In Betrieben und Konzernen, in denen das Kündigungsschutzgesetz gilt, können Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres kündigen. Genau deshalb erleben viele Beschäftigte in der Praxis nicht die direkte Kündigung, sondern zunächst etwas anderes: Druck, gezielte Konflikte und Maßnahmen, die den Arbeitsplatz zunehmend unerträglich machen sollen.
Inhalt
Dieser Beitrag richtet sich an Arbeitnehmer, die sich in einer solchen Situation wiedererkennen. Er soll dafür sensibilisieren, dass Konflikte am Arbeitsplatz nicht immer auf eigenes Fehlverhalten zurückzuführen sind. Viele Betroffene beginnen zunächst, an sich selbst zu zweifeln, wenn sich die Stimmung im Betrieb verändert, Aufgaben entzogen oder neu verteilt werden oder plötzlich Kritik an der eigenen Arbeit zunimmt. Dabei liegt die Ursache nicht immer bei ihnen selbst. Mitunter wird eine belastende Situation gezielt vom Arbeitgeber herbeigeführt.
Die verhaltensbedingte Kündigung als Druckmittel
Eine häufige Vorgehensweise läuft über die verhaltensbedingte Kündigung. Arbeitgeber verfügen aufgrund ihres Direktionsrechts über einen erheblichen Spielraum bei der Organisation von Arbeit. Sie entscheiden, welche Aufgaben zugewiesen werden, wie Arbeitsabläufe gestaltet werden und welche Mitarbeiter miteinander arbeiten.
Dieser Spielraum kann im Einzelfall auch gezielt eingesetzt werden, um Druck aufzubauen. Arbeitnehmern werden dann etwa Tätigkeiten übertragen, von denen der Arbeitgeber weiß, dass sie der betreffenden Person nicht liegen oder diese bewusst demotivieren. Ebenso kann es vorkommen, dass Mitarbeiter gezielt mit Kollegen zusammengebracht werden, mit denen es bereits Spannungen oder Konflikte gibt.
Bleiben Leistungseinbußen oder zwischenmenschliche Probleme unter solchen Umständen nicht aus, folgt häufig die nächste Stufe: erst Ermahnungen, dann Abmahnungen und schließlich die Kündigung. Aus Sicht des Arbeitgebers ist es häufig noch günstiger, wenn der Arbeitnehmer vorher selbst kündigt. Dann entfällt die Notwendigkeit, eine Kündigung rechtlich zu rechtfertigen.
Wenn gezielt nach Kündigungsgründen gesucht wird
Bei Arbeitnehmern, die besonders schwer zu kündigen sind, wird häufig noch genauer hingeschaut. Das betrifft etwa Betriebsratsmitglieder, aber auch sonstige Mitarbeiter, die im Unternehmen als unbequem oder unerwünscht gelten.
Dann wird nicht selten gezielt nach möglichen Pflichtverstößen gesucht. Schon kleinere Unregelmäßigkeiten können plötzlich erheblich gemacht werden. Ein typisches Beispiel ist die Arbeitszeiterfassung. Wer beim Kommen, Gehen oder bei Raucherpausen nicht korrekt ein- oder ausstempelt, sieht sich schnell mit dem Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs konfrontiert. Die Folge kann sogar eine fristlose Kündigung sein.
Ähnlich verhält es sich bei Spesenabrechnungen oder Reisekosten. Was lange niemanden interessiert hat, wird plötzlich akribisch kontrolliert. Kleinste Fehler oder Ungenauigkeiten können dann zum Anlass genommen werden, einen Kündigungsgrund zu konstruieren oder zumindest den Druck auf den Arbeitnehmer weiter zu erhöhen.
Rückkehr aus dem Homeoffice als Druckinstrument
Auch die Rückholung von Arbeitnehmern aus dem Homeoffice zurück in den Betrieb ist in der Praxis zunehmend zu beobachten. Natürlich ist nicht jede solche Entscheidung rechtsmissbräuchlich. Sie kann aber im Einzelfall Teil einer Strategie sein, den Arbeitsplatz unattraktiver zu machen und so eine Eigenkündigung zu provozieren.
Längere Fahrtzeiten, der Wegfall eingespielter Arbeitsabläufe, eine belastendere Arbeitsumgebung oder die bewusste Trennung von funktionierenden Strukturen können erheblichen Druck erzeugen. Gerade wenn diese Maßnahmen nicht nachvollziehbar begründet werden können, sollten Betroffene genau hinschauen.
Nicht vorschnell an sich selbst zweifeln
Wer sich in einer solchen Situation befindet, reagiert oft zunächst mit Selbstzweifeln. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie empfindlich reagieren, ob sie tatsächlich schlechter geworden sind oder ob die Probleme vielleicht doch an ihnen liegen. Genau das macht solche Strategien so wirksam.
Wer das Gefühl hat, dass der Arbeitgeber gezielt Druck aufbaut, sollte deshalb nicht vorschnell an sich selbst zweifeln. Hinter scheinbar „zufälligen“ Veränderungen am Arbeitsplatz kann mitunter eine klare Strategie stecken.
Frühzeitig rechtlichen Rat einholen
Wenn sich Anzeichen dafür mehren, dass ein Arbeitgeber Konflikte bewusst verschärft, gezielt nach Fehlern sucht oder den Arbeitsplatz systematisch unattraktiv macht, sollte die Situation frühzeitig rechtlich eingeordnet werden. Denn je früher Betroffene reagieren, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und die eigenen Rechte schützen.
Wer den Eindruck hat, von solchen Methoden betroffen zu sein, sollte sich daher mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zusammensetzen, um die Situation zu bewerten und eine sinnvolle Gegenstrategie zu entwickeln.
Über die Kanzlei Hoang in Dortmund
Die Kanzlei Hoang mit Sitz in Dortmund berät und vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte bundesweit in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu den Schwerpunkten gehören insbesondere das Kündigungsrecht, Aufhebungsverträge und Abmahnungen. Darüber hinaus deckt die Kanzlei das gesamte Arbeitsrecht ab und unterstützt bei außergerichtlichen Verhandlungen ebenso wie in gerichtlichen Verfahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Arbeitgeber darf sein Weisungsrecht nicht gezielt dazu einsetzen, Arbeitnehmer zu schikanieren oder zu einer Eigenkündigung zu drängen. Nicht jede belastende Entscheidung ist jedoch automatisch unzulässig, da Arbeitgeber Arbeitsaufgaben und betriebliche Abläufe grundsätzlich organisieren dürfen. Entscheidend sind der sachliche Grund, die konkrete Ausgestaltung und der Gesamtzusammenhang der Maßnahmen.
Anzeichen können der plötzliche Entzug bisheriger Aufgaben, unverständliche Versetzungen, zunehmende Kontrollen oder eine auffällige Häufung von Kritik und Abmahnungen sein. Auch die gezielte Zuweisung konfliktträchtiger Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen kann auf eine Druckstrategie hindeuten. Einzelne Maßnahmen reichen meist nicht aus; wichtig ist das Gesamtbild über einen längeren Zeitraum.
Arbeitnehmer müssen arbeitsvertragliche Pflichten weiterhin sorgfältig erfüllen, insbesondere bei Arbeitszeiten, Pausen, Reisekosten und Spesenabrechnungen. Werden geringfügige Fehler plötzlich besonders streng verfolgt, kann dies jedoch Teil einer gezielten Vorbereitung von Abmahnungen oder einer Kündigung sein. Betroffene sollten Vorwürfe nicht ungeprüft hinnehmen und den jeweiligen Sachverhalt genau dokumentieren.
Die Anordnung, wieder im Betrieb zu arbeiten, ist nicht automatisch unzulässig. Sie kann aber rechtlich angreifbar sein, wenn ein Anspruch auf Homeoffice besteht, die Weisung unangemessen ist oder sie gezielt dazu dient, den Arbeitsplatz unattraktiv zu machen. Dabei sind insbesondere der Arbeitsvertrag, bisherige Vereinbarungen und die betrieblichen Gründe zu prüfen.
Kündigen Sie nicht vorschnell selbst und unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne vorherige Prüfung. Dokumentieren Sie Veränderungen, Gespräche, Weisungen, Abmahnungen und mögliche Zeugen möglichst genau. Frühzeitiger arbeitsrechtlicher Rat kann helfen, auf Maßnahmen richtig zu reagieren und Nachteile beim Kündigungsschutz oder Arbeitslosengeld zu vermeiden.
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Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen erstellt und redaktionell verantwortet von Rechtsanwalt Van Hoang.
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