Aktuelle Rechtsprechung-Seminar

Inhouse-Seminare zur aktuellen Rechtsprechung

Die Rechtsprechung entwickelt sich fortlaufend weiter. Neue gerichtliche Entscheidungen können bestehende Rechtsfragen konkretisieren, bisherige Grundsätze verändern oder neue Anforderungen für die betriebliche Praxis schaffen.

Im Mittelpunkt des Inhouse-Seminars stehen aktuelle und praxisrelevante Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht. Daneben können auch Entwicklungen aus angrenzenden Rechtsgebieten behandelt werden, wenn diese für arbeitsrechtliche oder betriebliche Fragestellungen von Bedeutung sind. Hierzu kann beispielsweise das Sozialrecht gehören.

Dabei geht es nicht lediglich darum, einzelne Urteile vorzustellen. Die Entscheidungen werden rechtlich eingeordnet und insbesondere darauf untersucht, welche praktischen Auswirkungen sich daraus ergeben und welcher Handlungsbedarf für die betriebliche Praxis entstehen kann.

Welche Themen können in einem Inhouse-Seminar zur aktuellen Rechtsprechung behandelt werden?

Die aktuelle Rechtsprechung betrifft eine Vielzahl unterschiedlicher Themenbereiche. Gegenstand des Seminars können sowohl neue Entscheidungen zu klassischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen als auch aktuelle Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten sein.

Mögliche Themenbereiche sind insbesondere:

Kündigung und Kündigungsschutz

  • Ordentliche Kündigungen
  • Außerordentliche Kündigungen
  • Verhaltensbedingte Kündigungen
  • Personenbedingte Kündigungen
  • Betriebsbedingte Kündigungen
  • Verdachtskündigungen
  • Änderungskündigungen
  • Kündigungsfristen
  • Zugang von Kündigungserklärungen
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutzprozess

Arbeitsvertrag und laufendes Arbeitsverhältnis

  • Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Ausschlussfristen
  • Rückzahlungsklauseln
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
  • Direktionsrecht
  • Versetzung
  • Nebentätigkeit
  • Wettbewerbsverbote
  • Befristung
  • Vertragsänderungen

Arbeitszeit und Vergütung

  • Arbeitszeiterfassung
  • Überstunden und Mehrarbeit
  • Überstundenvergütung
  • Darlegungs- und Beweislast
  • Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst
  • Reisezeiten
  • Pausen
  • Mindestlohn
  • Bonus- und Provisionsansprüche
  • Annahmeverzugslohn
  • Entgeltansprüche

Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

  • Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
  • Entgeltfortzahlung
  • Einheit des Verhinderungsfalls
  • Verhalten während einer Arbeitsunfähigkeit
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Krankheitsbedingte Kündigung
  • Mitwirkungs- und Nachweispflichten
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Urlaub

  • Entstehung des Urlaubsanspruchs
  • Verfall von Urlaub
  • Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheiten
  • Verjährung
  • Krankheit und Urlaub
  • Langzeiterkrankung
  • Urlaubsabgeltung
  • Zusatzurlaub
  • Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Betriebsverfassungsrecht

Ein besonderer Schwerpunkt kann auf der aktuellen Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht liegen. Behandelt werden können beispielsweise:

  • Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
  • Arbeitszeit und Dienstplangestaltung
  • Technische Einrichtungen und Überwachung
  • Homeoffice und mobile Arbeit
  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Einigungsstelle
  • Betriebsratsarbeit
  • Kosten und Sachmittel
  • Schulungsansprüche
  • Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan

Digitalisierung und neue Arbeitsformen

  • Homeoffice und mobile Arbeit
  • Digitale Arbeitszeiterfassung
  • Nutzung von E-Mail und Internet
  • Technische Kontrolle von Beschäftigten
  • Datenschutz am Arbeitsplatz
  • Einführung neuer Software
  • Digitale Personalprozesse
  • Künstliche Intelligenz im Arbeitsverhältnis
  • Automatisierte Auswahl- und Entscheidungsprozesse

Gleichbehandlung und Diskriminierung

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Diskriminierung im Bewerbungsverfahren
  • Altersdiskriminierung
  • Benachteiligung wegen des Geschlechts
  • Behinderung und Schwerbehinderung
  • Indizien einer Benachteiligung
  • Darlegungs- und Beweislast
  • Entschädigung und Schadensersatz

Sozialrechtliche Entwicklungen mit arbeitsrechtlichem Bezug

Arbeitsrechtliche Fragestellungen stehen teilweise in engem Zusammenhang mit sozialrechtlichen Regelungen. Soweit für die betriebliche Praxis relevant, können daher auch aktuelle Entscheidungen aus angrenzenden Bereichen des Sozialrechts behandelt werden.

Mögliche Themen sind beispielsweise:

  • Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
  • Beschäftigungsstatus und Sozialversicherungspflicht
  • Statusfragen bei Geschäftsführern und freien Mitarbeitern
  • Schwerbehinderung und Teilhabe
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Erwerbsminderung
  • Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht
  • Auswirkungen sozialrechtlicher Entscheidungen auf das Arbeitsverhältnis

Weitere angrenzende Rechtsgebiete

Je nach aktueller Entwicklung können auch Entscheidungen aus anderen Rechtsgebieten einbezogen werden, sofern diese einen unmittelbaren Bezug zur arbeitsrechtlichen oder betrieblichen Praxis aufweisen.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Datenschutzrecht
  • Europarecht
  • Verfassungsrecht
  • Sozialrecht
  • Zivilrechtliche Fragestellungen mit arbeitsrechtlichem Bezug

Entscheidend ist dabei nicht die formale Zuordnung zu einem bestimmten Rechtsgebiet, sondern die praktische Bedeutung der jeweiligen Entscheidung für das Arbeitsverhältnis, die betriebliche Zusammenarbeit oder personalbezogene Entscheidungen.

Die genannten Themen stellen lediglich eine Auswahl möglicher Inhalte dar und sind nicht abschließend. Welche Entscheidungen behandelt werden, kann sich insbesondere nach ihrer Aktualität, ihrer praktischen Bedeutung und den gewünschten Themenbereichen richten.

Auch eine Kombination verschiedener Rechtsgebiete ist möglich. So können beispielsweise aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht gemeinsam mit betriebsverfassungsrechtlichen Entscheidungen und relevanten sozialrechtlichen Schnittstellen behandelt werden.

Für wen eignen sich Inhouse-Seminare zur aktuellen Rechtsprechung?

Inhouse-Seminare zur aktuellen Rechtsprechung eignen sich insbesondere für Personen, die regelmäßig mit arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen oder personalbezogenen Fragestellungen befasst sind und ihre Kenntnisse über neue Entwicklungen auf dem aktuellen Stand halten möchten.

Zu den typischen Teilnehmergruppen gehören insbesondere:

  • Geschäftsführungen und Arbeitgeber
  • Personalverantwortliche und HR-Abteilungen
  • Führungskräfte und Teamleitungen
  • Mitarbeiter mit Personalverantwortung
  • Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder

Die Auswahl und rechtliche Einordnung der Entscheidungen kann an den jeweiligen Teilnehmerkreis angepasst werden. Für Arbeitgeber und Personalabteilungen können beispielsweise neue Anforderungen an Kündigungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeit oder Personalprozesse im Vordergrund stehen. Für Betriebsräte können insbesondere aktuelle Entwicklungen zu Mitbestimmungsrechten, personellen Maßnahmen oder Betriebsvereinbarungen von Bedeutung sein.

Auch Entscheidungen aus angrenzenden Rechtsgebieten können berücksichtigt werden, wenn sie für die jeweilige Tätigkeit oder betriebliche Praxis eine besondere Bedeutung haben.

Vom kompakten Rechtsprechungs-Update bis zum thematischen Schwerpunktseminar

Ein Seminar zur aktuellen Rechtsprechung kann unterschiedlich gestaltet werden. Möglich ist beispielsweise ein kompakter Überblick über besonders wichtige neue Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten.

Daneben kann sich das Seminar gezielt auf einzelne Bereiche konzentrieren. Möglich sind beispielsweise Rechtsprechungs-Updates zum Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeitrecht oder zu ausgewählten Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.

Auch regelmäßige Rechtsprechungs-Updates können durchgeführt werden. Dadurch lassen sich neue Entscheidungen und rechtliche Entwicklungen in bestimmten Abständen aufgreifen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die betriebliche Praxis einordnen.

Im Mittelpunkt steht dabei stets die Frage, welche Bedeutung die jeweilige Entscheidung für die praktische Arbeit hat. Neben dem Ergebnis des Verfahrens werden daher insbesondere die tragenden rechtlichen Grundsätze und mögliche Konsequenzen für zukünftige Entscheidungen und betriebliche Abläufe betrachtet.

Inhouse-Seminar Aktuelle Rechtsprechung anfragen

Sie möchten aktuelle Rechtsprechung aus dem Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht oder angrenzenden Rechtsgebieten kompakt und praxisnah aufbereiten lassen?

Inhalt, Rechtsgebiete, Themenschwerpunkte, Teilnehmerkreis und Umfang des Inhouse-Seminars können individuell abgestimmt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Schwerpunkt liegt auf aktuellen Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht. Darüber hinaus können auch Entscheidungen aus angrenzenden Rechtsgebieten einbezogen werden, wenn sie für die arbeitsrechtliche oder betriebliche Praxis relevant sind. Hierzu können beispielsweise sozialrechtliche, datenschutzrechtliche oder europarechtliche Entwicklungen gehören.

Ja. Das Rechtsprechungsseminar kann gezielt auf einzelne Themenbereiche zugeschnitten werden. Möglich sind beispielsweise Updates zum Kündigungsrecht, Arbeitszeitrecht, Betriebsverfassungsrecht oder zu ausgewählten Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.

Die Entscheidungen werden nicht lediglich zusammengefasst. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars ist die rechtliche Einordnung und die Frage, welche praktischen Auswirkungen sich aus einer Entscheidung ergeben. Dabei können insbesondere neue Anforderungen, bestehender Handlungsbedarf und Konsequenzen für die betriebliche Praxis aufgezeigt werden.

Ja. Da sich die Rechtsprechung kontinuierlich weiterentwickelt, eignen sich die Seminare auch für regelmäßige Rechtsprechungs-Updates. So können neue Entscheidungen und rechtliche Entwicklungen beispielsweise in wiederkehrenden Abständen aufgegriffen und gemeinsam besprochen werden.

Ja. Die Darstellung kann an den jeweiligen Kenntnisstand der Teilnehmer angepasst werden. Die wesentlichen Aussagen der Entscheidungen und deren praktische Auswirkungen können so aufbereitet werden, dass sie auch ohne vertiefte juristische Vorkenntnisse nachvollziehbar bleiben.

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Kanzlei Hoang - Signatur
Auf eine gute Zusammenarbeit!
Auf einen Blick
Van Hoang

Rechtsanwalt Van Hoang ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig, hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und verfügt über Prozesserfahrung bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Diese praktische Erfahrung fließt unmittelbar in seine Seminare ein.

Daneben bringt er fundierte Erfahrung in Rhetorik, Präsentation und Verhandlungsführung mit. Bereits im Studium leitete er juristische Lehrveranstaltungen und Rhetorikkurse. Beim internationalen Jessup Moot Court (simulierter Gerichts- und Verhandlungswettbewerb) war er sehr erfolgreich und später selbst als Headcoach tätig. Heute ist er zudem Referent für ein externes Betriebsratsschulungsinstitut.

Sein Stil ist pragmatisch, interaktiv und praxisnah: Konkrete Fälle, Diskussionen, Fragen und kurze Übungen sorgen dafür, dass auch anspruchsvolle Themen verständlich und lebendig vermittelt werden.

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