Arbeitsrecht-Seminar

Inhouse-Seminare im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Fragestellungen gehören zum betrieblichen Alltag. Sie entstehen bei der Einstellung neuer Beschäftigter ebenso wie bei Arbeitszeit, Vergütung, Krankheit, Urlaub, personellen Veränderungen oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Ein Inhouse-Seminar im Arbeitsrecht vermittelt die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen verständlich und mit einem klaren Bezug zur betrieblichen Praxis. Die Schulung kann sowohl einen umfassenden Einstieg in das Arbeitsrecht bieten als auch gezielt einzelne arbeitsrechtliche Themen vertiefen.

Inhalt, Umfang und Schwerpunkt werden auf die jeweilige Zielgruppe und den konkreten Schulungsbedarf abgestimmt.

Welche Themen können in einem Inhouse-Seminar zum Arbeitsrecht behandelt werden?

Das Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Themenbereiche, die im Rahmen eines Inhouse-Seminars behandelt werden können. Dazu zählen sowohl klassische Fragen des Individualarbeitsrechts als auch praxisrelevante Themen aus dem laufenden Arbeitsverhältnis, dessen Begründung und Beendigung. Mögliche Seminarinhalte sind insbesondere:

Arbeitsvertrag und Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

  • Probezeit

  • Befristete Arbeitsverhältnisse

  • Teilzeit

  • Nebentätigkeiten

  • Ausschlussfristen

  • Wettbewerbsverbote

Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • Versetzung und Änderung von Arbeitsbedingungen

  • Haupt- und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis

  • Umgang mit Pflichtverletzungen

  • Personalgespräche

  • Dokumentation arbeitsrechtlich relevanter Vorgänge

Arbeitszeit und Vergütung

  • Grundlagen des Arbeitszeitrechts

  • Arbeitszeiterfassung

  • Überstunden und Mehrarbeit

  • Pausen und Ruhezeiten

  • Vergütungsansprüche

  • Sonderzahlungen und variable Vergütung

  • Umgang mit Arbeitszeitverstößen

Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und BEM

  • Rechte und Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Anzeige- und Nachweispflichten

  • Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit

  • häufige und lang andauernde Erkrankungen

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • krankheitsbedingte Kündigung

Urlaub und sonstige Freistellungen

  • Entstehung und Umfang des Urlaubsanspruchs

  • Urlaubsplanung und Urlaubsgewährung

  • Übertragung und Verfall von Urlaub

  • Urlaub bei längerer Krankheit

  • Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Sonderurlaub und Freistellung

Abmahnung und Pflichtverletzungen

  • Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung

  • Inhalt und Aufbau einer Abmahnung

  • typische Fehler bei Abmahnungen

  • Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

  • Bedeutung der Abmahnung für eine spätere Kündigung

  • Umgang mit wiederholten Pflichtverletzungen

Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • ordentliche und außerordentliche Kündigung

  • personenbedingte Kündigung

  • verhaltensbedingte Kündigung

  • betriebsbedingte Kündigung

  • Kündigungsfristen

  • allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

  • Freistellung

  • Abfindung

  • Arbeitszeugnis

Besondere Schutzrechte

  • Schwangerschaft und Mutterschutz

  • Elternzeit

  • Pflegegesetz

  • Teilzeit

  • Schwerbehinderung und Gleichstellung

  • besonderer Kündigungsschutz (z.B. nach Tarifvertrag)

Arbeitsrecht in der modernen Arbeitswelt

Auch aktuelle Entwicklungen und neue Formen der Zusammenarbeit können Bestandteil des Seminars sein, beispielsweise:

  • Homeoffice und mobiles Arbeiten

  • Arbeitszeiterfassung

  • digitale Kommunikation im Arbeitsverhältnis

  • Datenschutz am Arbeitsplatz

  • Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsverhältnis

Die genannten Themen stellen lediglich eine Auswahl möglicher Inhalte dar und sind nicht abschließend. Darüber hinaus können auch weitere arbeitsrechtliche Fragestellungen Gegenstand eines Inhouse-Seminars sein. Ebenso ist es möglich, mehrere Themen miteinander zu verbinden oder einzelne Bereiche ausführlicher zu behandeln. Auf diese Weise können auch spezielle Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht inhaltlich aufgegriffen und in das Seminar integriert werden.

Für wen eignen sich Inhouse-Seminare im Arbeitsrecht?

Inhouse-Seminare im Arbeitsrecht eignen sich für unterschiedliche Personengruppen innerhalb eines Unternehmens oder einer betrieblichen Organisation. Je nachdem, welche Aufgaben die Teilnehmer wahrnehmen und mit welchen arbeitsrechtlichen Fragestellungen sie im Arbeitsalltag in Berührung kommen, können die Inhalte entsprechend ausgerichtet werden.

Zu den typischen Teilnehmergruppen gehören insbesondere:

  • Geschäftsführungen und Arbeitgeber

  • Personalverantwortliche und HR-Abteilungen

  • Führungskräfte und Teamleitungen

  • Mitarbeiter mit Personalverantwortung

  • Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder

Die Anforderungen an ein arbeitsrechtliches Seminar können sich je nach Teilnehmerkreis deutlich unterscheiden. Während für Geschäftsführungen und Personalabteilungen beispielsweise die rechtssichere Gestaltung betrieblicher Entscheidungen im Vordergrund stehen kann, sind für Führungskräfte häufig konkrete arbeitsrechtliche Fragen aus dem täglichen Umgang mit Mitarbeitern relevant. Bei Betriebsräten können wiederum Beteiligungsrechte und die rechtliche Bewertung betrieblicher Maßnahmen eine größere Rolle spielen.

Die rechtliche Perspektive, die Auswahl der Themen und die Tiefe der Darstellung können daher auf den jeweiligen Teilnehmerkreis abgestimmt werden. Dadurch lassen sich sowohl grundlegende Kenntnisse vermitteln als auch bereits vorhandenes Wissen gezielt vertiefen.

Vom Grundlagen-Seminar bis zum individuellen Schwerpunktthema

Nicht jedes Unternehmen und nicht jede Teilnehmergruppe benötigt dieselben arbeitsrechtlichen Kenntnisse. Das Seminar kann deshalb sowohl als Grundlagenschulung im Arbeitsrecht als auch als vertiefende Schulung zu einzelnen Themen gestaltet werden.

Möglich ist beispielsweise ein kompakter Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen für Führungskräfte. Ebenso können einzelne Themen wie Kündigungsrecht, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitszeit oder Abmahnungen ausführlich behandelt werden.

Auch mehrere Themenbereiche können miteinander kombiniert werden. Dadurch lässt sich das Seminar auf vorhandene Vorkenntnisse, aktuelle Fragestellungen und den gewünschten zeitlichen Rahmen abstimmen.

Inhouse-Seminar Arbeitsrecht anfragen

Sie möchten eine Schulung zu einem bestimmten arbeitsrechtlichen Thema durchführen oder verschiedene Themen miteinander kombinieren? Inhalt, Zielgruppe, Schwerpunkt und Umfang des Inhouse-Seminars können individuell abgestimmt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein Inhouse-Seminar im Arbeitsrecht ist eine Schulung, deren Inhalte gezielt für eine bestimmte Teilnehmergruppe zusammengestellt werden. Anders als bei einem Seminar mit fest vorgegebenem Programm können Themen, Umfang und Schwerpunkt an den jeweiligen Schulungsbedarf angepasst werden.

Ja. Ein Inhouse-Seminar muss nicht das gesamte Arbeitsrecht behandeln. Möglich sind auch Schulungen zu einzelnen Themen wie Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeit, Krankheit, BEM, Urlaub oder Arbeitsvertragsgestaltung.

Ja. Unterschiedliche arbeitsrechtliche Themen können innerhalb einer Schulung miteinander verbunden werden. Auf diese Weise lässt sich ein Seminar zusammenstellen, das zu den konkreten Anforderungen und Vorkenntnissen der Teilnehmer passt.

Ja. Inhalt und Darstellung können an den jeweiligen Kenntnisstand angepasst werden. Möglich sind sowohl Grundlagen-Seminare für Teilnehmer ohne oder mit geringen Vorkenntnissen als auch vertiefende Schulungen für erfahrene Personalverantwortliche, Führungskräfte oder Betriebsratsmitglieder.

Ja. Die Inhalte des Inhouse-Seminars können an die konkreten Anforderungen des Unternehmens oder der jeweiligen Teilnehmergruppe angepasst werden. Dabei können bestimmte arbeitsrechtliche Schwerpunkte vertieft und typische Fragestellungen aus der betrieblichen Praxis berücksichtigt werden. So entsteht eine Schulung, die sich am tatsächlichen Schulungsbedarf der Teilnehmer orientiert.

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Auf eine gute Zusammenarbeit!
Auf einen Blick
Van Hoang

Rechtsanwalt Van Hoang ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig, hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und verfügt über Prozesserfahrung bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Diese praktische Erfahrung fließt unmittelbar in seine Seminare ein.

Daneben bringt er fundierte Erfahrung in Rhetorik, Präsentation und Verhandlungsführung mit. Bereits im Studium leitete er juristische Lehrveranstaltungen und Rhetorikkurse. Beim internationalen Jessup Moot Court (simulierter Gerichts- und Verhandlungswettbewerb) war er sehr erfolgreich und später selbst als Headcoach tätig. Heute ist er zudem Referent für ein externes Betriebsratsschulungsinstitut.

Sein Stil ist pragmatisch, interaktiv und praxisnah: Konkrete Fälle, Diskussionen, Fragen und kurze Übungen sorgen dafür, dass auch anspruchsvolle Themen verständlich und lebendig vermittelt werden.

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