Arbeitsverhinderung

Eine Arbeitsverhinderung kann jeden Arbeitnehmer treffen – sei es durch Krankheit, einen Unfall, familiäre Verpflichtungen oder unvorhergesehene Ereignisse. Doch nicht jede Abwesenheit ist automatisch erlaubt, und wer ohne rechtfertigenden Grund fehlt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Arbeitsverhinderung vorliegt, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben und wie Sie sich im Fall einer kurzfristigen Verhinderung richtig verhalten. Ziel ist, rechtliche Klarheit zu schaffen und Missverständnisse mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

Unter einer Arbeitsverhinderung versteht man die vorübergehende Unfähigkeit oder Unzumutbarkeit, die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit auszuführen. Es handelt sich also um Situationen, in denen der Arbeitnehmer aus persönlichen oder sachlichen Gründen nicht arbeiten kann. Dabei ist entscheidend, ob der Grund für das Fernbleiben rechtlich anerkannt ist.

Typische Fälle sind Krankheit, Arztbesuche, familiäre Notfälle, ein Todesfall im engen Familienkreis oder unverschuldete Ereignisse wie ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Aber auch eine vorübergehende Pflicht zur Pflege eines Angehörigen kann eine Arbeitsverhinderung darstellen.

Arbeitnehmer müssen zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten unterscheiden. Nur wenn ein rechtlich anerkannter Grund vorliegt, entfällt die Arbeitspflicht ohne negative Folgen. In allen anderen Fällen kann der Arbeitgeber Abmahnungen aussprechen oder im Wiederholungsfall sogar kündigen.

Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsverhinderung

Sobald Arbeitnehmer erkennen, dass sie ihre Arbeit nicht aufnehmen können, müssen sie den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Diese sogenannte Anzeigepflicht ergibt sich aus § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). „Unverzüglich“ bedeutet, dass die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern erfolgen muss – also in der Regel sofort nach Eintritt der Verhinderung.

Die Mitteilung sollte möglichst telefonisch oder per E-Mail erfolgen und den Grund der Verhinderung sowie die voraussichtliche Dauer nennen. Bei Krankheit ist zusätzlich ein ärztliches Attest erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert – oder früher, falls der Arbeitgeber dies verlangt.

Auch bei anderen Gründen, etwa bei einem familiären Notfall, sollte der Arbeitnehmer die Situation nachvollziehbar schildern und, wenn möglich, Belege oder Nachweise vorlegen. Eine verspätete oder unterlassene Meldung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, selbst wenn der Grund der Abwesenheit berechtigt war.

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung

In bestimmten Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn sie vorübergehend nicht arbeiten können. Der bekannteste Fall ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet eingetreten ist und das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht.

Darüber hinaus gibt es auch in anderen Fällen eine bezahlte Freistellung. Nach § 616 BGB hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus persönlichen Gründen ohne eigenes Verschulden an der Arbeit verhindert ist. Dazu zählen etwa Arzttermine, die nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden können, die Geburt des eigenen Kindes, die Pflege eines erkrankten Kindes oder der Tod eines nahen Angehörigen.

Allerdings kann der Anspruch nach § 616 BGB im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Deshalb sollten Arbeitnehmer ihre Verträge genau prüfen. Wenn kein Anspruch besteht, kann es sich lohnen, Urlaub oder unbezahlte Freistellung zu beantragen, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Typische Gründe für eine Arbeitsverhinderung

Eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsverhinderungen ist Krankheit. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine körperliche oder psychische Erkrankung handelt – entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Auch Verletzungen durch Unfälle, etwa im Straßenverkehr oder im Haushalt, fallen darunter.

Daneben können persönliche Ereignisse wie Hochzeiten, Geburten oder Todesfälle zu einer kurzzeitigen Verhinderung führen. Auch unverschuldete äußere Umstände wie extreme Witterung, Streiks im öffentlichen Nahverkehr oder Naturkatastrophen können eine rechtmäßige Arbeitsverhinderung begründen, sofern der Arbeitnehmer alles Zumutbare unternommen hat, um den Arbeitsplatz zu erreichen.

In manchen Fällen können auch Pflichten gegenüber Behörden, etwa Gerichtstermine oder Wahlen, eine Arbeitsverhinderung darstellen. Wichtig ist stets, dass die Ursache außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitnehmers liegt und kein schuldhaftes Verhalten vorliegt.

Folgen einer unentschuldigten Arbeitsverhinderung

Wer ohne ausreichenden Grund der Arbeit fernbleibt oder den Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert, riskiert ernste Konsequenzen. Eine unentschuldigte Arbeitsverhinderung gilt als Pflichtverletzung und kann zunächst zu einer Abmahnung führen. Bei wiederholtem Fehlverhalten droht sogar eine verhaltensbedingte Kündigung.

Darüber hinaus verliert der Arbeitnehmer in solchen Fällen den Anspruch auf Lohnzahlung. Denn ohne Arbeitsleistung oder rechtfertigenden Grund besteht grundsätzlich keine Vergütungspflicht des Arbeitgebers. In schweren Fällen kann der Arbeitgeber sogar Schadensersatz verlangen, wenn durch das unentschuldigte Fehlen messbare Schäden entstehen, etwa Produktionsausfälle oder Vertragsstrafen.

Auch der Ruf und die Vertrauensbasis im Betrieb können durch unentschuldigte Abwesenheiten erheblich leiden. Arbeitnehmer sollten deshalb bei jeder Verhinderung offen und ehrlich kommunizieren und die Gründe belegen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Zusammenfassung

Eine Arbeitsverhinderung liegt vor, wenn Arbeitnehmer unverschuldet und vorübergehend an der Arbeit gehindert sind. Wichtig sind eine sofortige Mitteilung an den Arbeitgeber und gegebenenfalls ein Nachweis.

Fazit

Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten bei Arbeitsverhinderungen genau kennen. Wer sich rechtzeitig meldet und seine Situation nachvollziehbar erklärt, vermeidet arbeitsrechtliche Probleme. Gleichzeitig ist es wichtig zu wissen, wann Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht und wann nicht. Unentschuldigtes Fernbleiben kann ernste Konsequenzen haben, während eine korrekte Anzeige und Dokumentation die eigene Position stärkt. Bei Unsicherheiten oder Konflikten mit dem Arbeitgeber ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht besonders wertvoll.

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