Feierabend-Sprechstunde

Sie haben eine Kündigung, Abmahnung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder eine andere Frage zum Arbeitsrecht? Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei Hoang grundsätzlich an. Mit der Feierabend-Sprechstunde besteht zusätzlich die Möglichkeit, auch nach den üblichen Bürozeiten eine erste rechtliche Orientierung zu erhalten.

Die Feierabend-Sprechstunde findet jeden Dienstag und Donnerstag von 17:30 bis 19:30 Uhr statt. Das Gespräch ist kostenlos, dauert maximal 30 Minuten und eignet sich für eine erste Einordnung Ihrer Situation – etwa bei Fragen zu Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Lohn, Urlaub oder anderen arbeitsrechtlichen Themen.

Eine vorherige Anmeldung per E-Mail ist erforderlich. Die Feierabend-Sprechstunde findet ausschließlich telefonisch statt. Eine Sichtung oder Prüfung von Unterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und offenen Vergütungsansprüchen; hierbei können relevante Unterlagen vorab eingereicht und im Rahmen der Ersteinschätzung berücksichtigt werden.

Die Feierabend-Sprechstunde ergänzt damit die reguläre kostenlose Ersteinschätzung um zusätzliche Beratungszeiten am Abend. So können Sie Ihr arbeitsrechtliches Anliegen auch dann unkompliziert schildern, wenn ein Gespräch während der üblichen Bürozeiten für Sie nur schwer möglich ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Die Feierabend-Sprechstunde der Kanzlei Hoang ist kostenlos. Sie können Ihr arbeitsrechtliches Anliegen telefonisch schildern und erhalten eine erste rechtliche Orientierung. Das Gespräch dauert maximal 30 Minuten. Kosten entstehen für die Teilnahme an der Feierabend-Sprechstunde nicht.

Die Feierabend-Sprechstunde findet jeden Dienstag und Donnerstag von 17:30 bis 19:30 Uhr statt. Damit besteht auch nach den üblichen Bürozeiten die Möglichkeit, eine arbeitsrechtliche Frage telefonisch zu besprechen.

Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail erforderlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie die weiteren Informationen zum telefonischen Gespräch. Eine spontane Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht vorgesehen.

Die Feierabend-Sprechstunde ist für Fragen aus dem gesamten Arbeitsrecht gedacht. Dazu gehören beispielsweise Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Arbeitsverträge, Lohnansprüche, Urlaub oder andere Probleme im Arbeitsverhältnis. Sie schildern Ihre Situation und erhalten eine erste rechtliche Einordnung sowie Hinweise dazu, welche nächsten Schritte in Betracht kommen können.

Nein. Im Rahmen der kostenlosen Feierabend-Sprechstunde werden keine Verträge, Kündigungen, Abmahnungen oder sonstigen Unterlagen gesichtet oder geprüft. Die Einschätzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des telefonischen Gesprächs. Ist eine Prüfung von Unterlagen oder eine vertiefte rechtliche Beratung erforderlich, kann dies anschließend gesondert vereinbart werden.

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