zusätzlich beeinflussen.
Die Anwaltskosten sind daher nicht mit der möglichen Abfindung gleichzusetzen. Eine hohe Abfindungsforderung führt auch nicht automatisch in gleicher Höhe zu einem höheren Gegenstandswert. Entscheidend ist vielmehr, welche Ansprüche tatsächlich Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit oder des gerichtlichen Verfahrens sind.
Eine besonders wichtige Regelung enthält § 12a Abs. 1 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz). Danach besteht in Urteilsverfahren der ersten Instanz kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung ihrer Anwaltskosten. Arbeitnehmer müssen ihren eigenen Anwalt daher grundsätzlich auch dann bezahlen, wenn sie den Prozess vollständig gewinnen. Umgekehrt müssen sie in der ersten Instanz regelmäßig auch nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers erstatten, wenn sie verlieren.
Diese Besonderheit gilt nicht uneingeschränkt für Rechtsmittelverfahren. In einem Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht kann die unterliegende Partei grundsätzlich auch zur Erstattung der gesetzlichen Anwaltskosten der Gegenseite verpflichtet sein. Das Kostenrisiko kann deshalb in der zweiten Instanz deutlich höher ausfallen.
Neben den Anwaltskosten können Gerichtskosten entstehen. Endet ein arbeitsgerichtliches Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich, können die Gerichtskosten je nach Verfahrensgestaltung entfallen oder geringer ausfallen. Die eigenen Anwaltskosten bleiben davon grundsätzlich unberührt.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, wenn der Arbeitsrechtsschutz vom Vertrag umfasst ist. Häufig ist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Außerdem prüft der Versicherer, ob der Versicherungsfall während des versicherten Zeitraums eingetreten ist und ob Ausschlüsse oder Wartezeiten entgegenstehen.
Eine bloß bestehende Versicherung bedeutet deshalb noch nicht, dass jeder arbeitsrechtliche Fall übernommen wird. Vor kostenintensiven Maßnahmen sollte eine Deckungszusage eingeholt werden. Auch bei erteilter Deckung können Kosten oberhalb der gesetzlichen Vergütung oder nicht versicherte Tätigkeiten beim Arbeitnehmer verbleiben.
Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und geringem verwertbarem Vermögen können für eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung Beratungshilfe beantragen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 1 BerHG (Beratungshilfegesetz). Dabei wird unter anderem berücksichtigt, ob der Arbeitnehmer die erforderlichen Kosten nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen selbst tragen kann und ob keine andere zumutbare Möglichkeit zur Hilfe besteht.
Beratungshilfe betrifft grundsätzlich die außergerichtliche Tätigkeit. Der Antrag kann beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
Für ein gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Nach § 114 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung) setzt sie voraus, dass die Partei die Prozesskosten nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann. Zusätzlich muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen.
Prozesskostenhilfe ist nicht zwingend vollständig kostenlos. Abhängig vom Einkommen und Vermögen kann das Gericht Raten oder Zahlungen aus dem Vermögen festsetzen. Zudem können die wirtschaftlichen Verhältnisse nach Abschluss des Verfahrens noch überprüft werden. Eine Bewilligung schützt außerdem nicht in jedem Verfahren vor sämtlichen Kosten der Gegenseite.
Welche Faktoren im Einzelfall wichtig sind
Für die Kosteneinschätzung ist zunächst entscheidend, was der Anwalt konkret tun soll. Die Prüfung einer Kündigung und die Beratung über mögliche Erfolgsaussichten sind von einer vollständigen Vertretung im Kündigungsschutzverfahren zu unterscheiden. Ebenso macht es einen Unterschied, ob lediglich ein Aufhebungsvertrag bewertet oder anschließend über Abfindung, Freistellung, Arbeitszeugnis und Resturlaub verhandelt werden soll.
Auch die Höhe des monatlichen Bruttoverdienstes kann relevant sein. Verdient ein Arbeitnehmer 3.000 Euro brutto im Monat, wird eine Kündigungsschutzklage kostenrechtlich anders bewertet als bei einem Monatsverdienst von 6.000 Euro. Bei einer Lohnklage kommt es dagegen regelmäßig auf die Höhe der verlangten Zahlung an.
Scheinbar ähnliche Fälle können deshalb unterschiedliche Kosten verursachen. Ein kurzes Schreiben wegen eines fehlenden Arbeitszeugnisses ist nicht mit einer umfangreichen Auseinandersetzung über eine fristlose Kündigung, mehrere Abmahnungen und offene Vergütungsansprüche vergleichbar.
Für eine belastbare Einschätzung können insbesondere folgende Unterlagen wichtig sein:
- Arbeitsvertrag und mögliche Nachträge
- Kündigung oder Aufhebungsvertrag
- aktuelle Lohnabrechnungen
- Abmahnungen und sonstige Schreiben des Arbeitgebers
- Unterlagen über offene Lohn-, Überstunden oder Urlaubsansprüche
- Versicherungsschein und Vertragsdaten der Rechtsschutzversicherung
- Nachweise über Einkommen und Ausgaben bei beantragter Kostenhilfe
Allgemeine Gebühreninformationen können eine erste Orientierung geben. Sie ersetzen jedoch keine Berechnung anhand des konkreten Mandats und der tatsächlich verfolgten Ansprüche.
Welche Möglichkeiten Arbeitnehmer haben
Arbeitnehmer können zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung nutzen, wenn eine solche von der Kanzlei angeboten wird. Dadurch lässt sich häufig frühzeitig einordnen, ob anwaltliches Handeln überhaupt sinnvoll erscheint und welche nächsten Schritte in Betracht kommen. Eine kostenlose Ersteinschätzung ersetzt aber nicht zwingend eine vollständige Beratung oder Vertretung.
Daneben können Arbeitnehmer eine Erstberatung vereinbaren und den Auftrag ausdrücklich auf die rechtliche Einordnung und eine Kosteneinschätzung begrenzen. Dabei lässt sich klären, welche Ansprüche bestehen könnten, welche Fristen laufen und ob weitere Schritte wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann vor der weitergehenden Tätigkeit eine Deckungsanfrage gestellt werden. Arbeitnehmer sollten hierfür möglichst die Versicherungsnummer, den Versicherungsvertrag und alle Unterlagen zum arbeitsrechtlichen Konflikt bereithalten.
Bei einer Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage erforderlich sein. Für diese gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung nach § 4 Satz 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz). Die Klagefrist sollte nicht deshalb versäumt werden, weil die Kostenfrage noch ungeklärt ist.
Bei offenen Lohnansprüchen, nicht vergüteten Überstunden oder ausstehender Urlaubsabgeltung kann zunächst eine außergerichtliche Geltendmachung sinnvoll sein. Dabei müssen mögliche arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen beachtet werden. Bleibt eine Zahlung aus, kommt eine Lohnklage in Betracht.
Wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten, kann der Vertrag vor der Unterzeichnung rechtlich bewertet werden. Dabei geht es nicht nur um die Höhe einer möglichen Abfindung. Auch Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Urlaub, Arbeitszeugnis, variable Vergütung und mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld können entscheidend sein.
Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können prüfen lassen, ob Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen sollte jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die Kosten in jedem Fall vollständig übernommen werden.
Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Eine anwaltliche Einschätzung ist besonders sinnvoll, wenn eine Kündigung zugegangen ist. Die dreiwöchige Klagefrist läuft unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer noch mit dem Arbeitgeber spricht, eine Begründung abwartet oder zunächst die Rechtsschutzversicherung kontaktiert.
Auch ein Aufhebungsvertrag sollte möglichst vor der Unterzeichnung geprüft werden. Nach der Unterschrift besteht regelmäßig kein allgemeines Widerrufsrecht. Wirtschaftlich wichtige Punkte lassen sich häufig nur verhandeln, solange der Vertrag noch nicht abgeschlossen wurde.
Anwaltliche Hilfe kann außerdem sinnvoll sein, wenn erhebliche Lohn-, Überstunden- oder Urlaubsansprüche betroffen sind, der Arbeitgeber Druck ausübt oder widersprüchliche Erklärungen abgibt. Gleiches gilt, wenn mehrere Ansprüche zusammenkommen und unklar ist, welche Kosten durch eine außergerichtliche oder gerichtliche Verfolgung entstehen.
Eine frühe Einschätzung kann dazu beitragen, Fristen einzuhalten, unnötige Maßnahmen zu vermeiden und Kosten und Nutzen des Vorgehens realistisch gegenüberzustellen. Sie ermöglicht außerdem eine klare Entscheidung darüber, ob zunächst verhandelt oder unmittelbar ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden sollte.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlung
Was ein Anwalt für Arbeitsrecht kostet, hängt vom Umfang des Auftrags, dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit ab. Eine Erstberatung ist von einer außergerichtlichen Vertretung und einem gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden. Arbeitnehmer sollten besonders beachten, dass sie ihre eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn sie gewinnen.
Eine Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe kann das eigene Kostenrisiko reduzieren, setzt aber jeweils eine Prüfung der Voraussetzungen voraus. Bei laufenden Fristen, unklarer Rechtslage oder erheblichen wirtschaftlichen Interessen sollten Arbeitnehmer die Kosten und das sinnvolle Vorgehen nicht allein anhand allgemeiner Informationen beurteilen. In diesen Fällen empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Was die Kanzlei Hoang in Dortmund für Sie tun kann
Die Kanzlei Hoang in Dortmund vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte und ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Bei arbeitsrechtlichen Fragen bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung an, damit Arbeitnehmer zunächst eine erste Orientierung zu Kosten, Risiken und möglichen nächsten Schritten erhalten können. Gerade bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, offenen Lohnansprüchen oder laufenden Fristen kann so frühzeitig eingeordnet werden, ob und welches anwaltliche Vorgehen sinnvoll erscheint.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kann die Kanzlei die Voraussetzungen einer Kostenübernahme einordnen und eine Deckungsanfrage veranlassen. Zum Tätigkeitsbereich gehören insbesondere Kündigungen und Aufhebungsverträge sowie Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, Lohnansprüche, Überstunden, Urlaubsansprüche und weitere arbeitsrechtliche Konflikte.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Kosten hängen davon ab, ob nur eine Erstberatung, eine außergerichtliche Vertretung oder ein gerichtliches Verfahren beauftragt wird. Maßgeblich können unter anderem der Gegenstandswert, der Umfang der Tätigkeit und eine mögliche Vergütungsvereinbarung sein. Eine pauschale Antwort ist deshalb ohne nähere Angaben zum Einzelfall meist nicht möglich.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Das gilt regelmäßig auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Prozess gewinnt. Eine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber sollte daher nicht automatisch eingeplant werden.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen, wenn Arbeitsrecht versichert ist und der konkrete Fall vom Versicherungsschutz umfasst wird. Häufig prüft der Versicherer zunächst den Versicherungsfall, mögliche Wartezeiten und Ausschlüsse. Verlässliche Klarheit besteht meist erst nach einer Deckungszusage.
Eine Erstberatung ist von einer vollständigen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung zu unterscheiden. Für Verbraucher ist die gesetzliche Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ohne besondere Vergütungsvereinbarung begrenzt. Vor dem Termin sollte dennoch geklärt werden, welche Kosten konkret entstehen.
Arbeitnehmer sollten frühzeitig klären lassen, welche anwaltlichen Schritte sinnvoll sind und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Wichtig sind dafür Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohnabrechnungen, Rechtsschutzdaten und Schreiben des Arbeitgebers. Bei geringem Einkommen können außerdem Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.
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