Inhouse-Seminare im Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Fragestellungen gehören zum betrieblichen Alltag. Sie entstehen bei der Einstellung neuer Beschäftigter ebenso wie bei Arbeitszeit, Vergütung, Krankheit, Urlaub, personellen Veränderungen oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Inhalt
Ein Inhouse-Seminar im Arbeitsrecht vermittelt die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen verständlich und mit einem klaren Bezug zur betrieblichen Praxis. Die Schulung kann sowohl einen umfassenden Einstieg in das Arbeitsrecht bieten als auch gezielt einzelne arbeitsrechtliche Themen vertiefen.
Inhalt, Umfang und Schwerpunkt werden auf die jeweilige Zielgruppe und den konkreten Schulungsbedarf abgestimmt.
Welche Themen können in einem Inhouse-Seminar zum Arbeitsrecht behandelt werden?
Das Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Themenbereiche, die im Rahmen eines Inhouse-Seminars behandelt werden können. Dazu zählen sowohl klassische Fragen des Individualarbeitsrechts als auch praxisrelevante Themen aus dem laufenden Arbeitsverhältnis, dessen Begründung und Beendigung. Mögliche Seminarinhalte sind insbesondere:
Arbeitsvertrag und Beginn des Arbeitsverhältnisses
Bereits zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses werden wichtige rechtliche Weichen gestellt. Von der Gestaltung des Arbeitsvertrags über Probezeit, Befristung und Teilzeit bis hin zu Nebentätigkeiten, Ausschlussfristen oder Wettbewerbsverboten können einzelne Regelungen erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses haben. Im Seminar werden die wichtigsten Grundlagen verständlich eingeordnet und typische Gestaltungsmöglichkeiten sowie Fehlerquellen aufgezeigt.
Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Probezeit
Befristete Arbeitsverhältnisse
Teilzeit
Nebentätigkeiten
Ausschlussfristen
Wettbewerbsverbote
Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis
Im bestehenden Arbeitsverhältnis stellen sich täglich Fragen zu Weisungsrecht, Versetzung, Leistungs- und Nebenpflichten sowie zum Umgang mit Pflichtverletzungen. Auch Personalgespräche und die Dokumentation arbeitsrechtlich relevanter Vorgänge spielen in der Praxis eine wichtige Rolle. Der Themenbereich zeigt, welche Rechte Arbeitgeber haben, wo Grenzen bestehen und wie personelle Entscheidungen rechtlich sauber vorbereitet werden können.
Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers
Versetzung und Änderung von Arbeitsbedingungen
Haupt- und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis
Umgang mit Pflichtverletzungen
Personalgespräche
Dokumentation arbeitsrechtlich relevanter Vorgänge
Arbeitszeit und Vergütung
Arbeitszeit und Vergütung gehören zu den zentralen Themen des betrieblichen Alltags. Behandelt werden unter anderem Arbeitszeiterfassung, Überstunden, Mehrarbeit, Pausen, Ruhezeiten und unterschiedliche Vergütungsbestandteile. Ebenso geht es um Sonderzahlungen, variable Vergütung und den rechtssicheren Umgang mit Arbeitszeitverstößen. Ziel ist es, die gesetzlichen Grundlagen mit typischen betrieblichen Fragestellungen zu verbinden.
Grundlagen des Arbeitszeitrechts
Arbeitszeiterfassung
Überstunden und Mehrarbeit
Pausen und Ruhezeiten
Vergütungsansprüche
Sonderzahlungen und variable Vergütung
Umgang mit Arbeitszeitverstößen
Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und BEM
Arbeitsunfähigkeit wirft für Arbeitgeber und Beschäftigte regelmäßig rechtliche Fragen auf. Im Mittelpunkt stehen Anzeige- und Nachweispflichten, Entgeltfortzahlung, Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit sowie häufige oder länger andauernde Erkrankungen. Daneben werden das betriebliche Eingliederungsmanagement und die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung behandelt. Der Themenbereich vermittelt, welche Schritte im Umgang mit Erkrankungen rechtlich erforderlich und sinnvoll sind.
Rechte und Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Anzeige- und Nachweispflichten
Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit
häufige und lang andauernde Erkrankungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
krankheitsbedingte Kündigung
Urlaub und sonstige Freistellungen
Urlaubsansprüche wirken auf den ersten Blick einfach, führen in der Praxis aber häufig zu rechtlichen Fragen. Das Seminar behandelt Entstehung, Umfang, Planung und Gewährung von Urlaub sowie Übertragung und Verfall. Weitere Schwerpunkte sind Urlaub bei längerer Krankheit, Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Sonderurlaub und sonstige Freistellungen. Dabei werden typische Konfliktfelder und aktuelle rechtliche Anforderungen eingeordnet.
Entstehung und Umfang des Urlaubsanspruchs
Urlaubsplanung und Urlaubsgewährung
Übertragung und Verfall von Urlaub
Urlaub bei längerer Krankheit
Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sonderurlaub und Freistellung
Abmahnung und Pflichtverletzungen
Abmahnungen sind ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument, werden in der Praxis aber häufig fehlerhaft eingesetzt. Behandelt werden Voraussetzungen, Aufbau und Inhalt einer wirksamen Abmahnung sowie typische Fehlerquellen. Ebenso geht es um Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers, die Bedeutung der Abmahnung für eine spätere Kündigung und den Umgang mit wiederholten Pflichtverletzungen. Ziel ist ein sicherer und verhältnismäßiger Umgang mit arbeitsrechtlichen Pflichtverstößen.
Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung
Inhalt und Aufbau einer Abmahnung
typische Fehler bei Abmahnungen
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
Bedeutung der Abmahnung für eine spätere Kündigung
Umgang mit wiederholten Pflichtverletzungen
Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gehört zu den rechtlich sensibelsten Bereichen des Arbeitsrechts. Das Seminar vermittelt die Grundlagen ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen sowie personen-, verhaltens- und betriebsbedingter Kündigungen. Ergänzend werden Kündigungsfristen, allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Freistellung, Abfindung und Arbeitszeugnis behandelt. Der Schwerpunkt liegt auf einer praxisnahen Einordnung typischer Trennungssituationen.
ordentliche und außerordentliche Kündigung
personenbedingte Kündigung
verhaltensbedingte Kündigung
betriebsbedingte Kündigung
Kündigungsfristen
allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Freistellung
Abfindung
Arbeitszeugnis
Besondere Schutzrechte
Bestimmte Beschäftigtengruppen genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz. Dazu gehören unter anderem Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit oder Pflegezeit sowie schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Auch tarifvertragliche oder sonstige besondere Kündigungsschutzregelungen können eine Rolle spielen. Der Themenbereich zeigt, wann besondere Schutzvorschriften greifen und welche zusätzlichen Anforderungen bei personellen Maßnahmen beachtet werden müssen.
Schwangerschaft und Mutterschutz
Elternzeit
Pflegegesetz
Teilzeit
Schwerbehinderung und Gleichstellung
besonderer Kündigungsschutz (z.B. nach Tarifvertrag)
Arbeitsrecht in der modernen Arbeitswelt
Digitalisierung und neue Arbeitsformen verändern auch das Arbeitsrecht. Homeoffice, mobiles Arbeiten, digitale Kommunikation und Arbeitszeiterfassung werfen neue rechtliche Fragen auf. Hinzu kommen Datenschutz am Arbeitsplatz und der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz in Personalprozessen und Arbeitsabläufen. Im Seminar werden aktuelle Entwicklungen eingeordnet und mit den klassischen arbeitsrechtlichen Anforderungen verbunden.
Homeoffice und mobiles Arbeiten
Arbeitszeiterfassung
digitale Kommunikation im Arbeitsverhältnis
Datenschutz am Arbeitsplatz
Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsverhältnis
Die genannten Themen stellen lediglich eine Auswahl möglicher Inhalte dar und sind nicht abschließend. Darüber hinaus können auch weitere arbeitsrechtliche Fragestellungen Gegenstand eines Inhouse-Seminars sein. Ebenso ist es möglich, mehrere Themen miteinander zu verbinden oder einzelne Bereiche ausführlicher zu behandeln. Auf diese Weise können auch spezielle Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht inhaltlich aufgegriffen und in das Seminar integriert werden.
Für wen eignen sich Inhouse-Seminare im Arbeitsrecht?
Inhouse-Seminare im Arbeitsrecht eignen sich für unterschiedliche Personengruppen innerhalb eines Unternehmens oder einer betrieblichen Organisation. Je nachdem, welche Aufgaben die Teilnehmer wahrnehmen und mit welchen arbeitsrechtlichen Fragestellungen sie im Arbeitsalltag in Berührung kommen, können die Inhalte entsprechend ausgerichtet werden.
Zu den typischen Teilnehmergruppen gehören insbesondere:
Geschäftsführungen und Arbeitgeber
Personalverantwortliche und HR-Abteilungen
Führungskräfte und Teamleitungen
Mitarbeiter mit Personalverantwortung
Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder
Die Anforderungen an ein arbeitsrechtliches Seminar können sich je nach Teilnehmerkreis deutlich unterscheiden. Während für Geschäftsführungen und Personalabteilungen beispielsweise die rechtssichere Gestaltung betrieblicher Entscheidungen im Vordergrund stehen kann, sind für Führungskräfte häufig konkrete arbeitsrechtliche Fragen aus dem täglichen Umgang mit Mitarbeitern relevant. Bei Betriebsräten können wiederum Beteiligungsrechte und die rechtliche Bewertung betrieblicher Maßnahmen eine größere Rolle spielen.
Die rechtliche Perspektive, die Auswahl der Themen und die Tiefe der Darstellung können daher auf den jeweiligen Teilnehmerkreis abgestimmt werden. Dadurch lassen sich sowohl grundlegende Kenntnisse vermitteln als auch bereits vorhandenes Wissen gezielt vertiefen.
Vom Grundlagen-Seminar bis zum individuellen Schwerpunktthema
Nicht jedes Unternehmen und nicht jede Teilnehmergruppe benötigt dieselben arbeitsrechtlichen Kenntnisse. Das Seminar kann deshalb sowohl als Grundlagenschulung im Arbeitsrecht als auch als vertiefende Schulung zu einzelnen Themen gestaltet werden.
Möglich ist beispielsweise ein kompakter Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen für Führungskräfte. Ebenso können einzelne Themen wie Kündigungsrecht, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitszeit oder Abmahnungen ausführlich behandelt werden.
Auch mehrere Themenbereiche können miteinander kombiniert werden. Dadurch lässt sich das Seminar auf vorhandene Vorkenntnisse, aktuelle Fragestellungen und den gewünschten zeitlichen Rahmen abstimmen.
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Sie möchten eine Schulung zu einem bestimmten arbeitsrechtlichen Thema durchführen oder verschiedene Themen miteinander kombinieren? Inhalt, Zielgruppe, Schwerpunkt und Umfang des Inhouse-Seminars können individuell abgestimmt werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein Inhouse-Seminar im Arbeitsrecht ist eine Schulung, deren Inhalte gezielt für eine bestimmte Teilnehmergruppe zusammengestellt werden. Anders als bei einem Seminar mit fest vorgegebenem Programm können Themen, Umfang und Schwerpunkt an den jeweiligen Schulungsbedarf angepasst werden.
Ja. Ein Inhouse-Seminar muss nicht das gesamte Arbeitsrecht behandeln. Möglich sind auch Schulungen zu einzelnen Themen wie Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeit, Krankheit, BEM, Urlaub oder Arbeitsvertragsgestaltung.
Ja. Unterschiedliche arbeitsrechtliche Themen können innerhalb einer Schulung miteinander verbunden werden. Auf diese Weise lässt sich ein Seminar zusammenstellen, das zu den konkreten Anforderungen und Vorkenntnissen der Teilnehmer passt.
Ja. Inhalt und Darstellung können an den jeweiligen Kenntnisstand angepasst werden. Möglich sind sowohl Grundlagen-Seminare für Teilnehmer ohne oder mit geringen Vorkenntnissen als auch vertiefende Schulungen für erfahrene Personalverantwortliche, Führungskräfte oder Betriebsratsmitglieder.
Ja. Die Inhalte des Inhouse-Seminars können an die konkreten Anforderungen des Unternehmens oder der jeweiligen Teilnehmergruppe angepasst werden. Dabei können bestimmte arbeitsrechtliche Schwerpunkte vertieft und typische Fragestellungen aus der betrieblichen Praxis berücksichtigt werden. So entsteht eine Schulung, die sich am tatsächlichen Schulungsbedarf der Teilnehmer orientiert.
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- Referent für Betriebsratsschulungen
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Van Hoang
Rechtsanwalt Van Hoang ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig, hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und verfügt über Prozesserfahrung bis hin zum Bundesarbeitsgericht. In seiner täglichen anwaltlichen Tätigkeit berät und vertritt er Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten. Dabei befasst er sich regelmäßig mit Kündigungen, Abmahnungen, Vergütungsfragen sowie weiteren individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen. Diese praktische Erfahrung fließt unmittelbar in seine Seminare ein und sorgt für einen engen Bezug zu typischen Fragestellungen aus dem betrieblichen Alltag.
Daneben verfügt er über Erfahrung in Rhetorik, Präsentation und Verhandlungsführung. Bereits im Studium leitete er juristische Lehrveranstaltungen und Rhetorikkurse und nahm erfolgreich an einem renommierten internationalen Wettbewerb mit simulierten Gerichtsverhandlungen teil. Später betreute er dort selbst Studierende als Headcoach. Heute ist er zudem Referent für ein externes Betriebsratsschulungsinstitut.
Sein Stil ist pragmatisch, interaktiv und praxisnah: Konkrete Fälle, Diskussionen, Fragen und kurze Übungen sorgen dafür, dass auch anspruchsvolle Themen verständlich und lebendig vermittelt werden.

