Feierabend-Sprechstunde: Kostenlose telefonische Ersteinschätzung im Arbeitsrecht

Wo bekomme ich eine kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht?

Sie haben eine Kündigung erhalten, eine Abmahnung bekommen oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen und möchten zunächst wissen, wie Ihre rechtliche Situation einzuschätzen ist? Eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung im Arbeitsrecht können Sie bei der Kanzlei Hoang bereits während der regulären Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erhalten.

Neu hinzu kommt jetzt die Feierabend-Sprechstunde. Jeden Dienstag und Donnerstag von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr stehen zusätzliche Termine für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zur Verfügung. Damit können Sie Ihr arbeitsrechtliches Anliegen auch dann besprechen, wenn ein Termin während der üblichen Arbeitszeiten für Sie schwierig einzurichten ist.

Für die reguläre Ersteinschätzung sowie für die Feierabend-Sprechstunde ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Wann können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten?

Die kostenlose telefonische Ersteinschätzung ist nicht auf die Feierabend-Sprechstunde beschränkt. Sie können auch weiterhin während der regulären Öffnungszeiten einen Termin für eine kostenlose erste Einschätzung Ihres arbeitsrechtlichen Anliegens vereinbaren.

Die Feierabend-Sprechstunde erweitert dieses bestehende Angebot um zusätzliche Termine am frühen Abend:

Dienstag und Donnerstag, jeweils von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr.

Sie haben damit zwei Möglichkeiten: Passt ein Termin während der regulären Öffnungszeiten für Sie, können Sie wie bisher einen entsprechenden Telefontermin vereinbaren. Sind Sie beispielsweise selbst bis zum späten Nachmittag beruflich eingebunden, können Sie alternativ einen Termin innerhalb der Feierabend-Sprechstunde wählen.

In beiden Fällen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Dadurch kann für Ihr Anliegen ein fester Zeitraum reserviert werden und das Gespräch lässt sich besser planen.

Warum gibt es zusätzlich eine Feierabend-Sprechstunde?

Gerade im Arbeitsrecht zeigt sich häufig ein praktisches Problem: Sie möchten mit einem Rechtsanwalt sprechen, sind während der üblichen Bürozeiten aber selbst bei der Arbeit.

Ein vertrauliches Gespräch vom eigenen Arbeitsplatz aus kommt häufig nicht infrage. Nicht jeder möchte seinem Arbeitgeber erklären müssen, weshalb er sich für ein Telefonat zurückziehen muss. Hinzu kommt, dass sich manche arbeitsrechtlichen Fragen erst nach dem eigenen Feierabend in Ruhe besprechen lassen.

Genau hier setzt die Feierabend-Sprechstunde an. Sie müssen Ihre kostenlose Ersteinschätzung deshalb nicht zwingend zwischen andere Termine oder in Ihre Mittagspause legen. Dienstags und donnerstags stehen hierfür zusätzlich Termine zwischen 17:30 Uhr und 19:30 Uhr zur Verfügung.

Die Feierabend-Sprechstunde ersetzt die bisherigen Möglichkeiten zur kostenlosen Ersteinschätzung also ausdrücklich nicht, sondern ergänzt sie um ein zusätzliches Zeitfenster außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

Für welche arbeitsrechtlichen Anliegen können Sie die Ersteinschätzung nutzen?

Die kostenlose Ersteinschätzung ist vor allem dafür gedacht, dass Sie eine erste Orientierung zu Ihrer konkreten Situation erhalten. Sie müssen vorher nicht wissen, welche gesetzlichen Ansprüche bestehen oder welche rechtlichen Schritte möglicherweise erforderlich sind.

Typische Anliegen sind beispielsweise:

  • Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, ob Sie dagegen vorgehen sollten.

  • Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag vorgelegt.

  • Sie haben eine Abmahnung erhalten und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollten.

  • Ihr Arbeitgeber zahlt Lohn, Zuschläge oder Überstunden nicht vollständig.

  • Sie wurden versetzt oder sollen plötzlich andere Aufgaben übernehmen.

  • Sie haben Probleme im Zusammenhang mit Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder einem BEM-Verfahren.

  • Ihr Arbeitgeber verweigert Ihnen Urlaub oder Urlaubsabgeltung.

  • Sie fühlen sich am Arbeitsplatz benachteiligt oder unangemessen behandelt.

  • Sie haben ein anderes arbeitsrechtliches Problem und möchten zunächst wissen, ob anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.

Im ersten Gespräch geht es vor allem darum, Ihre Situation einzuordnen. Häufig lässt sich bereits klären, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht, ob Sie bestimmte Fristen beachten müssen und welche nächsten Schritte grundsätzlich in Betracht kommen.

Was beinhaltet die kostenlose telefonische Ersteinschätzung?

Während der Ersteinschätzung schildern Sie zunächst kurz den wesentlichen Sachverhalt. Anschließend erhalten Sie eine erste Einschätzung dazu, wie Ihre Situation arbeitsrechtlich einzuordnen ist.

Dabei können insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

  • Besteht ein arbeitsrechtliches Problem, gegen das Sie möglicherweise vorgehen können?

  • Müssen Sie kurzfristig reagieren?

  • Läuft bereits eine wichtige Frist?

  • Welche Unterlagen sind für eine genauere Prüfung erforderlich?

  • Ist eine weitergehende Beratung sinnvoll?

  • Kommt eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung in Betracht?

Gerade bei Kündigungen ist eine schnelle Einordnung wichtig. Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, muss eine Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Aber auch außerhalb einer Kündigung können Fristen eine Rolle spielen. Arbeitsverträge oder Tarifverträge können beispielsweise Ausschlussfristen enthalten, innerhalb derer Ansprüche auf Lohn, Zuschläge oder andere Leistungen geltend gemacht werden müssen.

Eine frühzeitige Einschätzung kann deshalb auch dazu dienen, zunächst festzustellen, ob Sie überhaupt sofort etwas unternehmen müssen oder ob weitere Schritte zunächst nicht erforderlich sind.

Wo liegen die Grenzen der kostenlosen Ersteinschätzung?

Die kostenlose Ersteinschätzung soll Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglichen. Sie ersetzt deshalb keine umfassende Prüfung eines umfangreichen oder besonders komplexen Sachverhalts.

Bei einem überschaubaren Anliegen lässt sich telefonisch häufig bereits gut einschätzen, welche Möglichkeiten bestehen. Bei komplizierteren Fällen hängt eine belastbare rechtliche Bewertung dagegen oftmals von den konkreten Unterlagen und weiteren Einzelheiten ab.

Das kann beispielsweise bei umfangreichen Arbeitsverträgen, längeren Schriftwechseln, mehreren Abmahnungen, komplizierten Lohnabrechnungen oder einer Vielzahl von Dokumenten der Fall sein. Eine vollständige Prüfung solcher Unterlagen ist nicht Gegenstand der kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.

Ergibt das Gespräch, dass eine intensivere Beratung oder anwaltliche Vertretung sinnvoll oder erforderlich ist, werden Sie zunächst darüber informiert, welche weiteren Schritte in Betracht kommen und wie das weitere Vorgehen aussehen würde.

Ob Sie anschließend einen Auftrag erteilen möchten, entscheiden allein Sie. Aus der kostenlosen Ersteinschätzung entsteht nicht automatisch ein Mandat. Bevor eine weitergehende Beratung oder Vertretung übernommen wird, werden die konkret erforderlichen nächsten Schritte mit Ihnen besprochen.

Sie können anschließend selbst entscheiden, ob Sie uns mit der weiteren Beratung oder Vertretung beauftragen möchten.

Warum kann eine frühe Einschätzung sinnvoll sein?

Nicht jedes arbeitsrechtliche Problem erfordert sofort eine gerichtliche Auseinandersetzung. Ebenso wenig ist jede Abmahnung unwirksam oder jede Kündigung automatisch angreifbar.

Umgekehrt werden rechtliche Probleme teilweise unterschätzt. Eine kurze Erklärung des Arbeitgebers oder der Hinweis, eine Maßnahme sei „betriebsbedingt“, „notwendig“ oder „so vorgeschrieben“, bedeutet noch nicht zwangsläufig, dass sie rechtlich nicht angreifbar ist.

Eine erste Einschätzung kann Ihnen deshalb dabei helfen, Ihre Situation besser einzuordnen. Im Wesentlichen geht es häufig um drei Fragen: Müssen Sie kurzfristig handeln? Sollte der Sachverhalt genauer geprüft werden? Oder besteht zunächst kein weiterer Handlungsbedarf?

Gerade wenn Fristen laufen oder Ihnen eine Unterschrift abverlangt wird, kann diese Einordnung wichtig sein. So wissen Sie frühzeitig, welche Möglichkeiten bestehen, ohne bereits entscheiden zu müssen, ob Sie eine weitergehende anwaltliche Vertretung wünschen.

Wie vereinbaren Sie einen Termin für die Ersteinschätzung?

Sowohl für einen Termin während der regulären Öffnungszeiten als auch für die Feierabend-Sprechstunde ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Wenn Sie einen Termin am frühen Abend bevorzugen, können Sie die Feierabend-Sprechstunde dienstags und donnerstags von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr nutzen. Benötigen Sie keinen Abendtermin, können Sie weiterhin einen Termin für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung während der regulären Öffnungszeiten vereinbaren.

Wenn sich Ihr Anliegen auf ein konkretes Dokument bezieht – etwa eine Kündigung, eine Abmahnung oder einen Aufhebungsvertrag –, sollten Sie dieses zum Telefontermin griffbereit haben. Insbesondere Daten wie der Zugang einer Kündigung oder gesetzte Fristen können bereits für die erste Einschätzung von Bedeutung sein.

Mit der Feierabend-Sprechstunde wird das bestehende Angebot damit um eine zusätzliche Möglichkeit ergänzt: Die kostenlose telefonische Ersteinschätzung bleibt während der regulären Öffnungszeiten verfügbar und kann dienstags und donnerstags zusätzlich auch nach Feierabend wahrgenommen werden.

Über die Kanzlei Hoang in Dortmund

Die Kanzlei Hoang mit Sitz in Dortmund ist bundesweit im Arbeitsrecht tätig und berät zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Besondere Schwerpunkte liegen im Kündigungsrecht sowie bei Aufhebungsverträgen und Abmahnungen. Das Leistungsspektrum reicht von der außergerichtlichen Beratung und Verhandlung bis zur Vertretung in gerichtlichen Verfahren.

Lassen Sie sich umfassend beraten und zuverlässig vertreten!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Die telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen ist kostenlos. Sie können hierfür während der regulären Öffnungszeiten oder innerhalb der zusätzlichen Feierabend-Sprechstunde einen Termin vereinbaren.

Die Ersteinschätzung eignet sich beispielsweise bei einer Kündigung, Abmahnung, einem Aufhebungsvertrag, offenen Lohnansprüchen, Problemen mit Überstunden, Urlaub, Versetzungen oder Fragen im Zusammenhang mit Krankheit und BEM. Im Gespräch wird zunächst geklärt, wie Ihre Situation rechtlich einzuordnen ist und ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

Ja. Zusätzlich zu den Terminen während der regulären Öffnungszeiten bietet die Kanzlei Hoang jeden Dienstag und Donnerstag von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr eine Feierabend-Sprechstunde an. Auch für diese Termine ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Nein. Ergibt sich im Gespräch, dass eine intensivere Beratung oder anwaltliche Vertretung sinnvoll oder erforderlich ist, werden Sie zunächst über die möglichen nächsten Schritte und das weitere Vorgehen informiert. Ob Sie anschließend einen Auftrag erteilen möchten, entscheiden allein Sie.

Für die kostenlose telefonische Ersteinschätzung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können einen Termin während der regulären Öffnungszeiten oder für die Feierabend-Sprechstunde am Dienstag oder Donnerstag zwischen 17:30 Uhr und 19:30 Uhr vereinbaren.

Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen erstellt und redaktionell verantwortet von Rechtsanwalt Van Hoang.

Ihre Fragen. Unsere Sprechstunde.

Feierabend-Sprechstunde

Jeden Dienstag und Donnerstag von 17:30 bis 19:30 Uhr wird eine kostenlose telefonische Sprechstunde für Fragen rund um das Arbeitsrecht angeboten. In einem Gespräch von maximal 30 Minuten erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung zu ihrer Situation und eine Orientierung, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung per E-Mail ist erforderlich. Die Beratung findet ausschließlich telefonisch statt.

Bitte beachten Sie: Im Rahmen der Feierabend-Sprechstunde erfolgt keine Prüfung oder Sichtung von Verträgen. Sofern eine Dokumentenprüfung oder eine vertiefte rechtliche Beratung erforderlich ist, kann diese selbstverständlich gesondert vereinbart werden.

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Rechtsanwalt Van Hoang

Rechtsanwalt Van Hoang ist Gründer der Kanzlei Hoang und spezialisiert auf Arbeitsrecht. Er berät und vertritt bundesweit in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen sowie bei Streitigkeiten über Vergütung, Versetzung und weitere arbeitsrechtliche Themen.

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