Sie haben eine Kündigung, Abmahnung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder eine andere Frage zum Arbeitsrecht? In der kostenlosen Feierabend-Sprechstunde der Kanzlei Hoang in Dortmund können Sie Ihr Anliegen unkompliziert telefonisch schildern und eine erste rechtliche Orientierung erhalten.
Die Sprechstunde findet jeden Dienstag und Donnerstag von 17:30 bis 19:30 Uhr statt. Das Gespräch ist kostenlos, dauert maximal 30 Minuten und eignet sich insbesondere für eine erste Einordnung Ihrer Situation – etwa bei Fragen zu Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Lohn, Urlaub oder anderen arbeitsrechtlichen Themen.
Eine vorherige Anmeldung per E-Mail ist erforderlich. Die Feierabend-Sprechstunde findet ausschließlich telefonisch statt; eine Sichtung oder Prüfung von Unterlagen erfolgt in diesem Rahmen nicht.
So erhalten Sie auch nach den üblichen Bürozeiten die Möglichkeit, Ihre arbeitsrechtliche Situation unverbindlich einzuordnen und zu erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja. Die Feierabend-Sprechstunde der Kanzlei Hoang ist kostenlos. Sie können Ihr arbeitsrechtliches Anliegen telefonisch schildern und erhalten eine erste rechtliche Orientierung. Das Gespräch dauert maximal 30 Minuten. Kosten entstehen für die Teilnahme an der Feierabend-Sprechstunde nicht.
Die Feierabend-Sprechstunde findet jeden Dienstag und Donnerstag von 17:30 bis 19:30 Uhr statt. Damit besteht auch nach den üblichen Bürozeiten die Möglichkeit, eine arbeitsrechtliche Frage telefonisch zu besprechen.
Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail erforderlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie die weiteren Informationen zum telefonischen Gespräch. Eine spontane Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht vorgesehen.
Die Feierabend-Sprechstunde ist für Fragen aus dem gesamten Arbeitsrecht gedacht. Dazu gehören beispielsweise Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Arbeitsverträge, Lohnansprüche, Urlaub oder andere Probleme im Arbeitsverhältnis. Sie schildern Ihre Situation und erhalten eine erste rechtliche Einordnung sowie Hinweise dazu, welche nächsten Schritte in Betracht kommen können.
Nein. Im Rahmen der kostenlosen Feierabend-Sprechstunde werden keine Verträge, Kündigungen, Abmahnungen oder sonstigen Unterlagen gesichtet oder geprüft. Die Einschätzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des telefonischen Gesprächs. Ist eine Prüfung von Unterlagen oder eine vertiefte rechtliche Beratung erforderlich, kann dies anschließend gesondert vereinbart werden.
Aktuelles
- Abfindung
- Änderungskündigung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsvertrag
- AU-Bescheinigung
- Aufhebungsvertrag
- Außerordentliche (fristlose) Kündigung
- BEM
- Betriebsrat
- Betriebsübergang
- Datenschutz
- Direktionsrecht
- Diskriminierung
- Druckkündigung
- Eilverfahren
- Entgeltfortzahlung
- Entschädigung
- Fortbildungskosten
- Gehalt, Lohn, Vergütung
- Gerichtsverfahren
- Haftung
- Kanzleinews
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Kleinbetrieb
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Leidensgerechter Arbeitsplatz
- Massenentlassung
- Ordentliche (fristgerechte) Kündigung
- Probezeit
- Restrukturierung
- Schadensersatz
- Schlechtleistung/Low Performance
- Schriftform
- Sozialplan
- Tipps / Hinweise
- Überstunden
- Urlaub
- Verdachtskündigung
- Vergleich / Einigung
- Verhaltensbedingte Kündigung

