Wie beantrage ich Teilzeit während der Elternzeit?
Wer während der Elternzeit in reduziertem Umfang weiterarbeiten möchte, kann unter den Voraussetzungen des § 15 BEEG eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird und insbesondere den gewünschten Beginn sowie den Umfang der Teilzeit enthält.
Damit Sie Ihren Antrag schnell und unkompliziert erstellen können, stellen wir Ihnen hier eine kostenlose Vorlage für den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit zum Download zur Verfügung.
Was muss in einem Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit stehen?
Der Antrag sollte insbesondere den gewünschten Zeitraum, die Anzahl der Wochenstunden und möglichst auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage enthalten. Zudem müssen die gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen des § 15 BEEG beachtet werden.
Unsere Vorlage enthält die wesentlichen Angaben und kann individuell an Ihre persönliche Situation angepasst werden.
Max Musterperson
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12345 Stadt
Firma
Firmaweg 15
12345 Stadt
19. August 2026
Teilzeitantrag während der Elternzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG, meine Tätigkeit während der Elternzeit im Zeitraum vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX in Teilzeit mit einem Umfang von XX Wochenstunden auszuüben.
Ich wünsche folgende Verteilung der Arbeitszeit:
Die XX Wochenstunden sollen auf fünf Arbeitstage pro Woche mit jeweils XX Stunden täglich verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit soll jeweils am Vormittag liegen und spätestens um XX:XX Uhr enden.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Antrags sowie die beantragte Teilzeitbeschäftigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer während der Elternzeit weniger arbeiten möchte, kann beim Arbeitgeber eine Verringerung der Arbeitszeit nach § 15 BEEG beantragen. Im Antrag sollten insbesondere der gewünschte Beginn, der Umfang der Arbeitszeit und möglichst auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht grundsätzlich, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Außerdem muss die Arbeitszeit grundsätzlich für mindestens zwei Monate auf mindestens 15 und höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden (§ 15 Abs. 7 BEEG). Hinweis: Die dargestellten Voraussetzungen gelten für die aktuelle Rechtslage. Für vor dem 1. September 2021 geborene Kinder gelten teilweise abweichende Regelungen, insbesondere eine Höchstgrenze von 30 Wochenstunden. Für vor dem 1. Mai 2025 geborene Kinder sind zudem die bisherigen Formvorschriften zu beachten.
Für eine Teilzeitbeschäftigung innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes muss der Antrag grundsätzlich spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Für eine Teilzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes gilt grundsätzlich eine Frist von 13 Wochen (§ 15 Abs. 7 BEEG).
Der Arbeitgeber kann einen gesetzlichen Teilzeitanspruch während der Elternzeit nicht ohne Weiteres ablehnen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, müssen der gewünschten Verringerung dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, damit eine Ablehnung in Betracht kommt (§ 15 Abs. 7 BEEG).
Wird der Antrag abgelehnt, sollte geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob tatsächlich dringende betriebliche Gründe vorliegen. Betroffene können sich zur Prüfung ihres Teilzeitantrags oder einer Ablehnung gerne an die Kanzlei Hoang wenden.
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Hinweis: Die Vorlage dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welcher Form das Muster für den konkreten Einzelfall geeignet ist, sollte vor der Verwendung geprüft werden. Für die Aktualität und Vollständigkeit der allgemeinen Informationen wird keine Gewähr übernommen.

