Ausschlussklausel

Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen sind weit verbreitet – oft ohne dass Arbeitnehmer deren Bedeutung kennen. Dabei können sie im Ernstfall dazu führen, dass Ansprüche auf Lohn, Überstundenvergütung, Abfindung oder Urlaubsgeld vollständig verloren gehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Ausschlussklausel ist, wann sie wirksam ist und wie Sie Ihre Rechte trotzdem wahren können. Ziel ist, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften ein klares Verständnis zu vermitteln, damit sie wissen, worauf sie bei solchen Vertragsklauseln achten müssen.

Eine Ausschlussklausel – auch Verfallklausel genannt – legt fest, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, verfallen die Ansprüche dauerhaft. Das gilt selbst dann, wenn sie eigentlich berechtigt sind.

Typische Ausschlussfristen betragen drei oder sechs Monate. Sie beginnen meist mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist – zum Beispiel mit dem Ende des Monats, in dem Überstunden geleistet oder der Lohn zu spät gezahlt wurde.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hat Anspruch auf eine Prämie für Dezember, erhält diese aber nicht. Enthält der Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist von drei Monaten, muss sie den Anspruch spätestens bis Ende März schriftlich geltend machen. Tut sie das nicht, ist der Anspruch verfallen.

Damit sind Ausschlussklauseln deutlich strenger als gesetzliche Verjährungsfristen, die in der Regel drei Jahre betragen. Deshalb sind sie für Arbeitnehmer besonders risikoreich.

Rechtliche Grundlage und Zweck von Ausschlussklauseln

Ausschlussklauseln beruhen auf der sogenannten Vertragsfreiheit. Arbeitgeber dürfen sie in Arbeitsverträgen verwenden, um Rechtsklarheit zu schaffen und Streitigkeiten über alte Ansprüche zu vermeiden. Sie sollen verhindern, dass Forderungen nach langer Zeit plötzlich geltend gemacht werden.

Allerdings unterliegen solche Klauseln einer strengen rechtlichen Kontrolle. Sie dürfen Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen und müssen klar formuliert sein. Das ergibt sich aus § 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der für Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt – und dazu zählen auch vorformulierte Arbeitsverträge.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat in den letzten Jahren mehrfach betont, dass Ausschlussklauseln transparent und verständlich sein müssen. Unklare, mehrdeutige oder zu weit gefasste Regelungen sind unwirksam.

Voraussetzungen für eine wirksame Ausschlussklausel

Damit eine Ausschlussklausel wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Erstens muss die Frist ausreichend lang sein. Eine Frist von weniger als drei Monaten für die erste Geltendmachung ist nach der Rechtsprechung des BAG unwirksam, weil sie Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Zweitens muss die Klausel klar erkennen lassen, wann die Frist beginnt und wie die Geltendmachung zu erfolgen hat. Meist wird verlangt, dass Ansprüche schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) geltend gemacht werden. Fehlt eine eindeutige Regelung, ist die Klausel ebenfalls unwirksam.

Drittens dürfen bestimmte Ansprüche von vornherein nicht ausgeschlossen werden. Dazu gehören insbesondere der gesetzliche Mindestlohn (§ 3 MiLoG), Urlaubsansprüche sowie Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen oder Diskriminierungen. Eine Ausschlussklausel, die diese Rechte umfasst, ist insgesamt unwirksam.

Unterschied zwischen einstufigen und zweistufigen Ausschlussklauseln

Man unterscheidet zwischen einstufigen und zweistufigen Ausschlussklauseln.

Bei einer einstufigen Klausel müssen Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt das rechtzeitig, bleibt der Anspruch bestehen.

Bei einer zweistufigen Klausel muss der Arbeitnehmer zunächst eine außergerichtliche Geltendmachung vornehmen (erste Stufe) und, falls der Arbeitgeber den Anspruch ablehnt, innerhalb einer weiteren Frist Klage beim Arbeitsgericht erheben (zweite Stufe).

Zweistufige Klauseln sind besonders riskant, weil viele Arbeitnehmer die zweite Frist übersehen. Häufig liegt sie ebenfalls bei drei Monaten. Wer also nach Ablehnung nicht rechtzeitig Klage einreicht, verliert den Anspruch endgültig – auch wenn er eigentlich berechtigt war.

Unwirksame Ausschlussklauseln in der Praxis

Viele in der Praxis verwendeten Ausschlussklauseln sind unwirksam, weil sie gegen gesetzliche Vorgaben oder die AGB-Kontrolle verstoßen. Besonders häufige Fehler sind:

– zu kurze Fristen (unter drei Monaten)
– unklare Formulierungen zur Geltendmachung
– der Ausschluss gesetzlich geschützter Ansprüche wie Mindestlohn oder Urlaubsabgeltung
– fehlende Differenzierung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberansprüchen

Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes im Jahr 2015 sind Klauseln, die keine Ausnahme für den Mindestlohn enthalten, regelmäßig unwirksam. Das gilt auch für Altverträge. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine solche Regelung insgesamt nichtig ist – sie kann also nicht teilweise bestehen bleiben.

Arbeitnehmer sollten daher bestehende Arbeitsverträge oder Änderungsverträge prüfen lassen, um festzustellen, ob die Ausschlussklausel wirksam ist oder ob Ansprüche trotz Fristablauf noch bestehen.

Durchsetzung von Ansprüchen trotz Ausschlussklausel

Auch wenn eine Ausschlussklausel zunächst einschüchternd wirkt, bedeutet sie nicht immer, dass Ansprüche verloren sind. Ist die Klausel unwirksam oder unklar formuliert, bleibt der Anspruch bestehen und kann nach den gesetzlichen Verjährungsfristen geltend gemacht werden.

Arbeitnehmer sollten bei offenen Lohnforderungen, Überstundenvergütungen oder Bonuszahlungen nicht vorschnell aufgeben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die Klausel überhaupt wirksam ist und ob Ansprüche noch durchgesetzt werden können.

Selbst wenn die Frist tatsächlich abgelaufen ist, kann sich im Einzelfall ergeben, dass sie nicht zu laufen begonnen hat – etwa weil der Anspruch dem Arbeitnehmer erst später bekannt wurde. In solchen Fällen ist eine genaue juristische Prüfung entscheidend.

Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis – etwa auf Lohn, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung oder Abfindung – möglichst frühzeitig schriftlich oder in Textform geltend machen. Selbst wenn keine Ausschlussklausel bekannt ist, ist eine Geltendmachung (schriftlich oder Textform) immer ratsam, um Beweise zu sichern.

Zudem sollten Arbeitnehmer bei neuen Arbeitsverträgen prüfen (lassen), ob eine Ausschlussklausel enthalten ist und ob sie wirksam formuliert ist. Besonders wichtig ist die Kontrolle, ob der gesetzliche Mindestlohn und andere unverzichtbare Ansprüche ausdrücklich ausgenommen sind.

Wenn der Arbeitgeber einen Anspruch ablehnt, sollte innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist Klage erhoben werden. Eine verspätete Klage kann selbst berechtigte Forderungen zunichtemachen.

Zusammenfassung

Ausschlussklauseln verpflichten Arbeitnehmer, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb kurzer Fristen geltend zu machen. Viele Klauseln sind jedoch unwirksam, wenn sie gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder zu unklar formuliert sind.

Fazit

Ausschlussklauseln können für Arbeitnehmer erhebliche Nachteile haben, wenn sie nicht genau verstanden und rechtzeitig beachtet werden. Oft verlieren Beschäftigte Ansprüche, weil sie die Fristen übersehen oder die Regelung für verbindlich halten, obwohl sie unwirksam ist. Eine rechtliche Prüfung des Arbeitsvertrags kann hier entscheidend sein. Wer seine Ansprüche sichern möchte, sollte frühzeitig handeln und bei Unsicherheiten einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Das können wir für Sie tun

Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften bundesweit in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir prüfen Abfindungsangebote, verhandeln mit Arbeitgebern und unterstützen Sie dabei, Ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen. Wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht und sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und nutzen können.

Egal ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Sonstiges im Arbeitsrecht – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und rechtlichen Kompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie etwas unterschreiben, und sichern Sie sich eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage. In Ihrer konkreten Situation sollten Sie immer rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen.

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