Ein Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dennoch werden viele Arbeitsverträge unüberlegt unterschrieben – oft mit Folgen, die sich erst später zeigen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was in einem Arbeitsvertrag stehen muss, welche Klauseln unwirksam sein können und worauf Arbeitnehmer vor der Unterschrift achten sollten. Ziel ist, Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Rechte zu geben, damit Sie rechtssicher und informiert in Ihr Arbeitsverhältnis starten.
Inhaltsverzeichnis
Was ein Arbeitsvertrag ist und warum er so wichtig ist
Der Arbeitsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er regelt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung gegen Zahlung eines vereinbarten Arbeitsentgelts erbringt. Grundlage ist § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der das Arbeitsverhältnis als privatrechtliches Schuldverhältnis definiert.
Auch wenn ein Arbeitsvertrag grundsätzlich mündlich geschlossen werden kann, empfiehlt sich aus rechtlichen Gründen immer die Schriftform. Nur ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit über Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und andere wesentliche Bedingungen. Seit dem Nachweisgesetz (NachwG) ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag auszuhändigen.
Ein klar formulierter Arbeitsvertrag vermeidet spätere Streitigkeiten, schützt beide Seiten und sorgt für Rechtssicherheit. Besonders Arbeitnehmer sollten wissen, dass unklare oder unvollständige Vereinbarungen fast immer zu ihren Lasten ausgelegt werden. Deshalb lohnt es sich, den Vertrag vor der Unterschrift sorgfältig zu prüfen oder rechtlich bewerten zu lassen.
Wichtige Inhalte eines Arbeitsvertrags
Ein vollständiger Arbeitsvertrag sollte alle wesentlichen Punkte enthalten, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Dazu gehören beispielhaft Angaben zu den Vertragsparteien, dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, dem Arbeitsort, der Tätigkeit, der Vergütung, der Arbeitszeit und dem Urlaubsanspruch.
Darüber hinaus sollten Regelungen zur Probezeit, zu Überstunden, zu möglichen Versetzungen und zur Kündigungsfrist enthalten sein. Auch Vereinbarungen zu Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld oder Prämien müssen klar und nachvollziehbar geregelt sein.
Immer häufiger enthalten Arbeitsverträge auch Klauseln zu Nebentätigkeiten, Verschwiegenheitspflichten oder Wettbewerbsverboten. Arbeitnehmer sollten diese genau prüfen, da sie die berufliche Freiheit erheblich einschränken können. Eine zu weitgehende oder unklare Regelung ist häufig unwirksam.
Fehlt eine bestimmte Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen, etwa aus dem BGB, dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) oder dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Arbeitnehmer sollten daher wissen, dass auch scheinbar „stillschweigende“ Regelungen rechtlich bindend sein können.
Typische Problemfelder im Arbeitsvertrag
Viele Konflikte im Arbeitsrecht entstehen aus unklaren oder missverständlichen Vertragsklauseln. Häufig sind Formulierungen zu Arbeitszeiten, Überstunden oder Leistungsanforderungen zu allgemein gehalten. Klauseln wie „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Überstunden zu leisten, soweit erforderlich“ sind oft unwirksam, wenn keine Vergütung oder ein Ausgleich geregelt ist.
Auch bei Befristungen kommt es häufig zu Fehlern. Eine Befristung ist beispielsweise nur dann wirksam, wenn sie vor Arbeitsantritt schriftlich vereinbart wurde. Wurde die Form nicht eingehalten (z.B. bei “Schnuppertagen”), kann das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes übergehen.
Ein weiteres Problemfeld sind pauschale Verweisungen auf Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, ohne dass diese dem Arbeitnehmer bekannt sind. In solchen Fällen sollten Arbeitnehmer Einsicht verlangen, um zu wissen, welche Regelungen tatsächlich gelten.
Nicht zuletzt sorgen Klauseln zu Nebentätigkeiten oder Verschwiegenheitspflichten immer wieder für Unsicherheit. Diese dürfen den Arbeitnehmer nicht unangemessen einschränken oder ihm unzumutbare Verpflichtungen auferlegen.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags entstehen für beide Seiten rechtliche Pflichten. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsleistung sorgfältig, pünktlich und nach den Weisungen des Arbeitgebers zu erbringen. Sie müssen betriebliche Interessen wahren und dürfen dem Arbeitgeber keinen Schaden zufügen.
Der Arbeitgeber ist im Gegenzug verpflichtet, den vereinbarten Lohn zu zahlen, den Arbeitsplatz sicher zu gestalten und die gesetzlichen Schutzvorschriften – etwa zum Arbeitsschutz und zur Arbeitszeit – einzuhalten. Außerdem hat er den Arbeitnehmer sozial zu versichern und ihm die notwendigen Arbeitsmittel bereitzustellen.
Beide Seiten sind zudem zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Dieses sogenannte „Gebot der Loyalität“ bedeutet, dass Arbeitnehmer keine betriebsfremden Interessen während der Arbeitszeit verfolgen dürfen und Arbeitgeber die Persönlichkeitsrechte ihrer Beschäftigten respektieren müssen.
Änderungen des Arbeitsvertrags
Ändert sich die Tätigkeit, das Gehalt oder der Arbeitsort, ist in der Regel eine Vertragsänderung erforderlich. Diese kann einvernehmlich durch eine Änderungsvereinbarung oder einseitig durch eine sogenannte Änderungskündigung erfolgen.
Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bisherige Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig neue Bedingungen an. Arbeitnehmer sollten solche Angebote nie vorschnell annehmen, sondern rechtlich prüfen lassen. Oft sind Änderungskündigungen unwirksam oder sozial nicht gerechtfertigt.
Auch bei internen Versetzungen oder Aufgabenänderungen ist entscheidend, ob diese noch vom ursprünglichen Vertrag gedeckt sind. Fehlt eine entsprechende Regelung, darf der Arbeitgeber keine einseitigen Änderungen vornehmen.
Befristete und unbefristete Arbeitsverträge
Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Ein unbefristeter Vertrag gilt auf Dauer, bis eine Partei ihn kündigt. Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses.
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darf eine Befristung ohne sachlichen Grund höchstens zwei Jahre dauern. Innerhalb dieser Zeit darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Eine nachträgliche Verlängerung nach Ablauf der Befristung ist unwirksam.
Wird ein Arbeitnehmer nach Ablauf einer Befristung einfach weiterbeschäftigt, ohne dass ein neuer Vertrag geschlossen wird, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, ob die Befristung korrekt vereinbart wurde und keine Formfehler vorliegen.
Kündigung und Beendigung des Arbeitsvertrags
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Für Arbeitnehmer gilt in der Regel eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.
In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen – mündliche Kündigungen oder solche per E-Mail sind unwirksam.
Bei schweren Pflichtverletzungen kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, etwa bei Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder grober Beleidigung. In solchen Fällen sollten Arbeitnehmer sofort rechtlichen Rat einholen, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu prüfen.
Zusammenfassung
Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Schriftliche Vereinbarungen schaffen Klarheit und schützen vor späteren Streitigkeiten.
Fazit
Arbeitnehmer sollten Arbeitsverträge immer sorgfältig prüfen, bevor sie unterschreiben. Viele Klauseln sind kompliziert formuliert oder rechtlich problematisch. Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig reagiert, vermeidet spätere Konflikte. Bei Unklarheiten oder unerwarteten Vertragsänderungen ist die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht sinnvoll – vor allem, wenn es um Befristungen, Überstundenregelungen oder Kündigungsklauseln geht.
Das können wir für Sie tun
Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften bundesweit in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir prüfen Abfindungsangebote, verhandeln mit Arbeitgebern und unterstützen Sie dabei, Ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen. Wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht und sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und nutzen können.
Egal ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Sonstiges im Arbeitsrecht – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und rechtlichen Kompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie etwas unterschreiben, und sichern Sie sich eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage. In Ihrer konkreten Situation sollten Sie immer rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen.
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