Inhouse-Seminare zur aktuellen Rechtsprechung
Die Rechtsprechung entwickelt sich fortlaufend weiter. Neue gerichtliche Entscheidungen können bestehende Rechtsfragen konkretisieren, bisherige Grundsätze verändern oder neue Anforderungen für die betriebliche Praxis schaffen.
Inhalt
Im Mittelpunkt des Inhouse-Seminars stehen aktuelle und praxisrelevante Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht. Daneben können auch Entwicklungen aus angrenzenden Rechtsgebieten behandelt werden, wenn diese für arbeitsrechtliche oder betriebliche Fragestellungen von Bedeutung sind. Hierzu kann beispielsweise das Sozialrecht gehören.
Dabei geht es nicht lediglich darum, einzelne Urteile vorzustellen. Die Entscheidungen werden rechtlich eingeordnet und insbesondere darauf untersucht, welche praktischen Auswirkungen sich daraus ergeben und welcher Handlungsbedarf für die betriebliche Praxis entstehen kann.
Welche Themen können in einem Inhouse-Seminar zur aktuellen Rechtsprechung behandelt werden?
Die aktuelle Rechtsprechung betrifft eine Vielzahl unterschiedlicher Themenbereiche. Gegenstand des Seminars können sowohl neue Entscheidungen zu klassischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen als auch aktuelle Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten sein.
Mögliche Themenbereiche sind insbesondere:
Kündigung und Kündigungsschutz
Die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht entwickelt sich fortlaufend weiter und betrifft sowohl formelle als auch materielle Voraussetzungen einer Kündigung. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entscheidungen zu ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungen sowie zu Verdachts- und Änderungskündigungen. Daneben werden Fragen zu Kündigungsfristen, Zugang, besonderem Kündigungsschutz und aktuellen Entwicklungen im Kündigungsschutzprozess eingeordnet.
- Ordentliche Kündigungen
- Außerordentliche Kündigungen
- Verhaltensbedingte Kündigungen
- Personenbedingte Kündigungen
- Betriebsbedingte Kündigungen
- Verdachtskündigungen
- Änderungskündigungen
- Kündigungsfristen
- Zugang von Kündigungserklärungen
- Besonderer Kündigungsschutz
- Aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutzprozess
Arbeitsvertrag und laufendes Arbeitsverhältnis
Arbeitsverträge und ihre Auslegung sind regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Behandelt werden aktuelle Entwicklungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ausschlussfristen, Rückzahlungsklauseln, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten sowie zu Direktionsrecht, Versetzung und Nebentätigkeit. Auch Befristungen, Wettbewerbsverbote und Änderungen bestehender Arbeitsbedingungen können je nach aktueller Rechtsprechung in den Schwerpunkt einbezogen werden.
- Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Ausschlussfristen
- Rückzahlungsklauseln
- Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
- Direktionsrecht
- Versetzung
- Nebentätigkeit
- Wettbewerbsverbote
- Befristung
- Vertragsänderungen
Arbeitszeit und Vergütung
Fragen zu Arbeitszeit und Vergütung gehören zu den besonders praxisrelevanten Bereichen der aktuellen Rechtsprechung. Themen sind unter anderem Arbeitszeiterfassung, Überstunden, Mehrarbeit, Reisezeiten, Bereitschaftsdienst, Pausen und Mindestlohn. Ebenso können neue Entscheidungen zu Bonus- und Provisionsansprüchen, Annahmeverzugslohn sowie zur Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsansprüchen behandelt werden.
- Arbeitszeiterfassung
- Überstunden und Mehrarbeit
- Überstundenvergütung
- Darlegungs- und Beweislast
- Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst
- Reisezeiten
- Pausen
- Mindestlohn
- Bonus- und Provisionsansprüche
- Annahmeverzugslohn
- Entgeltansprüche
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Die Rechtsprechung zu Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Fragestellungen hervorgebracht. Im Seminar können insbesondere Entscheidungen zum Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, zu Zweifeln an einer Erkrankung, zur Einheit des Verhinderungsfalls sowie zum Verhalten während einer Arbeitsunfähigkeit behandelt werden. Weitere Schwerpunkte können das BEM, krankheitsbedingte Kündigungen und Nachweispflichten sein.
- Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Einheit des Verhinderungsfalls
- Verhalten während einer Arbeitsunfähigkeit
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Mitwirkungs- und Nachweispflichten
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Urlaub
Auch das Urlaubsrecht wird maßgeblich durch nationale und europäische Rechtsprechung geprägt. Aktuelle Entscheidungen betreffen insbesondere die Entstehung und den Verfall von Urlaubsansprüchen, Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers, Verjährung sowie Urlaub bei Krankheit oder Langzeiterkrankung. Daneben können Fragen zur Urlaubsabgeltung, zu Zusatzurlaub und zur Behandlung offener Urlaubsansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgegriffen werden.
- Entstehung des Urlaubsanspruchs
- Verfall von Urlaub
- Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheiten
- Verjährung
- Krankheit und Urlaub
- Langzeiterkrankung
- Urlaubsabgeltung
- Zusatzurlaub
- Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Betriebsverfassungsrecht
Die aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht kann einen eigenen Schwerpunkt des Seminars bilden. Behandelt werden beispielsweise Entscheidungen zu Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG, Arbeitszeit, technischen Einrichtungen, mobiler Arbeit und personellen Einzelmaßnahmen. Ebenso können aktuelle Entwicklungen zu Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Betriebsratsarbeit, Schulungsansprüchen sowie Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan eingeordnet werden.
- Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
- Arbeitszeit und Dienstplangestaltung
- Technische Einrichtungen und Überwachung
- Homeoffice und mobile Arbeit
- Personelle Einzelmaßnahmen
- Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstelle
- Betriebsratsarbeit
- Kosten und Sachmittel
- Schulungsansprüche
- Betriebsänderungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
Digitalisierung und neue Arbeitsformen
Digitalisierung und neue Arbeitsformen führen zu einer Vielzahl neuer rechtlicher Fragestellungen. Aktuelle Entscheidungen können sich etwa mit Homeoffice, mobiler Arbeit, digitaler Arbeitszeiterfassung, technischer Kontrolle oder Datenschutz am Arbeitsplatz beschäftigen. Hinzu kommen Fragen zur Einführung neuer Software, zu digitalen Personalprozessen und zum zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Auswahl-, Bewertungs- und Entscheidungsprozessen.
- Homeoffice und mobile Arbeit
- Digitale Arbeitszeiterfassung
- Nutzung von E-Mail und Internet
- Technische Kontrolle von Beschäftigten
- Datenschutz am Arbeitsplatz
- Einführung neuer Software
- Digitale Personalprozesse
- Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis
- Automatisierte Auswahl- und Entscheidungsprozesse
Gleichbehandlung und Diskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist regelmäßig Gegenstand neuer arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Behandelt werden können aktuelle Entwicklungen zu Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren, Altersdiskriminierung, Benachteiligungen wegen des Geschlechts oder einer Behinderung sowie zu Indizien einer Benachteiligung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Fragen der Darlegungs- und Beweislast sowie auf möglichen Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Diskriminierung im Bewerbungsverfahren
- Altersdiskriminierung
- Benachteiligung wegen des Geschlechts
- Behinderung und Schwerbehinderung
- Indizien einer Benachteiligung
- Darlegungs- und Beweislast
- Entschädigung und Schadensersatz
Sozialrechtliche Entwicklungen mit arbeitsrechtlichem Bezug
Arbeitsrechtliche Fragestellungen stehen teilweise in engem Zusammenhang mit sozialrechtlichen Regelungen. Soweit für die betriebliche Praxis relevant, können daher auch aktuelle Entscheidungen aus angrenzenden Bereichen des Sozialrechts behandelt werden.
Mögliche Themen sind beispielsweise:
- Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
- Beschäftigungsstatus und Sozialversicherungspflicht
- Statusfragen bei Geschäftsführern und freien Mitarbeitern
- Schwerbehinderung und Teilhabe
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Erwerbsminderung
- Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht
- Auswirkungen sozialrechtlicher Entscheidungen auf das Arbeitsverhältnis
Weitere angrenzende Rechtsgebiete
Je nach aktueller Entwicklung können auch Entscheidungen aus anderen Rechtsgebieten einbezogen werden, sofern diese einen unmittelbaren Bezug zur arbeitsrechtlichen oder betrieblichen Praxis aufweisen.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- Datenschutzrecht
- Europarecht
- Verfassungsrecht
- Sozialrecht
- Zivilrechtliche Fragestellungen mit arbeitsrechtlichem Bezug
Entscheidend ist dabei nicht die formale Zuordnung zu einem bestimmten Rechtsgebiet, sondern die praktische Bedeutung der jeweiligen Entscheidung für das Arbeitsverhältnis, die betriebliche Zusammenarbeit oder personalbezogene Entscheidungen.
Die genannten Themen stellen lediglich eine Auswahl möglicher Inhalte dar und sind nicht abschließend. Welche Entscheidungen behandelt werden, kann sich insbesondere nach ihrer Aktualität, ihrer praktischen Bedeutung und den gewünschten Themenbereichen richten.
Auch eine Kombination verschiedener Rechtsgebiete ist möglich. So können beispielsweise aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht gemeinsam mit betriebsverfassungsrechtlichen Entscheidungen und relevanten sozialrechtlichen Schnittstellen behandelt werden.
Für wen eignen sich Inhouse-Seminare zur aktuellen Rechtsprechung?
Inhouse-Seminare zur aktuellen Rechtsprechung eignen sich insbesondere für Personen, die regelmäßig mit arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen oder personalbezogenen Fragestellungen befasst sind und ihre Kenntnisse über neue Entwicklungen auf dem aktuellen Stand halten möchten.
Zu den typischen Teilnehmergruppen gehören insbesondere:
- Geschäftsführungen und Arbeitgeber
- Personalverantwortliche und HR-Abteilungen
- Führungskräfte und Teamleitungen
- Mitarbeiter mit Personalverantwortung
- Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder
Die Auswahl und rechtliche Einordnung der Entscheidungen kann an den jeweiligen Teilnehmerkreis angepasst werden. Für Arbeitgeber und Personalabteilungen können beispielsweise neue Anforderungen an Kündigungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeit oder Personalprozesse im Vordergrund stehen. Für Betriebsräte können insbesondere aktuelle Entwicklungen zu Mitbestimmungsrechten, personellen Maßnahmen oder Betriebsvereinbarungen von Bedeutung sein.
Auch Entscheidungen aus angrenzenden Rechtsgebieten können berücksichtigt werden, wenn sie für die jeweilige Tätigkeit oder betriebliche Praxis eine besondere Bedeutung haben.
Vom kompakten Rechtsprechungs-Update bis zum thematischen Schwerpunktseminar
Ein Seminar zur aktuellen Rechtsprechung kann unterschiedlich gestaltet werden. Möglich ist beispielsweise ein kompakter Überblick über besonders wichtige neue Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten.
Daneben kann sich das Seminar gezielt auf einzelne Bereiche konzentrieren. Möglich sind beispielsweise Rechtsprechungs-Updates zum Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeitrecht oder zu ausgewählten Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Auch regelmäßige Rechtsprechungs-Updates können durchgeführt werden. Dadurch lassen sich neue Entscheidungen und rechtliche Entwicklungen in bestimmten Abständen aufgreifen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die betriebliche Praxis einordnen.
Im Mittelpunkt steht dabei stets die Frage, welche Bedeutung die jeweilige Entscheidung für die praktische Arbeit hat. Neben dem Ergebnis des Verfahrens werden daher insbesondere die tragenden rechtlichen Grundsätze und mögliche Konsequenzen für zukünftige Entscheidungen und betriebliche Abläufe betrachtet.
Inhouse-Seminar Aktuelle Rechtsprechung anfragen
Sie möchten aktuelle Rechtsprechung aus dem Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht oder angrenzenden Rechtsgebieten kompakt und praxisnah aufbereiten lassen?
Inhalt, Rechtsgebiete, Themenschwerpunkte, Teilnehmerkreis und Umfang des Inhouse-Seminars können individuell abgestimmt werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Schwerpunkt liegt auf aktuellen Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht. Darüber hinaus können auch Entscheidungen aus angrenzenden Rechtsgebieten einbezogen werden, wenn sie für die arbeitsrechtliche oder betriebliche Praxis relevant sind. Hierzu können beispielsweise sozialrechtliche, datenschutzrechtliche oder europarechtliche Entwicklungen gehören.
Ja. Das Rechtsprechungsseminar kann gezielt auf einzelne Themenbereiche zugeschnitten werden. Möglich sind beispielsweise Updates zum Kündigungsrecht, Arbeitszeitrecht, Betriebsverfassungsrecht oder zu ausgewählten Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Die Entscheidungen werden nicht lediglich zusammengefasst. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars ist die rechtliche Einordnung und die Frage, welche praktischen Auswirkungen sich aus einer Entscheidung ergeben. Dabei können insbesondere neue Anforderungen, bestehender Handlungsbedarf und Konsequenzen für die betriebliche Praxis aufgezeigt werden.
Ja. Da sich die Rechtsprechung kontinuierlich weiterentwickelt, eignen sich die Seminare auch für regelmäßige Rechtsprechungs-Updates. So können neue Entscheidungen und rechtliche Entwicklungen beispielsweise in wiederkehrenden Abständen aufgegriffen und gemeinsam besprochen werden.
Ja. Die Darstellung kann an den jeweiligen Kenntnisstand der Teilnehmer angepasst werden. Die wesentlichen Aussagen der Entscheidungen und deren praktische Auswirkungen können so aufbereitet werden, dass sie auch ohne vertiefte juristische Vorkenntnisse nachvollziehbar bleiben.
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- Fokussierte Tätigkeit ausschließlich im Arbeitsrecht
- Erfahrung mit typischen Konflikten im Arbeitsverhältnis
- Fundierte rechtliche Einordnung auch komplexer Sachverhalte
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Auf einen Blick
- Referent für Betriebsratsschulungen
- Prozesserfahrung bis zum Bundesarbeitsgericht
- Erfahrung in Rhetorik, Lehre und Verhandlungsführung
Van Hoang
Rechtsanwalt Van Hoang ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig, hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und verfügt über Prozesserfahrung bis hin zum Bundesarbeitsgericht. In seiner täglichen anwaltlichen Tätigkeit berät und vertritt er Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten. Dabei befasst er sich regelmäßig mit Kündigungen, Abmahnungen, Vergütungsfragen sowie weiteren individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen. Diese praktische Erfahrung fließt unmittelbar in seine Seminare ein und sorgt für einen engen Bezug zu typischen Fragestellungen aus dem betrieblichen Alltag.
Daneben verfügt er über Erfahrung in Rhetorik, Präsentation und Verhandlungsführung. Bereits im Studium leitete er juristische Lehrveranstaltungen und Rhetorikkurse und nahm erfolgreich an einem renommierten internationalen Wettbewerb mit simulierten Gerichtsverhandlungen teil. Später betreute er dort selbst Studierende als Headcoach. Heute ist er zudem Referent für ein externes Betriebsratsschulungsinstitut.
Sein Stil ist pragmatisch, interaktiv und praxisnah: Konkrete Fälle, Diskussionen, Fragen und kurze Übungen sorgen dafür, dass auch anspruchsvolle Themen verständlich und lebendig vermittelt werden.

