Zeugnis – Einfach

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Oft handelt es sich dabei um ein sogenanntes einfaches Zeugnis, das nur die Art und Dauer der Beschäftigung beschreibt. In diesem Beitrag erfahren Arbeitnehmer, was ein einfaches Zeugnis genau ist, welche Rechte sie haben und wie sie ein fehlerhaftes Zeugnis korrigieren lassen können.

Das einfache Arbeitszeugnis ist die grundlegende Form des Arbeitszeugnisses. Es enthält nur die Art der Tätigkeit und die Dauer der Beschäftigung, nicht jedoch eine Bewertung der Leistung oder des Verhaltens. Damit unterscheidet es sich vom sogenannten qualifizierten Zeugnis, das zusätzlich eine Beurteilung der Arbeitsweise, der Fachkenntnisse und des Sozialverhaltens umfasst.

Die gesetzliche Grundlage für den Zeugnisanspruch findet sich in § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Dort ist festgelegt, dass Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis verlangen können. Sie haben dabei die Wahl zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis.

Das einfache Zeugnis ist inhaltlich neutral und beschränkt sich auf objektive Fakten. Es dient dazu, die Beschäftigung nachzuweisen – beispielsweise für Rentenansprüche, Arbeitslosengeld oder zukünftige Bewerbungen, bei denen keine Leistungsbewertung erforderlich ist.

Inhalt und Aufbau des einfachen Zeugnisses

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um rechtlich wirksam zu sein. Dazu gehören der vollständige Name des Arbeitnehmers, das Eintritts- und Austrittsdatum sowie die genaue Bezeichnung der Position oder Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausgeübt hat.

Darüber hinaus sollten die wichtigsten Aufgaben oder Verantwortungsbereiche genannt werden, um den Charakter der Beschäftigung klar zu umreißen. Beispielsweise kann formuliert werden, dass der Arbeitnehmer „im Kundenservice tätig war“, „die Buchhaltung unterstützt hat“ oder „in der Produktion eingesetzt war“.

Wichtig ist, dass das Zeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert ist. Der Arbeitgeber darf keine versteckten negativen Andeutungen oder missverständlichen Formulierungen verwenden. Es darf weder Lob vortäuschen, das nicht gerechtfertigt ist, noch durch Weglassen wesentlicher Tätigkeiten den Eindruck erwecken, der Arbeitnehmer sei weniger qualifiziert gewesen.

Das Zeugnis muss auf offiziellem Geschäftspapier ausgestellt, handschriftlich unterschrieben und in gedruckter Form übergeben werden. Eine elektronische Übermittlung ist nach § 109 Absatz 3 GewO ausdrücklich unzulässig.

Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wann ein einfaches Zeugnis ausreicht und wann sie besser ein qualifiziertes verlangen sollten. Ein einfaches Zeugnis ist sinnvoll, wenn der Beschäftigungszeitraum sehr kurz war, wenn es sich um eine Nebenbeschäftigung handelte oder wenn der Arbeitnehmer keine Leistungsbeurteilung wünscht.

Das qualifizierte Zeugnis hingegen ist die übliche Form bei längeren oder qualifizierten Beschäftigungsverhältnissen. Es enthält neben den objektiven Angaben auch eine Bewertung der Arbeitsleistung, des Engagements, der Zuverlässigkeit und des Sozialverhaltens.

Arbeitnehmer können frei entscheiden, welche Form sie wünschen. Ein Arbeitgeber darf ein einfaches Zeugnis nicht anstelle eines qualifizierten ausstellen, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich eine umfassende Beurteilung verlangt. Umgekehrt kann der Arbeitnehmer auf Wunsch ein einfaches Zeugnis erhalten, auch wenn das Arbeitsverhältnis länger bestand.

Rechte der Arbeitnehmer auf ein einfaches Zeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von der Beschäftigungsdauer oder der Art des Vertrags einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch entsteht automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also etwa nach einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag, dem Ablauf einer Befristung oder auch nach einer einvernehmlichen Beendigung.

Der Anspruch auf ein Zeugnis kann auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses bestehen – dann handelt es sich um ein sogenanntes Zwischenzeugnis. Ein solches kann etwa verlangt werden, wenn ein Vorgesetztenwechsel ansteht, ein interner Stellenwechsel erfolgt oder der Arbeitnehmer sich neu bewerben möchte.

Der Anspruch auf das einfache Zeugnis verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Allerdings können tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen gelten, die deutlich kürzer sind. Arbeitnehmer sollten daher nicht zu lange warten, sondern das Zeugnis zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfordern.

Anforderungen an Sprache und Formulierung

Auch wenn das einfache Zeugnis keine Leistungsbewertung enthält, muss es klar, sachlich und fehlerfrei formuliert sein. Es darf keine versteckten negativen Hinweise enthalten, etwa durch Ironie, ungewöhnliche Formulierungen oder bewusstes Weglassen wichtiger Tätigkeiten.

Ein einfaches Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, da es die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen darf. Gleichzeitig gilt das Gebot der Wahrheit: Der Arbeitgeber darf keine Tätigkeiten oder Positionen angeben, die der Arbeitnehmer tatsächlich nicht ausgeübt hat.

Die Formulierung sollte außerdem frei von Rechtschreibfehlern, Tippfehlern und Layout-Mängeln sein. Ein unprofessionell gestaltetes Zeugnis kann im Bewerbungsverfahren einen negativen Eindruck hinterlassen und wird daher von Gerichten als fehlerhaft angesehen.

Korrektur und Berichtigung eines fehlerhaften Zeugnisses

Wenn ein einfaches Zeugnis falsche Angaben enthält oder wichtige Tätigkeiten ausgelassen wurden, kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung verlangen. Der Anspruch auf Berichtigung ergibt sich aus § 109 Absatz 2 GewO, wonach das Zeugnis klar und vollständig sein muss.

In der Praxis sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zunächst schriftlich auf die Fehler hinweisen und eine fristgerechte Korrektur verlangen. Bleibt dies erfolglos, kann der Anspruch auf ein richtiges Zeugnis auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Gerichte prüfen dann, ob das Zeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob die Angaben objektiv richtig sind. Der Arbeitgeber darf dabei keine Formulierungen verwenden, die den beruflichen Werdegang oder die Chancen des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnten.

Ein fehlerhaftes Zeugnis kann erhebliche Nachteile im Bewerbungsprozess haben, da Personalverantwortliche Lücken, unklare Angaben oder unprofessionelle Sprache oft negativ bewerten. Deshalb sollte jedes Zeugnis – auch ein einfaches – sorgfältig geprüft werden.

Warum Sie bei Zeugnissen einen Anwalt einschalten sollten

Auch wenn ein einfaches Arbeitszeugnis harmlos erscheint, können fehlerhafte oder unvollständige Angaben erhebliche Folgen haben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob das Zeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ob wichtige Tätigkeiten korrekt beschrieben sind und ob die Formulierungen den Grundsatz der Wohlwollenspflicht einhalten.

Er unterstützt Sie dabei, eine Zeugnisberichtigung zu verlangen und Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen. Zudem kann er beraten, ob in Ihrem Fall ein qualifiziertes Zeugnis sinnvoller wäre, um Ihre beruflichen Chancen zu verbessern.

Gerade bei Konflikten mit dem Arbeitgeber oder bei einer angespannten Trennungssituation ist anwaltliche Unterstützung entscheidend, um ein vollständiges, korrektes und faires Zeugnis zu erhalten.

Zusammenfassung

Ein einfaches Arbeitszeugnis bestätigt die Art und Dauer der Beschäftigung, ohne eine Leistungsbewertung zu enthalten. Es muss wahrheitsgemäß, wohlwollend und fehlerfrei formuliert sein. Arbeitnehmer haben bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch darauf und können Korrekturen verlangen, wenn Angaben fehlen oder fehlerhaft sind.

Fazit

Das einfache Arbeitszeugnis ist ein grundlegender, aber wichtiger Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses. Es dokumentiert den beruflichen Werdegang und kann bei Bewerbungen oder Behördenverfahren erforderlich sein. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass alle Angaben korrekt sind, und im Zweifel rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Das können wir für Sie tun

Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften bundesweit in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir prüfen Abfindungsangebote, verhandeln mit Arbeitgebern und unterstützen Sie dabei, Ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen. Wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht und sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und nutzen können.

Egal ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Sonstiges im Arbeitsrecht – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und rechtlichen Kompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie etwas unterschreiben, und sichern Sie sich eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage. In Ihrer konkreten Situation sollten Sie immer rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen.

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