Inhouse-Seminare im Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Fragestellungen gehören zum betrieblichen Alltag. Sie entstehen bei der Einstellung neuer Beschäftigter ebenso wie bei Arbeitszeit, Vergütung, Krankheit, Urlaub, personellen Veränderungen oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Inhalt
Ein Inhouse-Seminar im Arbeitsrecht vermittelt die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen verständlich und mit einem klaren Bezug zur betrieblichen Praxis. Die Schulung kann sowohl einen umfassenden Einstieg in das Arbeitsrecht bieten als auch gezielt einzelne arbeitsrechtliche Themen vertiefen.
Inhalt, Umfang und Schwerpunkt werden auf die jeweilige Zielgruppe und den konkreten Schulungsbedarf abgestimmt.
Welche Themen können in einem Inhouse-Seminar zum Arbeitsrecht behandelt werden?
Das Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Themenbereiche, die im Rahmen eines Inhouse-Seminars behandelt werden können. Dazu zählen sowohl klassische Fragen des Individualarbeitsrechts als auch praxisrelevante Themen aus dem laufenden Arbeitsverhältnis, dessen Begründung und Beendigung. Mögliche Seminarinhalte sind insbesondere:
Arbeitsvertrag und Beginn des Arbeitsverhältnisses
Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Probezeit
Befristete Arbeitsverhältnisse
Teilzeit
Nebentätigkeiten
Ausschlussfristen
Wettbewerbsverbote
Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis
Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers
Versetzung und Änderung von Arbeitsbedingungen
Haupt- und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis
Umgang mit Pflichtverletzungen
Personalgespräche
Dokumentation arbeitsrechtlich relevanter Vorgänge
Arbeitszeit und Vergütung
Grundlagen des Arbeitszeitrechts
Arbeitszeiterfassung
Überstunden und Mehrarbeit
Pausen und Ruhezeiten
Vergütungsansprüche
Sonderzahlungen und variable Vergütung
Umgang mit Arbeitszeitverstößen
Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und BEM
Rechte und Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Anzeige- und Nachweispflichten
Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit
häufige und lang andauernde Erkrankungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
krankheitsbedingte Kündigung
Urlaub und sonstige Freistellungen
Entstehung und Umfang des Urlaubsanspruchs
Urlaubsplanung und Urlaubsgewährung
Übertragung und Verfall von Urlaub
Urlaub bei längerer Krankheit
Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sonderurlaub und Freistellung
Abmahnung und Pflichtverletzungen
Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung
Inhalt und Aufbau einer Abmahnung
typische Fehler bei Abmahnungen
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
Bedeutung der Abmahnung für eine spätere Kündigung
Umgang mit wiederholten Pflichtverletzungen
Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
ordentliche und außerordentliche Kündigung
personenbedingte Kündigung
verhaltensbedingte Kündigung
betriebsbedingte Kündigung
Kündigungsfristen
allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Freistellung
Abfindung
Arbeitszeugnis
Besondere Schutzrechte
Schwangerschaft und Mutterschutz
Elternzeit
Pflegegesetz
Teilzeit
Schwerbehinderung und Gleichstellung
besonderer Kündigungsschutz (z.B. nach Tarifvertrag)
Arbeitsrecht in der modernen Arbeitswelt
Auch aktuelle Entwicklungen und neue Formen der Zusammenarbeit können Bestandteil des Seminars sein, beispielsweise:
Homeoffice und mobiles Arbeiten
Arbeitszeiterfassung
digitale Kommunikation im Arbeitsverhältnis
Datenschutz am Arbeitsplatz
Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsverhältnis
Die genannten Themen stellen lediglich eine Auswahl möglicher Inhalte dar und sind nicht abschließend. Darüber hinaus können auch weitere arbeitsrechtliche Fragestellungen Gegenstand eines Inhouse-Seminars sein. Ebenso ist es möglich, mehrere Themen miteinander zu verbinden oder einzelne Bereiche ausführlicher zu behandeln. Auf diese Weise können auch spezielle Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht inhaltlich aufgegriffen und in das Seminar integriert werden.
Für wen eignen sich Inhouse-Seminare im Arbeitsrecht?
Inhouse-Seminare im Arbeitsrecht eignen sich für unterschiedliche Personengruppen innerhalb eines Unternehmens oder einer betrieblichen Organisation. Je nachdem, welche Aufgaben die Teilnehmer wahrnehmen und mit welchen arbeitsrechtlichen Fragestellungen sie im Arbeitsalltag in Berührung kommen, können die Inhalte entsprechend ausgerichtet werden.
Zu den typischen Teilnehmergruppen gehören insbesondere:
Geschäftsführungen und Arbeitgeber
Personalverantwortliche und HR-Abteilungen
Führungskräfte und Teamleitungen
Mitarbeiter mit Personalverantwortung
Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder
Die Anforderungen an ein arbeitsrechtliches Seminar können sich je nach Teilnehmerkreis deutlich unterscheiden. Während für Geschäftsführungen und Personalabteilungen beispielsweise die rechtssichere Gestaltung betrieblicher Entscheidungen im Vordergrund stehen kann, sind für Führungskräfte häufig konkrete arbeitsrechtliche Fragen aus dem täglichen Umgang mit Mitarbeitern relevant. Bei Betriebsräten können wiederum Beteiligungsrechte und die rechtliche Bewertung betrieblicher Maßnahmen eine größere Rolle spielen.
Die rechtliche Perspektive, die Auswahl der Themen und die Tiefe der Darstellung können daher auf den jeweiligen Teilnehmerkreis abgestimmt werden. Dadurch lassen sich sowohl grundlegende Kenntnisse vermitteln als auch bereits vorhandenes Wissen gezielt vertiefen.
Vom Grundlagen-Seminar bis zum individuellen Schwerpunktthema
Nicht jedes Unternehmen und nicht jede Teilnehmergruppe benötigt dieselben arbeitsrechtlichen Kenntnisse. Das Seminar kann deshalb sowohl als Grundlagenschulung im Arbeitsrecht als auch als vertiefende Schulung zu einzelnen Themen gestaltet werden.
Möglich ist beispielsweise ein kompakter Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen für Führungskräfte. Ebenso können einzelne Themen wie Kündigungsrecht, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitszeit oder Abmahnungen ausführlich behandelt werden.
Auch mehrere Themenbereiche können miteinander kombiniert werden. Dadurch lässt sich das Seminar auf vorhandene Vorkenntnisse, aktuelle Fragestellungen und den gewünschten zeitlichen Rahmen abstimmen.
Inhouse-Seminar Arbeitsrecht anfragen
Sie möchten eine Schulung zu einem bestimmten arbeitsrechtlichen Thema durchführen oder verschiedene Themen miteinander kombinieren? Inhalt, Zielgruppe, Schwerpunkt und Umfang des Inhouse-Seminars können individuell abgestimmt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein Inhouse-Seminar im Arbeitsrecht ist eine Schulung, deren Inhalte gezielt für eine bestimmte Teilnehmergruppe zusammengestellt werden. Anders als bei einem Seminar mit fest vorgegebenem Programm können Themen, Umfang und Schwerpunkt an den jeweiligen Schulungsbedarf angepasst werden.
Ja. Ein Inhouse-Seminar muss nicht das gesamte Arbeitsrecht behandeln. Möglich sind auch Schulungen zu einzelnen Themen wie Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeit, Krankheit, BEM, Urlaub oder Arbeitsvertragsgestaltung.
Ja. Unterschiedliche arbeitsrechtliche Themen können innerhalb einer Schulung miteinander verbunden werden. Auf diese Weise lässt sich ein Seminar zusammenstellen, das zu den konkreten Anforderungen und Vorkenntnissen der Teilnehmer passt.
Ja. Inhalt und Darstellung können an den jeweiligen Kenntnisstand angepasst werden. Möglich sind sowohl Grundlagen-Seminare für Teilnehmer ohne oder mit geringen Vorkenntnissen als auch vertiefende Schulungen für erfahrene Personalverantwortliche, Führungskräfte oder Betriebsratsmitglieder.
Ja. Die Inhalte des Inhouse-Seminars können an die konkreten Anforderungen des Unternehmens oder der jeweiligen Teilnehmergruppe angepasst werden. Dabei können bestimmte arbeitsrechtliche Schwerpunkte vertieft und typische Fragestellungen aus der betrieblichen Praxis berücksichtigt werden. So entsteht eine Schulung, die sich am tatsächlichen Schulungsbedarf der Teilnehmer orientiert.
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- Fokussierte Tätigkeit ausschließlich im Arbeitsrecht
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- Referent für Betriebsratsschulungen
- Prozesserfahrung bis zum Bundesarbeitsgericht
- Erfahrung in Rhetorik, Lehre und Verhandlungsführung
Van Hoang
Rechtsanwalt Van Hoang ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig, hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und verfügt über Prozesserfahrung bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Diese praktische Erfahrung fließt unmittelbar in seine Seminare ein.
Daneben bringt er fundierte Erfahrung in Rhetorik, Präsentation und Verhandlungsführung mit. Bereits im Studium leitete er juristische Lehrveranstaltungen und Rhetorikkurse. Beim internationalen Jessup Moot Court (simulierter Gerichts- und Verhandlungswettbewerb) war er sehr erfolgreich und später selbst als Headcoach tätig. Heute ist er zudem Referent für ein externes Betriebsratsschulungsinstitut.
Sein Stil ist pragmatisch, interaktiv und praxisnah: Konkrete Fälle, Diskussionen, Fragen und kurze Übungen sorgen dafür, dass auch anspruchsvolle Themen verständlich und lebendig vermittelt werden.

